Jüdische Presse
- Journal
- Jüdische Presse
- Volume
- 15 (1929)
- Issue
- 28 (12.7.1929)
- Date
- 1929-07-12
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 23 JÜDISCHE PRESSE Seite 3 Tschechoslowakei. Die Jeschiva-Frage. Von L. B. ׳Diese Frage ist entschieden eine der brennendsten unseres ■jüdischen Lebens. Der Vater, der das Kind pflichtgemäß zum 1 ה ^-Lernen anhalten und ihm eine Erziehung an gedeihen lassen will, durch die es darin einen gewissen Grad von Fertigkeit und Selbständigkeit erlange und iiir das praktische Leben in religiöser Hinsicht genügend vorbereitet sei, damit es später im Kampf gegen die Stürme und Widerwärtigkeiten des Lebens religiös standhaft bleibe, wird vor ein schweres Problem Die Jahre der zarten Jugend, das für seelische Eindrücke empfängliche Alter, sollen und müssen unbedingt zum min-Wisseu ausgemitzt werden. Denn die späteren Jahre, als der Kampf ums Dasein und die Nahrimgssorgen bereits begonnen haben, sind verständlicherweise zurr! Thora-Studium weniger geeignet. Die störend und hemmend wirkenden Umstände 'häufen sich immer -mehr an and treten unverkennbar itt den Vordergrund. Es steht daher zweifellos fest, daß die Jiinglingsiahre dem ל״מוד התורה ■gewidmet werden müssen, wenn der .religiöse Unterbau der künftigen Generation -auf festem Boden ruhen und ■der echt jüdische Geist fortgepflanzt werden soll. Nun -taucht die E x i s t c 11 z f ■r a g e dieser כ ח ל 1 י ם auf. Während der Zeit des ׳Lernens au den ישיבות wird, wenn auch spärlich, für ihr Auskommen gesorgt, sei es seitens bemittelter Eltern für ihre eigenen Kinder, sei es irn Wege der öffentlichen Wohltätigkeit für Kinder unbemittelter■ Eltern. (׳B׳cmer!kt sei hier, daß Ungarn ׳auf diesem Gebiete ׳Nachahmenswertes 1leistet ■durch ׳die Orgauisierung der תומכי ישיבות)• 'Es drängt sich jedoch unwillkürlich die ׳Frage amt: Was fangen ■die nicht gerade in sehr günstigen oder gar in sehr ungünstigen materiellen Verhältnissen sieh befindenden Eltern ■mit ihren den ישיבות entwachsenen Söhnen an? Was sollen diese Jünglinge beginnen, die ■meistens weltfremd, ohne ein Gewerbe oder HandcJstach erlernt zu haben, iti das Getriebe des' Lebens hinausgestoßen werden, wo sie sich nicht zurcchttinden können? Es wird viel von der Notwendigkeit des parallelen Unterrichtes in einem Gewerbefach neben dem ,לימוד התורל gesprochen. Diese Frage wird von 1berufenen Kreisen ernstlich in Erwägung gezogen: ,maßgebende Faktoren, Kenner ׳des Jeschi wall- Wesens, setzen sich dafür ein. Die!Meinungen über die Aktualität dieser’ durchgreifenden Aktion gehen heute zwar noch weit auseinander, ׳aber speziell von unserem Gesichtspunkte empfinden wir itt erhöhtem Maße die Not- Wendigkeit, ■u׳ns mit diesem Problem zu «befassen. In der Tschechoslowakei besteht!bereits ein verschärftes Gewerbegesetz, weiches die Erlangung eines Erwerbscheincs erheblich erschwert. Es werden ׳die zwei- bis vierjährige Lehrzeit und •eine 1?׳achprüfung als Vorbedingung verlangt und die Vorschriften werden dem Geiste des Gesetzes entsprechend streng genug ge handhabt. Besorgnis erfüllt die heraugereifte Jugend um die Gründung einer Existenz. 