Mannheim
Compact Memory

Jüdisch-liberale Zeitung · 1934-05-11 · 38 (11.5.1934) · page 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
14 (1934)
Issue
38 (11.5.1934)
Date
1934-05-11
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2613366-2613519-2613553--4919-2616660
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

14. Jahrgang Nummer 38 3üÖiftö-liberflle Reifung -Beilage II. Mai 1934 S° schildert die Bibel 900 }a§m IBotmfci» ^nagoaß die Mutter: Übermorgen ist M u 11 e r t a g. Der Geda.tke, einen iHsondere" Tag für die Ehrung der Mutter einzusetzen, ist iirhaltnisniallig neu. Bei uns in Deutschland ist er erst - wenige Jahre alt Uralt aber ist die Pflicht zur Ehrung und Verehrung der Mutter —, diese Pflicht, die uns Juden das r^u-r TK1 al|fl'rL'gt 11,1die die Bibel unmittelbar hinter die Pflichten gegenüber Clott stellt. .1. lautlich und klar lallt uns dieses Gebot die Einstellung . ■ 1 ““ S'^luiignalime unserer Vorfahren zur Fraü und zur Mutter erkennen. Die Frau im alten Israel ist in ihrer rechtlichen Stellung sehr w enig selbständig: solange sie im Hause ihres Valers ist, unterstellt sie seiner Gewalt, ist sie verheiratet, wird sie zum i-igentuni des Mannes, der über sie’zu bestimmen hat. Freilich liiitdi-rii die rechtlichen Bestimmungen über die 'untergeordnete Stellung der Frau diese nicht, sich durch Umsicht, Klugheit mul Verstand eine gewisse Geltung zu verschaffen. £> Uil>t uns auch die Bibel genügend' Beispiele von Frauen, die es zu einer recht ansehnlichen Bedeutung gebracht liah.-n.- iHiiiiiiiiriitiiiiiiiiiijmiiiimitJiiiiiiiiiJiijtiiiiiiiiiiiiimirjiriiiiiinmifiiiiiiriiiiiiiiirmjiiiiiriliJitiiiiiirimiiiiiiiiiiiuiiiiiuitiiiiiit Leo Sternberg: Die erfte FFlutter ber Welf Narb Aibert Drlpit. Als . Eva, die erste Mutter der Welt,- in seinem Blute schwimmen fand Alibi, ihr Lieblingskind, entseelt, ' die Stirne gespalten von Bruderhand — Rief sie zusammenbrechend vor Schmerz, . maßlosem, den Himmel zum Zeugen herab, der für das Leid zerriss’ne Herz ihren Augen Tränen gab. Nicht nutzlos näßte ihr Gesicht sich von der Zähren stummem Brand: Aus ihrer Tropfen köstlichem Licht erschuf der Herr den ersten Demant. Daher dem Diamant allein in der Natur die Eigenschaft, zu schleifen den härtesten Kieselstein, besiegbar sonst von keiner Kraft. Gleichwie es Herzen gibt von Stein wie Felsen unfühlend. und, kalt,. IMq «EfjocarollQ tos Rabbiffloit - ffict^folnbo Scfjithfalß - Bas (Bottosflau» als £fcc6<2(!all üte £>taM Rafcöis c$zuan cic „cifu:i.idi-fitv:a(e -ev*i I m i .j " Wo r ins, im Mai. Worms - der Name ist zmn Begriff geworden, unlösbar verknüpft, mit der deutschen Geschichte und der Geschichte der drei .Religionen, die hier ihre Gedenkstätten haben. Fiir uns Juden ist es die alte H a trp t s v u a go g e, die in diesem Jahre ihr UtlOjähriges Bestellen feiert. Dieses Feiern zwar wird leise sein; wir deutschen Juden aber sind stolz auf dieses Gotteshaus, das UW) Jahre überdauert, Blut, I rauen, Not, ‘Elend und Gewalt gesehen,hat und fest genug noch ist, weitere Jahrhunderte zu überstellen. Und wie klein erscheint uns alles, wenn wir in der Geschichte dieser UtlU Jahre zurückblättcni bis in jene Tage, da „die Gasse" für die Juden noch die Welt bedeutete. Der älteste Teil der Synagoge, der Männerbau, ist lll'Jt als Ersatz für ein älteres Haus gestiftet worden. Man nimmt an, da» der Dombaumeisler ihn erbaut hat. Es ist ein romanischer, zweischiffiger Kaum, unter ßodenniveau gelegen, dessen Kreuzgewölbe von zwei mächtigen Säulen mit reichverzierten Kelchkapitälen getragen - wird. Zwischen diesen . Saiden, fast, zur Decke