Mannheim
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Der treue Zionswächter · 1847-08-03 · 31 (3.8.1847) · page 6

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
3 (1847)
Issue
31 (3.8.1847)
Date
1847-08-03
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Welches ist der gegenwärtige Stand der dortigen S«bule? 3) Wie viel schulfähige Kinder im Alter von zu« rückgelegrem Aren bis zurückgelegien 14 Zahre zählt die Gemeinde, und zwar, wie viel Knaben und wie viel Mädchen? b) Auf welche Weise werden die Knaben in den allgemeinen bürgerlichen Kenntnissen unterrichtet? Bestehr dort eine jüdisch-deutsche Schule? Wie heißt der Lehrer? Wie lange ist derselbe bereits im Amte? Welches sind die UnterrichtSgegem stände? e) Auf welche Weise werden die Knaben in den jüdisch-religiösen Kenntnissen unterrichtet? Besieht dafür eine Schule? oder wird dafür durch Privarunrerriche gesorgt? Wie heißen die Lehrer und worin unterrichten sie? ä) Auf welche Weise werden die Mädchen in beiden Zweigen unterrichtet? Was lernen sie und bei wem? e) Wie viel wird jetzt dort für den Unterricht verausgabt? t) Nehmen alle Kinder an dem gehörigen Unterricht Theil? Zst Fleiß und Schulbesuch regelmäßig? Ueber das ganze Unterrichtswesen wünscht der Landesrabbiner separate Berichte, 1) vom Herrn Rabbi- L. Welches ist der gegenwärtige Stand des dortigen rr) Zst die Synagoge in gutem Stande? ,? Wird regelmäßig Gottesdienst gehalten? Herrscht Ruhe und Ordnung beim Gottesdienste? d) Sind,di« nkrigenisynagogalen Anstalten-? als SchächternMtkwvh, -L'v, in guter Ord, Ueber - das ganz e -? Syn ago gen wesen wünscht der Landesrabbiner separate Berichte, 1) vom Herrn Rabbiner, 2) vom Vorstände. Welches ist der gegenwärtige Stand des dortigen Armenwesens? s) Wie viel Arme erhalten in der Gemeinde rer gelmäßige Unterstützung? Zst für den gehörigen Unterricht der männlichen und weiblichen Ari menjugend gesorgt? Wird die weibliche Armenl lügend auch in Handarbeit unterrichtet? Wird für das Anhalten der Armenjugend zu ordentlichen bürgerlichen Gewerben gesorgt? b) Giebt es WohlrhätigkeitSvereine in der Gemeinde, und welche? Giebt es Wohlrhärigkeirsstiftungen in der Gemeinde und welche? Was e) Zst die Kranken- und Leichenpflege in gehöriger Ordnung? Zst der Leichenhvf in gutem Stande? V. Aus welchem Personale bestehr die Gemeindeverwaltung? Und wie sind die verschiedenen Zweige der Gemeindeverwaltung unter ihnen vertheilr. Ueber alle diese Fragen wollen Sie, w. H., thunlichst bald Zhren Bericht einsenden, und dabei auch Gelegenheit nehmen, sich über den einen oder den andern unter obige Rubriken nicht zu fassenden Gegenstand Zhres Gemeindewesens auSzusprcchen, den Sie etwa der Besprechung bedürftig glauben. Nicolsburg, im Juli 1847. Der Landesrabbiner Hirsch. Baden. Mannheim. Nach langem, langem Zögern endlich, und nach immerwährend wiederholtem Drängen der Betreffenden ist von Seiten des Großherzogl. Ministeriums des Innern resolvirt worden, „wie dem Abhalten chner Rabbiner - Versammlung im Großherzogthum kein gesetzliches Hinderniß entgegenstehe; zur Wahl eines besonderen OrreS indeß, bedürfe es der Genehmigung der Lvcalbehörde. Das Sradt-Amr resp. die Negierung zu Mannheim um diese Genehmigung angegangen, hat indeß diese bis jetzt standhaft verweigert, und sind alle Bestrebungen der Reformer für diesen Augenblick dahin gerichtet, die betreffende Erlaubniß Seitens der Localbehörde zu Mannheim noch zu erlangen. Ungarn. Kellemes (bei Eperies). Düster und umwölkt ging die Sonne am Morgen des npn 'r> on über den hiesigen Ort auf, gleichsam voraus verkündend die tiefe Trauer, die sich noch an demselben Tage aller Herzen bemächtigen sollte. Wiederum ist. ein Stern, und man kann sagen, ein großes Lumen, vom Himmel der wahren Frömmigkeit geschwunden! Der frornme und gvtteSfürchrige, seinen Nebeumenschen stets nach

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