Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 1924-1925
- Issue
- Jahrbuch (1924-1925)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 21 (sequence 28)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Grunwald, Zur Geschichte der Marranen. 21 7. Kaiserl. Instruction für Hunefeld. (Kopie.) 1663 Sept. 16. Khays. Instruction für den H. Niclas Christophen von Hunefeldt, Reichs Pfenning ambts Contralorn, auf wasweis Er sich des vonn Christenzum Judenthumb abgefallenen Diego Cheri Persohn vnd Vermögens versicheren solle. Item Befelch an die Statt Hamburg, sich obgedachtes Khery Vermögens bey Burgern, Khauffleuthen, Einwohneren vnd Schuzverwandten alda zu Hamburg zu erkhundigen vnd desselben neben seiner Persohn, damit man dern iedesmahles habhafft auch khünfftig die iustiz vnd execution nit eludiert werde, sich zu uersichern. Mehr-Befehlch, So erst an einen Hamburg. Raths Verwandten darüeber zu überschreiben, dem Hunefeld zu assistiren. Item-HofCamerschreiben an H. v. Hunefeld mit beyschliessender obiger Expedition. Leopold .. . Instruction für Vnsern getreuen lieben Niclas Christophen v. Hunefeldt beed. Rechten Doctorn vnsern Rath vnd Raichspfenningmaisters Contralorn. Erstlich wierst du auss der copia No 1 ersehen, was massen dem Magistrat der Statt Hamburg befohlen wirdt, des Diego Cheri Per söhn vnd Vermögen sich genuegsamb zu versichern: damit nun disses umb desto gewisser vnd schleuniger vollzogen werde, Als solstu dich alsobalden per postam nacher Hambung erheben, bei dem Magistrat dich anmelden, das Original Mandatum insinuiren vnd die Sach bestes fleisses urgiren. Da dir auch änderten allerhandt obiectiones gemachet werden wollen, hast du dich darauf in einige disputat nicht einzulassen, sondern nur strack auf die Vollziehung Vnsers Mandati zu dringen. In denen privat discursen aber kanst dich drittens zu behaubtung Vnsserer habenden Fiscalischen Rechten wohl herausslassen, zu welchem endt dir andes an die handt gegebene information sub No 2. communicirt wirdt. Vierttens, zum fahl du verspüeren thettest, das entweder die Statt oder der Judt zu einer güettlichen handlung geneigt, Vnd daraus ein ergibiges Quantum zu erhoffen were, [sind