reichend, stand früher der gotische Almemmor, der 18-16 aus Platzmangel abgerissen wurde. Heute steht nur noch ein steinerner Untersatz, der typische Ornamentik des 17. Jahrhunderts zeigt. Ebenfalls aus dem 17. Jahrhundert stammen die groBen Messingleuchter, die bis auf einen vom Doppeladler gekrönt sind. Dieser eine zeigt eine männliche Figur mit einem Blitzstrahl in der Hand, die auf einem Adler reitet (Jupiter). Es handelt sich hier wahrscheinlich um ein Geschenk, das man nicht abweisen konnte, da doch aber ein Bild im Gottesbause verboten ist, hat man uer Figur den halben Arm abgeschlagen. Uer Aron hakodesch, reich mit symbolischen Gold-Ornamenten verziert, birgt 36 sehr alte Thorarollen. Die älteste davon schrieb Rabbi Meir von Kothenburg (12U3 gestorben) in der Gefangenschaft. .Rechtwinklig zum Männerbau, mit ihm früher durch vergitterte kleine Fenster verbunden, die heute allerdings zu grollen Bogen erweitert sind, steht die 1213 erbaute gotische Frauensynagoge. Sie ist ebenfalls zweischiffig mit-Kreuzgewölbe und beherbergt in ihrem Obergeschotl das jüdis c b e M us e u m. An der Gartenseite lehnt sich an den Männerbau die Kasein ka pelle, über die Meinliurt Maür gelegentlich seines Kc/itationsabcmis kürzlich in der „Judiscli-Iilicralvu ■ Zeitung“ berichtet hat. Hier lehrte Raschi (101(1 1105), der mit seinem vollen Namen Kahhi Sclilomcr heu Isaak liicli mnl aus Troyes in der Champagne stammte. Sein steinerner Stuld ist in die Wand eingelassen. Tief unter der Erde, im Garten das alte F rauen ha d aus dem II. Jahrhundert, und vor der .Synagoge ein jüngeres Bad etwa aus dem 17. Jahrhundert das erst kurzheh freigelegt wurde, sind ebenfalls Aii/iclmugspuiikle tiir die vielen Besucher aus'aller Herreil Länder. t De .Geschichte dieses Gotteshauses wechselt durch die Jahrhunderte im Auf und Ab, gleich der Geschichte der „Kelulloh kedaiischoh Wormcise". Es ist in der Gtän/zcil der Gemeinde errichtet, die damals dem Kaiser Heinrich IV. mH den uhrigeu Bürgern durch grolle Geldmittel zum Siege vofhalf nml so gleich jenen grolle Vergünstigungen erhielt. Ille - Wormser Juden waren damals schon regelmallige Besucher der Kölner Messe, aber nicht nur der Handel blühte, auch alle Arten von Handwerkern halten üi „der Gasse" ihren -Latlen aufgeschlagen und Beschwerden der verschiedenen Zünfte zeigen, da» die Erzeugnisse ihres Fleißes auch außerhalh des ('ihetlos- Anklang fanden. - Abgesehen von den Judenverfolgungen der Kren/znge und immer wiederkehreaden Einzel fallen von liewalt blieb das Verhältnis der Gemeinde bis /um Anfang der 17. Jahrhunderts \crhättnismä»ig günstig. Niehl zuletzt natürlich dank der Opfer, die ihre Mitglieder immer wieder dem Kaiser, dem Bischof und der Stadt brachten, die ihnen dafür einen gewissen Schutz, gewährten. Wie wenig diese Privilegien jedoch nutzten, zeigte sieli 1615. Trotz kaiserlichen Protests jagte damals der Pöbel die Juden aus der Stadt und schändete die Synagoge. Zwar konnten sie bald /.urtickkchrcn, docli wahrte die Ruhe nicht mehr lange. Der verheerend.* Krieg kam und mit ihm der Franzose. Im Jahre 16*6 vernichtete der Mordbrenner Melac, dem auch das Heidelberger Schlot! zum Opfer fiel, die Stadt fast völlig. Die Synagoge benützten die [endlichen Truppen als P f e r d es t a 11,-später diente sie den zurückgekehrten-Bürgern als Scheune. Langsam nur sammelte sich in Worms wieder1 eine Gemeinde- Erst 1718 wieder zählte sie etwa 200 Familien; und es dauerte noch lange, bis sie sich vonden vielen schweren Schlägen erholte, doch ihre alte Cir(jlle erreichte sie nie wieder, nur noch die vielen alten Sagen; die sieh