Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, zehnter Jahrgang 5624 (1863-1864) (1864)
- Date
- 1864-01-01
- Page
- Seite 167 (sequence 191)
- Language
- German
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167 faßtes Manifest erließ, worin sie fünf Juden als Verräther dem Tode verfallen erklärte und in Ansehung derselben jede Trauer untersagte, dagegen sie für die in der nationalen Sache Gefallenen anordnete. Der Reichsrath hat zwar den Antrag gestellt, den Inden uneingeschränkte Freizügigkeit zu gewähren; doch ist dieser Antrag noch keineswegs zum Gesetz erhoben worden, nur gab der Civilgouverneur in Kiew Podolien undBolhynien den hebräischen Kaufleuten kund, daß für sie in diesen Provinzen keine Hindernisse mehr gegen die Erlangung unbeweglicher Güter oder die Errichtung von Geschäften oder Factorien bestehen. Anderseits soll in dem neuen dem Reichsrathe zu unterbreitenden Handelsgesetz die Klausel enthalten sein, daß die Aufnahme eines ausländischen Israeliten von der besonderen Genehmigung des Ministers des Innern abhängig bliebe. In Warschau wurde endlich der Leibzöll und die drückende Koscherfleischauflage aufgehoben und der Betrag der letzteren mit Süö.OOO Rubel auf die Branntweinsteuer umgelegt. Zn Kurland haben sich die Magistrate für unbedingte Emancipation der Juden ausgesprochen. Die Juden Kurlands und namentlich Mitaus, nehmen eine sehr ansehnliche Stelle im Handel und in der Industrie ein. Im Gegensatz hat der Gouverneur von Liefland den Einlaß und die Aufnahme jüdischer Handwerker und Händler auf das strengste verpönt. Die liefländische Gouvernementsregierung schritt sogar beim dirigirenden Senat ein, um die aufgehobene Anordnung, daß sremdstädtische Juden in Riga in besonderen, für sie eingerichteten Gasthäusern einkehren müssen wieder in Kraft zu setzen. Dieses Gesuch wurde jedoch als ein gemeinschädliches zurückgewiesett Dagegen ordnete der Staatsrath eine Untersuchung rücksichtlich einer