22- ׳bis 26jährige junge Leute, den י ש י ב ו ת bereits entwachsen, sind gezwungen, als Lehrlinge itt Geschäfte und Unternehmungen einzutreten ■und die normale Lehrzeit mitzumachen, um so zu einem Erwerbsreäit gelangen zu können. :Die Idee, die ׳ ישיבותmit sogenannten Gewerbeschulen zu verbinden, ist nicht neu: sie wurde schon öfters angeregt. Heute -aber steht ׳die Frage im ■Mittel- Punkt des öffentlichen jüdischen Interesses. ׳Es sollte ernstlieh• in Erwägung gezogen werden, ob man nicht zur Tal übergehen soll, um für die בחורים eine Existenzmöglichkeit zu sichern oder eine solche wenigstens zu erleichtern, ohne daß sie dadurch dem לימוד התורה ent1 rissen würden. Auf diese Weise!könnte auch bei vielen der Abfall verhütet werden. Ein solcher Pflegt gewöhnlich in den späteren Jahren einzutreten, ■sobald die Existenzfrage allmählich platzgreift und ־der ׳Jüngling'es nicht orfahren ■hat, daß ׳ תורהmit!מל א בל verbunden sein könne ■und ׳müsse. Diese Zeilen sollen bloß als Anregung dienen für diejenigen Kreise, ■die Sinn und Verständnis für diese Sache besitzen. Sie mögen ihre Meinungen zu-rn Ausdruck bringen, damit in dieser vc-n der Notwendigkeit geschah fenen Lage eine ■richtige Ansicht und der richtige Stand- Punkt sich herauskristallis-ieren. Welche Wichtigkeit von חז״ל dieser Angelegenheit beigemessen wird, geht aus einer. Stelle in מסכת שבה und כתובות hervor, wonach es gestattet ist, am ש״ק da -doch ansonsten לבלי חול zu reden streng verbaten ist, EINHEIRAT Für meinen Bruder. 25iährte. intelligent, geschäftstüchtig. aus gutem jüdischen Hause, suche hübsches Mädchen aus frommer, acht- * barer Familie. Anfrage unter .,Ch. P. F. C. 291“ befördert Apec. 94. Rue St.-Lazare. Paris. Besprechungen zu führen, um ein Kind ein Handwerk lernen zu lassen. Es heißt nämlich: משרכין על התינוקות ליארס בשבת ועל התינופ רלמרו ספר וללמדו אומנית und in קדושין כ״ט wird gesagt כל שאינו מלמדו אומנות מלמדו לסחוח. Diese Worte sollten beherzigt werden. Dadurch wäre es auch vielleicht möglich, dem Vorwurf der Feinde bezüglich der Proletarisierung des Kaufmannsstandes entgegenzusteuern. Objektiven Aeußerungen über meine Anregung wird iu der ״Jüdischen «Presse“ wohl gerne Raum ■gegeben werden. Der Meinung Anderer, auch wenn sie die meinige nicht ganz deckt, verschließe ich mich nicht. «Eine Aktion in der angeregten Richtung, natürlich von ׳Fachautoritäten der נ או ג י הזמן geleitet, könnte meines!Erachtens zur Verbesserung der sozialen ׳Lage und der gesellschaftlichen Stellung der בחורים führen, was ein wahrhaftiger קידוש השם wäre. A.n 1ne׳r ku'n1 g ■d e(r Rodak,t i!0 n: ■ Uc׳ber die oben berührte!Frage war in unserer Zeitung wiederholt die Rede, ohne daß eine!Klärung der Ansichten erreicht worden wäre. Uns selbst scheint die Angllederung von Gewerbeschulen oder -Kursen an die Jeschiwoth nicht ohneweiters empfehlenswert. Das Los unserer Thorajugeiid hängt unseres Erachtens nicht davon ab. ob ■der eine oder ■andere zur Diskussion gestellte!Plan gut oder schlecht ist, sondern •davon, ob es in ■unserem Lande eine verantwortungsbewußte Stelle ■g i b ■t, der d a s S c h i c k s a 1 unserer J u g e n d wirklich nahe geht. Was nützen alle guten Anregungen und alle Diskussionen in den ׳Zeitungen, solange es an Männern fehlt, die