um die alten Mauern wehen, die „Wormser Nissiin", erzählen von der einstigen Herrlichkeit. . Kt . die zu erweichen — du allein, der Mutter Träne, hast. Gewalt. lummuuümuuuimimuuiuimuummuiuuuuniumuuuunwuiiiiiuiuiuiuuuuiuuunnmuimuniiimutiiinimiiiuni Mirjam und die Prophetin Deborah sind da zu nennen, Abigail, das Weib Davids, und die Prophetin Hulda und manche andere noch. ist nun auch die Rechtsstellung der Frau im alten Israel beschränkt, ihre völlige Anerkennung und Wertschätzung findet die Frau als Mutter. Höchstes Glück, wenn die jüdische Frau Kinder, wenn sie Söhne hat (Psalm 127). Zusammen mit dem Manne sorgt sie für die Erziehung der Kinder. Ihr wie dem Manne sind die Söhne zu unbedingtem Gehorsam verpflichtet. Immer wieder finden wir in der Bibel derartige Bestimmungen, aus denen wir ersehen können, da» die Mutter gleichberechtigt rieben dem Vater steht. Da heiBt es irri 3. B. Mos. 10, 3: „Ein jeglicher fürchte seine Mutter und seinen Vater." „Gehorche der Zucht deines Vaters und verlasse nicht das Gebot deiner Mutter, steht in den Sprüchen Salomos (1, 8). In derselben Quelle (Kap. 6, ■>0) finden wir-die Bestimmung: „Bewahre die Gebote deines Vaters und laß nicht außer acht das Gesetz deiner Mutter." In den Sprüchen Sirach (Kap. 3, 2) heil» es: „Der Herr hat den Vater den Kindern vorgesetzt, daß sie ihn ehren, und er hat der Mutter Befehl den Söhnen vorgeschrieben." . . Wehe dem Kinde, das ungehorsam ist, das sich dem Willen des Vaters oder der Mutter nicht beugt. Wenn jemand einen eigenwilligen und ungeliorsamen Sohn hat, der der, Stimme seines Vaters und seiner Mutter nicht gehorcht und. sie nicht achtet, wenn sie ihn züchtigen — so sollen Vater und Mutter ihn greifen und in das Tor der Stadt zu der/ Ältesten führen und ihnen sagen, dieser Sohn ist eigenwillig und ungehorsam und gehorcht unserer Stimme nicht — so sotleu alle Bewohner der Stadt ihn steinigen, daß er sterbe (5. B. Mos. 21, 18). „Wer Vater oder Mutter flucht, der soll des Todes sterben" (2. B Mos. 21, 17). Ähnliche Satzd finden wir in den Sprüchen Salomos: „Ein Au8.e» das dui Vater verspottet und den Gehorsam gegen die Mutter \ erachtet, das müssen die Raben am Bach aushacken und die« jungen Adler fressen“ (Kap. 30, 17). „Wer seinem Vater und8 seiner Mutter flucht, des Licht wird verloschen mitten l, 1 JÄ‘Ä die Hi bei uns schildert, hat freilich mit Recht einen Anspruch darauf, geehrt und 1“ werden Sie ist fleißig und arbeitsam: vom Brunnen noit s e das Wasser herbei,“le Nahrung mul, sie bereiten,^urn die Tiere kümmert sie sich, mit Flachs und Woße «e » sie umzugehen, und ihre Finger fassen du, Spinde ■ Siie s ihauet wie cs in ihrem Hause zugieht, und ihr Brot ilit sie n ciir in Faulheit.' Ein wunderbares Bild von jener unermüdlich schaffenden Hausfrau und Mutter, die edler, ist denn die köstlichsten Perlen, ist aufgezeichnet in c’Sn ^r“ch™AS,a‘0^! fKan 311 Wer diese Verse, das sog. „Goldene Aipoa beides Weibes", nicht kennt, dein ist dafür eine ähnliche Nachdichtung von Schiller inB züchtige Glocke" bekannt, in dem er das Bild von der „züchtigen Ha"MÄ Ä« im alten .sraei - die°Stammütter Sara, Rebekka Rahel m, d Mutter nicht iwi^-^si^lieg^«»/ “““«"aÄiI* Jahrtausenden. Die To(en durch das Gedenken am Jahrzeärnge“, das Kaddisch-Oebet - heute wie zu allen Von jüdischem Wort und jüdischem Brauch Vorbildliche Agrargesetze. ---Isdi-ZinjfQcdenjng ist Wucher Der Thoraabschnitt Behar, der an diesem. Sabbat v'oegelesen wird, enthält die großartige vorbildliche Agrargesetzgebung des alten Israel und eine Anzahl von Sozialgesetzen. 