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Der treue Zionswächter · 1853-05-13 · 10 (13.5.1853) · page 1

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
9 (1853)
Issue
10 (13.5.1853)
Date
1853-05-13
Page
– (sequence 1)
Language
German
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D r g-«r rr?ur Wahrung -er Interessen -es ortho-oren Iuventhüms. ViWM 9. Jahrgang. 13. Mai 1853. > Altona.! 71 .^iL LO Antworten -er Versammlung der israelitischen Deputaten, berufen nach Paris im Juli 1806, .auf die Fragen, die ihr auf Befehl Sr. k. k. Majestät vorgelegt wurden. Fortsetzung. daß diese Anzahl nur aus den Aermsten bestand, und daß alle Reichen zu Babylonien blieben. . Die Vaterlandsliebe ist unter den Juden ein so natürliches, Siebente Frage: Wer. ernennt die Rabbinen? Antworte Seit, der Revolution, wirer in den Orten, wo Juden genug wohnen pm für den Unterhalt des Rabbinen sorgen zu können, von den Familienhänptern durch Stimmenmehrheit ernannt, - nachdem man Erkundigungen über seine Mo-. ralität und Fähigkeit eingezogen hat. Diese Weise ist jedoch nicht überall gleich. Sie variirt nach den Localitäten, un-letzt ist alles, was auf Nabbinerwahl Bezug hat in Ungewißheit. Achte Frage: Antwort. Die Rabbinen üben gar keine Gerichtsbarkeit unter den Juden aus. Die Benennung ..Rabbiner« findet sich nirgends in dem mosaischen Gesetze. Sie bestand noch nicht zur Zeit des ersten Tempels, und wird deren erst gegen das Ende des zweiten ErwZhnung^etchäm - . Zu dieser Zeit wurden d'le Juden von Sanhedrln oder Gerichten regiert; es gab ein höchstes Gericht, das große Saiibrdrin genannt wurde, welches seinen Sitz zu Jerusalem hatte nnd aus-' 71 Richtern bestand. ES gab untergeordnete Gerichte,- aus » Richtern bestehend für die Civillind Polkzeiangelegenheiten, nnd ein anderes von 23 Richtern, das in dem Hauptort seinen Sih hatte und »kleines Sanhedrln» betitelt wurde. ' Nur in der Mischna und im Talmud findet man zuerst die Benennung »Rabbiner» um einen Gesetzesgelehrten zu bezeichnen,

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