in sich die Verpflichtung fühlen, an die Fragen der Jcschiwa-Jugend mit ׳Ernst und. Mu't heran.zugehen? Die., große jüdische Oeffentlichkei-t ׳müßte doch einmal ׳mit■ ganz ׳anderen Mitteln ■und viel größerem Nachdruck •darüber belehrt werden, ■daß vor ■allem die finanziellen!Opfer, die zur!Unterstützung der ׳lcrnbeflissenen Jugend in herkömmlicher Weise gebracht werden — trotz aller wirtschaftlichen Krisis‘—י 1 ä c h e r 1 i c׳h g e r i n g s i n d im Verhältnis zur Bedentung dieser Jugend für das Judentum und zu •den gewaltigen Opfern, die diese בחורים selbe!• bringen. Mögen die Klagen über den qualitativen Niedergang unserer Jeschi־ woth noch so berechtigt sein (obgleich auch da vorerst die Ursachen geprüft und behoben werden müßten!), so steht es doch unzweifelhaft fest. daß. vom Standpunkt des wahren Judentums gesehen, in keinem Kreise der Jugend so viel reiner Idealismus lebt wie bei unseren Jeschiwoth. Rabbiner können selbst ■die vorzüglichsten unserer Jeschiwabachurim nur in äußerst seltenen Fällen werden, es sei denn, daß sie Söhne oder Schwiegersöhne von Rabbinern sind, ln Zukunft sollen nach einem Beschluß ■dos ungarischen Schochtirnverbandes seihst zur praktischen Erlernung der S c 11 c c h i t a 11 mir Söhne und Schwiegersöhne von Scliochtim zugelassen werden. Zu einem freien Beruf oder Gewerbe besitzen die Jcschiwabäohünm wegen ihrer restlosen Hingabe an das Thoralernen weder die gesetzlich geforderte.1 Kenntnisse noch ■die Mittel. Zur Aneignung einer über alle Fährnisse irnweghelfenden veredelien jüdischen L e b e ti s a u f f a s י u 11 g und einer tieferen jüdischen Gesinnung haben ■leider nur ■die wenigsten unter ■ihnen ausreichende Gelegenheit und leuchtende Vorbilder. •Kann es da wundernehmen, wenn es •den jungen Menschen iti unseren Tagen an!Kraft und Mut mangelt, auf den Jeschiwoth bis zur ׳Erl ang 11 n g einer j ii d i s c h - r ei i g;i ö s e n Reife auszuharre'n? Verlangen wir von der Thoraiugend nicht ein Maß von Selbstlosigkeit und reinstem לשם שמים das über ihre ׳Kraft geht, zumal wir im öffentlichen Jüdischen Leben unseres Landes diesen Tugenden auch 'bei den reifen Alten .immer seltener begegnen! Wir schlagen zum wiederholten Male öffentlich vor, in kürzester Zeit, am besten unmittelbar ׳vor oder nach der bevorstehenden zweiten Kenessiiioli Gedauloh an einem Orte der Slowakei eine mehrtägige Konferenz der führenden Rabbiner. J e s c h i w a 1 e i t c r u ri d 0 1־ t ׳h o d 0 x e ti B a •a 1 e b a t i m a b z u h a 11 e n, deren einzigen Gegenstand die Lage der J e s c h iwoth und das Wohlergehen der thorale rn en- ■den Jugend in der Slowakei bilden sollte. Einberufer -der Konferenz könnte die orthodoxe Landeskanzlei, ׳das Rabbinerkomitee oder eventuell ■die A׳guda-Lau׳des- Organisation sein. Auf Formalitäten d,arf ■׳'es dabei nicht viel ankommen. Denn letzten Endes sind cs!immer die- .selben wenigen Leute, bei denen man aufrichtiges, .suchliches Interesse für die Anliegen des orthodoxen Judentums voraussetzen darf. _ J. J. B. Amtliche Verlautbarungen der Israelit. Kultusgemeinde Wien. Kantoren-, Chorsänger- und Vorbeterstellen. Für die von der Israelitischen Kultusgemeinde Wien anläßlich der hohen Feiertage