3. B. M. cap. 25. .Zunächst das Gesetz über das siebente Jahr. Es wird verordnet, daß Feld und Wein-. berg nur sechs Jahre hintereinander beackert, besät urijl): abgeerntet werden dürfen. Im siebenten Jahre muß das Land in völliger Ruhe belassen werden. Das Feld darf nicht besät' werden-, die Reben dürfen nicht beschnitten werden. Was wächst, auf dein Felde als Frucht der bei der letzten Ernte auf den Acker gefallenen Körner, auf dem Weinberg aus der Kraft der in Ruhe gelassenen Rebe, darf nicht als Eigenbesitz' abgeerntet und in die Scheuer eingebracht werden. Es ist jedermanns Gut. Jeder darf auf den Acker und den Weinberg und sich nehmen, was er braucht, der Eigentümer, Knecht- und Magd, der Lohnarbeiter und der Fremde; Vieh und Wild dürfen hinein, weiden und äsen. Es ist ein Gesetz zum Schutze des Bodens, daß er nicht überanstrengt, daß kein Raubbau mit ihm ge- Gedanken um das KM Die Einweihung des neuen Klubhauses des jüdischen Frauenbundes, Verband Berlin, hätte nicht sinnvoller begangen werden können als mit einem Vortrag und einer Diskussion über das Thema „Probleme bei der Erziehung des jüdischen Kindes“. Denn wenn sich Frauen auch noch so „fachlich" tind „beruflich“ betätigen — ihre Wärme und ihre Teilnahme gehört in erster Linie doch der Familie und dem Kinde. Das bewies der starke Besuch der Veranstaltung, das bewies die lebhafte Diskussion, die der Vortrag von-Gertrud Feiertag, der Leiterin des jüdischen Landschulheims in Caputh, auslöste. Die Aussprache bestätigte auch, was die Rednerin des Abends zu Beginn ihrer Ausführungen sagte, daß die Probleme in der heutigen Erziehung des Kindes Problem-- fiir uns Juden schlechthin sind. Sie versuchte, von diesem Ge- .. sichtspunkt aus den Unterschied der Erziehungssituation des jüdischen Kindes gestern und heute zu zeichnen. Die ältere Generation wollte vorsorglich durch Besitz, Bildung, Wissen, Berufsberatung die materielle Existenz des Kindes sichern. Sie wollte das Kind in die allgemeine Bildung und in das, was sie für wertvoll hielt, hineinwachsen lassen. Besorgt, unruhig, hastig war die ältere Generation in ihrer Sorge um die „Sicherung". Ihr Bemühen ist nicht immer geglückt. , Das Schicksal des vergangenen Jahres erfüllte die ältere Generation mit Besorgnis, Ratlosigkeit, Hoffnungslosigkeit. Wo das Kind aus dieser Familienstimmung heraus weiterhin in die allgemeine Schule ging, war die Gefahr kaum Zu bannen, da» dem Kind in seiner Vereinsamung und Wehrlosigkeit der Begriff der Minderwertigkeit mit all ihren Folgen eingehämmert wurde. Aber meist war die Folge . dieser Erkenntnis der Eltern der Entschluß, die Kinder in die jüdischen Schulen zu schicken. Und nun ist das Eigenartige und Interessante der neuen Situation, daß das Kind nicht mehr Objekt der Erziehung ist, sondern es schafft und baut sie mit. Was wir Älteren jetzt tun können, da wir das Kind nicht mehr in vorgezeichnete Bahnen zu führen vermögen, was wichtiger ist als alle Umschichtungsbestrebungeri, ist, das Kind zu stärken in seiner Entschlossenheit, zu seinem ■ eigenen Selbst fest und unbestechlich zu stehen und es aut allen Bildungswegen in einer tieferen Schicht Bindungen an die jüdische Gemeinschaft gewinnen zu lassen. 1 -H.O.