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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1864-01-01 · Neue Folge, zehnter Jahrgang 5624 (1863-1864) (1864) · p. Seite 130

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, zehnter Jahrgang 5624 (1863-1864) (1864)
Date
1864-01-01
Page
Seite 130 (sequence 154)
Language
German
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IRI
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Beschluß der juridischen Fakultät, vermöge welchem die Bursa'sche Stiftung auch jüdischen Studirenden zu verleihen ist, genehmigte die Staathalterei nicht. Ein eben zum Doclor der Rechte promovirter Jsraelite nahm zur These seiner öffentlichen Disputation: daß die österreichischen Gesetze der Bekleidung richterlicher Aemter durch Juden diesem nicht entgegensetzen. Die galizischen Israeliten leben nicht nur unter d^m fortdauernden Drucke der Goluchowsky'schen Ausuahmsgesetze und mitunter der zu dieser Zeit erlassenen Hirtenbriefe, *■; sondern es ergab sich die Wirkung auch in mancher brutalen Willkühr von Seite ungeordneter Stellen. In Jvanics einem gal zischen Badeorte, müssen die dort weilenden Juden in einem eigenen Gebäude außerhalb des Badeortes wohnen, und dürfen die öffentlichen Promenaden nicht besuchen; in Lemberg wurde den jüdischen Hanseigenthümern wie schon vor 100 Jahren aufgetragen, am Frohnleichnamstage Fenster und Thore gesperrt zu halten und sich während der Prozession nicht blicken zu lassen. Wo das Gesetz die Jud^n zu Paria's stempelt, da erlaubte sich der Pöbel auch zunächst Excesse gegen sie; so an verschiedenen Orten Ungarns und namentlich in Märös Väsarhely in Ungarn und in Biala in Galizien, leider diejenigen Kronländer, welche das Gros der jüdischen Bevölkerung beherbergen. Dagegen vermochten in Böhmen die Hetzereien der czechischen Organ'. namentlich der Narodny Noviny nicht durchzugreifen und die Reibungen hatten keine weitern Folgen. Vollends m Wien *) Aus Przemysl wurde gemeldet, daß in Folge des früher erlassenen Hirtenbriefs noch immer von derKanze! herab den christlichen Dienstboten das Dienen bei Juden unter Androhung kirchlicher Strafen verboten wurde.

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