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Der treue Zionswächter · 1852-04-09 · 8 (9.4.1852) · page 2

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
8 (1852)
Issue
8 (9.4.1852)
Date
1852-04-09
Page
– (sequence 2)
Language
German
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nidcm wir dies grade an einem solchen Autor nachznwciscn suchten, der tzi^, u^.dvy will. Die Mischehe. (Beschluß.) Unsere jetzige'Zeit bat der Egoisten zu viele. Nach Ruhe und Beauenilichkeit des Lebens '-trachtet mit Recht Jedermann. Niemand setzt sich gerne dem Ungemach und den Unannehmlichkeiten Historische Darstellung der'politischen, bürgerlichen und privatrechtliche» Verhältnisse der Juden, besonders in Preußen. Äoch NaWyer MM in A rojan he. (Fortsetzung.) eben derselben Aufsicht und Direction wie die christlichen Schulen sieben. Au Abgaben sollten die Inden nicht mcbr als christliche UMcrthancn von gleichem Stande, Gewerbe und Besitzungen geben; jeder männliche Jude, von 14-60 Jabre das sogenannte Recrntengcld von 1 Tblr. 20 Sgr. jährlich zahlen,^ cs wäre denn, daß er den Mililairdicnst persönlich leistete; auch, sollten die sassnng wurde durch die Coustitutton und Gesetzgebuudg des ehemaligen Herzoglbums Warschau, womit diese Länder in Folge des Tilsiter Friedens vereinigt wurden, aufgehoben um einem zu machen, durch weiches die Juden bier nicht viel besser'alL ehemals in Deutschland stände». Zwar wurde durch die Constitution vom 22. Julr 1807 § 4 bestimm, daß vor dem Gesetze vollkommene Gleichheit Statt finden solle, und in Ansehung der Juden keine Ausnahme gemacht werdeso daß der Theorie »ach die Juden die vollkommensten, politischen und bürgerlichen Rechte genossen. Allem schon durch die- Verordnimg vom 17. October 1808 wurde die Ausübung der. politischen. Rechte der Juden auf 10 Jahre snspcndirt.; ferner wurde ihnen durch ein Gesetz vom 24. Mär; >809 eine Abgabe von Fleisch aufgelegt, welche verpachtet werden sollte, und zwar so,- daß-UMU.sich kein an. den Pachtzins unter sich aufbringen sollttn; sic wurden, gegen eine tlibzabe von 416 — 666'Thlr.. 20 Sgr. vom activcn Dienst i,ii siebenden Heere befreit. Sodann wurde den Juden das

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