Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, zehnter Jahrgang 5624 (1863-1864) (1864)
- Date
- 1864-01-01
- Page
- Seite 23 (sequence 47)
- Language
- German
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23 der mit Ausschließung des Landesrabbiners gegen Ende des vorigen Monats eigenmächtig zu machen unternommenen gegen die von uns bestätigte Polizeiordnung laufenden ungereimbten Satzungen Ernstermaßen verhoben so fort in unserem höchsten Nahmen sowohl diese Cassire, als den wieder den Landesrabbiner und Landesältesten Goldschmidt sträflich verhängten Bann, wann solcher erfolget, allenfalls annülliren, annebst auch diese unruhige Köpfe zu der den Landesrabbiner schuldigen Subordination nachdrucksambst verhalten und sie wahrningen sollt, daß bei der geringsten von ihrer Frevelhaften Widersetzung künftighin äußernden Spur aus beider Unkosten nicht nur allein zu einer scharfen Inquisition der neuen und alten Verbrechen eine eigene Kommission ad locum abgeschickt, sondern wie dieselbe noch einer schweren Bestrafung nach Befund der Umständen ohnsehlbar verhängt werden wird und wieder beiderley Vorsallenheiten die Aufwickler zu Betrieb und Behauptung ihres Unfuges gemeiniglich Collecten anzustellen, und solche sich zu Nutzen zu machen pflegen, so werdet ihr hierauf wohl Obacht zu geben und befindenden Diensten nach gegen derlei Uebertrettungen, wie bei denen christlichen Gemeinden mit aller Schärfe Patentmäßig zu verfahren haben." Indem wir diese Episode dem Leser vorführten, hoffen wir, daß derselbe mit der von uns Eingangs aufgestellten Ansicht übereinstimmen wird, unsere Zeit sei nicht, so schlecht, wie sie von manchen ausgeschrien wird. Freilich wollen wir damit nicht sagen, daß es nicht besser werden könnte. Es wird, es muß besser werden, dafür bürgt auch die Oeffentlichkeit, der sich jetzt nichts entziehen kann. Vor allem aber wünschen wir, daß Juden nicht bei den Regierungsbehörden anfragen, was nach dem recht oder unrecht sei.