zu veranstaltenden temporären Gottesdienste werden Kantoren, die be- Billigt sind, in großen Räumen mit Chor nach dem ״Seliir Zion“ von weil. Salomon Sulzer zu fungieren, ferner Vorbeter, die verläßliche!Bel Koreli sein müssen, und musikalische, stimmbegabte Chorsänger benötigt. Für derartige Verwendungen in Betracht kommende Bewerber werden aufgefordert, sich .ehes te ns, in der Sekretariatsabteilung für Kultusangelegenheiten, Wien, I., Seitenstettengassc 4, 5. Stock, schriftlich oder persönlich zu melden, woselbst die näheren Bedingnisse zu erfragen sind. Irgendeine Spesenvergütung aus Anlaß dieser Meldüng wird nicht geleistet.,. Besonders befähigte Kantoren und Chorsänger, welche sich bei den temporären Betveranstaltungen der Israelitischen Kultusgemeinde vollauf bewähren, werden gelegentlich cler nächsten zur Besetzung gelangenden Dauerstellungen im Bereiche der Israelitischen Kultusgemeinde Wien in Konkurrenz gezogen. Zahl 4753 ex 1929, Kundmachung betreffend die Errichtung von Minjanim für die hohen Feiertage. 1. Der Vorstand beabsichtigt, für den gegenwärtigen Bedarf an temporären Bethänsern durch eigene Maßnahmen vorzusorgen, beziehungsweise durch die Tempelvereine Vorsorgen zu lassen. Demgemäß wird die Kultusgemeinde nur in allen Fällen, in welchen ein tatsächlicher Bedarf vorhanden ist, die Genehmigung für ein temporäres Bethaus an andere Vereine oder Private erteilen. 2. Im Sinne des § 80 des Gemeindestatutes vor Miete eines Lokales und vor Einschreiten um die behördliche Genehmigung die Bewilligung des Kuitusvorstandes einzuholen. 3. Die Gesuche um Bewilligung sind bis längstens 6. September d. J.!im Einreichungsprotokolle ׳der Isr. Kultusgemeinde, h, Seitenstettengasse 4, III, Stock, zu überreichen. Es wird ausdrücklich aufmerksam gemacht, daß später einlangende Gesuche nicht angenommen werden. Auf nicht entsprechend belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. 4. Die Gesuchsteller haben für sich und für die zu verwendenden Vorbeter die (Namen derselben sind im Gesuch anzugeben) genauen Ausweise über Charakter. Moralitat und Befähigung zu erbringen. 5. An weibliche Personen wird weder direkt noch indirekt eine Bewilligung erteilt. 6. Die als Betlokale cinzurichtendeti Räume müssen sich für diesen Zweck vollkommen eignen und ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters sowie des Hauseigentiimers zu!• diesfälligen Verwendung beizubringen. 7 Wohnungen und andere Lokale dürfen nur dann zur Abhaltung des Gottesdienstes verwendet werden, wenn sie vollkommen ausgeräumt sind und an den Festtagen ausschließlich für den erwähnten Zweck benützt werden. 8. Für Lokale, in weichen während des Jahres Veranstaliungen stattfinden, deren Tendenz unvereinbar ist mit einer Statte, an welcher ein Gottesdienst abgehalten werden soll, wird eine Bewilligung nicht erteilt. . 9. Die Errichtung eines temporären Betlokales in der Nähe von ständigen Bethäusern wird in der Regel nicht bewilligt. 10. Die Bewilligung gilt n 11 r ftir die cinschreitende Partei und ist somit ■nicht übertragbar. Im 'Ueibertretungsfalle wird die erteilte Bewilligung so'fori zurückgezogen und die Behörden werden gleichzeitig verständigt. 