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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1862-01-01 · Neue Folge, neunter Jahrgang 5623 (1862-1863) (1862) · p. Seite 38

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, neunter Jahrgang 5623 (1862-1863) (1862)
Date
1862-01-01
Page
Seite 38 (sequence 58)
Language
German
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38 als wenn bei dem Gottesdienste der Juden Mcnschenblut geopfert j würde, auf die schicklichste und den Localumständen angemessenste Art, allenfalls auch durch Beiziehung der Seelsorger, aus den Ge- ■ müthern des Volkes zu vertilgen und dasselbe zu belehren, daß dieses verabscheuungswürdige Laster dem mosaischen Gesetze und den Schriften der Propheten, überhaupt dem ganzen alten Testamente, worauf sich die jüdische Religion vorzüglich gründet, eben so sehr j als den Vorschriften der übrigen Religionen zuwider sei, folglich j könne im Falle einer Mordthat, die von einem oder dem andern! Juden verübt würde, wenn sich auch zeigte, daß sie aus abergläubischer Absicht geschehen sei, dieselbe mit eben so irrigem Rechte der; ganzen jüdischen Nation zur Last gelegt werden, als man wegen solcherFälle, wenn sich unterChristen dergleichen ereignet, die ganze Christenheit beschuldigen könnte."! Das Gesuch wurde vom Kaiser Ferdinand signirt und der Gouverneur von Galizien Erzherzog Ferdinand d'Este begutachtet dieses Gesuch und bestätigt die Wahrheit der angegebenen Thatsachen, über welche ämtliche Untersuchungen gepflogen wurden. j Die Stimmenmehrheit der Hoskanzlei bemerkt in dem allerunterthänigsten Vortrage: „Esdürfte die Billigkeit, derZudenschast eine Genugthuung zu geben, nicht verkannt werden, und diese Kundmachung in einer angemessenen Art in dem galizischen Provinzial- Zeitungsblatte erfolgen, aus welchem sie schon in die „Wiener Zeitung" übergehen wird." In Gesetzesform, wie der angeführte Art. 38 fürUngarn über diesen Gegenstand, etwas zu erlassen, räch die Hofkanzlei ab. Die vorgeschlagene ämtliche Bekanntmachung sollte sich jedoch nicht blos auf Galizien, sondern auch aufBöhmen, . Mähren und Schlesien erstrecken, „um dem Wahne cntgegenzuwirken, welcher zur Aufregung des gemeinen Volkes gegen die Juden benutzt wird."

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