- trieben werden dürfe. Zugleich wird damit in das ganze Leben des Volkes ein bestimmter, vom Landwirtschaftlichen her bestimmter Rhythmus hineingetragen, der Rhythmus der sechsjährigen Arbeit ynd einjähriger Bodenruhe, ein Rhythmus, der sich dem Lande und dem Volke mitteilt. In späterer Zeit wurden die Bestimmungen über dieses siebente Jahr noch dahin erweitert, daß es ein Jahr allgemeinen Schuldenerlasses seih sollte.' An diese Verordnung schließt sich die andere über das.: fünfzigste Jahr, das sogenannte Jobeijahr ah. Seine Funktion besteht darin, daß in ihm eine Rückkehr aller « während dieses Zeitraumes verkauften Ackergrundstücke an den ursprünglichen Besitzer beziehungsweise an die llesitzerfamilie stattlinden muH. D. h. also, da» es in Wirklichkeit einen Kauf oder Verkauf von Acker und' fruchttragendem Boden nicht gibt, man kann hur die Ernten für die bis zum fünfzigsten .Jahre verbleibenden Jahre kaufen, man kann das Land nur bis zu einem bestimmten Termin pachten. Abgesehen davon, da» liier.-erneut ein Rhythmus des Gesamt*—‘ lebens des Volkes begründet ist,- wird ein Grundsatz von uneriiieitlicfier Tragweite aufgestellt, uäinlicli der,...da» Grund und Boden kein H a n d t-1 s o h j e k t seilt, dürfen. „Nicht werde das Land auf Abschluß verkauft, denn mein ist das Land.“ Würde dieses Gesetz, beobachtet, daun kami es keine Bodenspcrre gehen, dann, ist die Entstehung eines Ürott-Grundbcsjtzes unmöglich, kann niemand seine Verbindung mit dem Boden, dem Urquell des -Lehens alles Volkes verlieren, in diesen biblischen Sätzen, ist. all«' Agrarform bis hin zu Damaschke angebaut; hier ist der Grundsatz ausgesprochen: Boden ist Eigentum Gottes, nie Eigentum eines Einzelnen, der mit ihm schalten und walten könnte, wie er wollte. Boden ist Heiligtum, hat seine Seele, die Seele des Volkes ist mit der Seele des Bodens .verknüpft und vermählt. Ganz abgesehen von dieser alle fünfzig Jahre sieh vollziehenden Rückkehr des Bodens zur Familie wird darüber hinaus noch verordnet, daß wann immer jemand seinen Acker verkaufen — d. h. in Wahrheit verpachten..— mußte, er. selbst, wenn er unerwartet wieder zu Geldc kommt, jederzeit den Rückkauf gegen Abzug der inzwischen verflossenen Jahre— verlangen kann, und daß der nächste Verwandte jederzeit fiir ihn den' Acker .- Zurückkäufen kann, oder eigentlich muß. Wir wissen aus der R u t h-0 esc h i c h t e, daß das praktisch gehandhabt wurde. (Iber die Sicherheit des Handelsverkehrs war die. Sicherung des FaiiiilicnbesitzeSgestellt. Für Hausgrundstücke wirdfolgende Regelung festgesetzt: handelt es sich um eine Stadt ohne Mauer, daun gilt , das Haus als bäuerlicher Besitz, und die oben geschilderten Bestimmungen greifen Platz; jederzeitige Möglichkeit des Rückkaufs durch den Eigner oder durch den Verwandten, sonst Rückkehr im jobeliahr. - Handelt es sieh uni eine Stadt mit Mauer, eine wirkliche Stadt, dann hat ein volles Jahr nach getätigtem Verkauf der Eigentümer oder der nächste Verwandte das Rückkaufsrecht, nach diesem Jahr ist das Haus zü dauerndem Eigentum dem Käufer-./»gefallen, ein Rückkaufsrecht besteht nicht mehr, auch im fünfzigsten Jahre kehrt es-nicht zurück. Aus den. sonst in diesem Kapitel enthaltenen Bestimmungen sindinsbesondere hervorzuneben die, daß man dem wirtschaftlich ins Wanken Geratenen heispringen- und ihm; helfen muß, ehe er stürzt, daß man ihm eine Lebensmöglichkeit als freier Mann sichern muß, „er soll leben mit dir“. . Und ferner das Verbot j e gIic he r Zin sn a h m e. Zins an Geld,-Zins an Getreide, alles ist strikt verboten. Iii jener biblischen Zeit gab es den heutigen Unterschied von berechtigtem Zins und übermäßigem wucherisclu-n Zins nicht, je.ue Zinsforderung ist Wucher, jeder Zins ist verboten, jeder Zins frißt den Verpflichtenden auf, Zins heißt darum: Neschech — der Bi». Oberschaut man den ganzen Komplex dieser Sozialmid„. Agrargesetze, so leuchtet als -der leitende -Gedanke iiiimcr. wieder auf: die Erhaltung einer freien, nie auf die Dauer

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.