11. Ein Ankauf von Betsitzen seitens der Kultusgemeinden ist nicht zu gewärtigen. 12. Die Bewilligung wird den Betlokal-Inhaberii nur unter der Bedingung erteilt, ■daß dieselben der Kultusgemeinde für unbemittelte Personen (Männer «und Frauen) zusammen den zehnten Teil der von der Behörde geuehmigten unmerierteu Sitzplätze unentgeltlich bis längstens 2. September 1928 zur Verfügung stellen und als Kultus gebühr 10 Prozent des Bruttoerlöses aus dem Verkaufe der Betsitze an die Hauptkassa der Isr. Kultusgemeinde Wien abtiihren. 13. Unmittelbar nach den hohen Feiertagen ist •an den Vorstand der isr. Kultusgemeinde Wien e׳in Verzeichnis der beim Aufrufen zur Thora erfolgten Spenden mit Namen und Adresse des Spenders sowie genauer Bezeichnung des Zweckes einzusenden. 14. Zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Verpflichtung sowie aller für die Erteilung der Bewilligung zur Errichtung eines temporären Bet'hauses gestellten Bedingungen ist eine Kaution zu erlegen, welche bei Nichteinhaltung auch mir einer dieser Verpflichtungen für wohltätige Zwecke der Kultusgemeinde verfällt. Die zu leistende Kaution, welche in Bargeld zu erlegen ist, wird mit S 20 bis S 200 ■bemessen. 15. Der Text einer etwa beabsichtigten Annoncierung oder Plakatierung ist ׳dem Gesuche zur Genehmigung anzuschließen. Eine Ankündigung, weiche der Würde einer Betversammlung widerspricht, ist unstatthaift und hat zur Folge, daß ■die erteilte Bewilligung rückgängig gemacht wird. Es ist Pflicht einer jeden Partei, für eine entsprec'hende Polizeiaufsicht auf eigene Kosten zu sorgen. Als ״Hausandachten“ werden nur jene gottesdienstliehen Ueburigen anerkannt, welche ohne jegliches Entgelt und lediglich Famile.niangehörigen zugänglich sind. Wien, 10. Juli 1929. * Der Vorstand der Isr. Kultusgemeinde Wien. Zahl 4596 cx 1929. Konkurs. Im Spitale cle 1• Israclitisclieii Kultusgemeinde, Wien, XVlll., Währingergürtel 97, gelangt an der u r o 1 o g i s c 11 e u Abteilung eine S c k u 11 d a r a r 7. tstelle zur Besetzung. Zur Anstellung sind erforderlich: Die üsterreichisehe Staatsbürgerschaft, lediger Stand, die Berechtigung zur Ausübung dr Heilkunde in der üsterreichisehen Republik, die•'körperliche Eignung, nachgewiesen durch ein amtsärztliches Zeugnis, und ein Alter von unter 55 Jahren. Mit der Stelle ist, nebst dem in der Dienstordnung für die Abteilungsärzte des Spitales der Israelitischen Kultusgemeinde Wien fixiertem Barbezug, die Benützung einer möblierten Naturalwohnung samt Beheizung und Bedienung, sowie die volle Verköstigung verbunden. Für die letztere werden die von den Abteilungsürzten der Krankenanstalten des Bundes infolge der jeweiligen diesbezüglichen Bestimmungen zu entrichtenden Sätze von den Monatsbezügen iu Abzug gebracht. Mit den Personaldokumenten (Diplom, Heimatschein. Nachweis der Zugehörigkeit zuin Judentum, Zeugnisse über die bisherige, insbesondere chirurgische Tätigkeit) belegte Gesuche sind an den Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengasse 4, bis längstens 51. Juli 1929 mittags zu überreichen. W i e n, am 7. Juli 1929. Der Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde Wien. Malest Fischgrund Paul Schönfeld Uzhorod Vranov Verlobte