Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, neunter Jahrgang 5623 (1862-1863) (1862)
- Date
- 1862-01-01
- Page
- Seite 182 (sequence 202)
- Language
- German
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182 Die Schüler und Schülerinnen, welche den Cursus der ersten Classe absolvirt haben, erhalten in der Regel von dem Direktor der Schule in der Zeit zwischen Ostern und Pfingsten in außerordentlichen Stunden einen Unterricht, in welchem das in der Schule Erlernte übersichtlich zusammengefaßt wird, und werden dann gewöhnlich am Sonntage vor dem Wochenseste bei einer in der Synagoge veranstalteten, von Dr. Rofln geleiteten Einsegnungsfeier unter feierlichen Bekenntnissen und mit einer Ansprache Seitens des Dr. Sachs entlassen. Sowohl die Knaben- und Mädchen-, als auch die Religionsschule sind öffentliche Anstalten der Gemeinde. Sie stehen unmittelbar unter einem aus dem Repräsentanten-Collezium hervorgegangenen Schul-, mittelbar unter dem Eemeindevorstande. Bon diesen beiden Behörden geht die Anstellung der Lehrer aus. Die Gemeinde bestreitet sämmtliche Kosten der Schulen, für welche die eingehenden Schulgelder bei Weitem nicht ausreichen. Denn in allen diesen Schulen sollen grundsätzlich Kinder armer Eltern unentgeltlich unterrichtet, und sonst auch soll dieHöhe des Schulgeldes nach der Zahlungsfähigkeit der Eltern bemessen werden. Zn Berücksichtigung dieser Verhältnisse steigerte sich das jährliche Schulgeld für jedes Kind in der Knabenschule von 3 bis 20, in der Mädchenschule von 2 bis 12 Thaler. In der Religionsschuie findet eine solche Scala nicht statt: das jährliche Schulgeld beträgt gleichmäßig für Alle 6 Thaler. Daß ein sonstiger Unterschied zwischen arm und reich in dieser Schulen nicht besteht, braucht nicht besonders hervorgehoben zu werden. Verhäitnißmäßig die meisten Freischüler hat die Gemeindemädchenschule, fast gar keine die Religionsschule. Nach dem veröffentlichten Haushalte der hiesigen Gemeinde gingen im Jahre 1860 an Schulgeldern ein: