Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, neunter Jahrgang 5623 (1862-1863) (1862)
- Date
- 1862-01-01
- Page
- Seite 98 (sequence 118)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2609281-2609298--5078-2612428- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
98 Zn Frankfurt am Main haben innereZerwürsnissebedauerliche Gestaltung angenommen. Zn Holland hat der Wechsel des Ministeriums auch den Rücktritt des Zustizministers Godefroy veranlaßt. Bemerkenswerth ist es, daß derselbe in der zweiten Kammer den Fortbestand der gesetzlichen Sonntagsfeier gegen zwei christliche Mitglieder der Kammer vertheidigte, welche die Aufhebung des dahinzielenden Gesetzes verlangten, weil es mit der Verfassung im Widerspruche sei. Obschon der Minister dieß anerkannte, hielt er die Zeit noch lange nicht für gekommen, um ein solches Gesetz zu vernichten. Die jüdischen Sträflinge in den Gefangenhäusern waren bisher zur Osterzeit mit besonders zubereiteten Speisen versorgt worden. Diese Versorgung geschah auf Kosten der jüdischen Gemeinden, unterlag aber in der letzteren Zeit Schwierigkeiten. Die kleinen Gemeinden wollten die Auslagen nicht ersetzen und diejenigen, in welchen die Gefangenen saßen, wollten für Fremde keine Sorge tragen. Der Oberrabbiner von Zwolle wandte sich dieserhalb an den Cultusminister, und dieser erklärte unterm 8. Jänner 1862: Es sei ihm durch den Justizminister mitgetheilt worden, daß kein Bedenken bestehe, die beregten 4'/, fl. per Person berechneten Kosten fortan für Rechnung des Staates zu übernehmen. Eine Hauptcommiffion, zusammengesetzt aus den bedeutendsten Männern, wurde schon seit einiger Zeit eingesetzt, um die jüdischen j Angelegenheiten in autonomer Weise zu ordnen. Auf Antrag derselben hat der Cultusminister nun befunden, eine rabbinale Commission zusammenzustellen, damit die Hauptcommiffion sie im Ent- : werfen eines neuen Reglements für die Examen der künftigen; Rabbiner und Prediger zu Rathe ziehen und ihr den Auftrag; ertheilen könne, die theologischen Kenntnisse näher zu bestimmen, die von den Candidaten gefordert werden.