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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1860-01-01 · Neue Folge, siebenter Jahrgang 5621 (1860-1861) (1860) · p. Seite 120

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, siebenter Jahrgang 5621 (1860-1861) (1860)
Date
1860-01-01
Page
Seite 120 (sequence 146)
Language
German
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120 Cabello, Barcellona, Caraccas, Cero, Aspinwall, Panama u. a. Zn Victoria (Insel Vancouver) wurde ebenfalls eine neue israelitische Gemeinde gestiftet. Nach den Mittheilungen der amerikanischen Zeitschrift der »Oecident« bestehen dermalen jüdische Gemeinden zu Sydney, Melbourne und Geelong, in Tasmanien zu Launceston und Herbart-town, in Neuseeland zu Wellington und Auckland. Die Presse ist überall durch ihre geachtetsten Organe für das gute Recht der Bekenner des jüdischen Glaubens emgestanden, und indem sie jede Kränkung und Hintanhaltung desselben in das gebührende Licht setzte, machte sie sich zum treuen Dolmetscher der öffentlichen Meinung, des öffentlichen Gewissens. Vergeblich suchte hingegen eine immer kleiner werdende Faction mit unerlaubten Waffen die Zwecke des Glaubenshasses zu verfolgen. Wünschen wir, daß im Interesse der Ruhe und Ordnung und im Geiste einer weisen Gesetzgebung solchem erbärmlichen Treiben endlich einmal ein Ziel gesetzt werde. *) *) Wichtig für den in Oesterreich geltenden RechtSstandpunct ist das Urtheil des am 10. Mai 1860 vom k. k. Landesgericht in Wien in dem von Dr. Seb. Brunner gegen Ignaz Kuranda geführten Preßprozeß gefällt wurde. Die erfolgte völlige Freisprechung Herrn Kuranda's war mit einer Motivirung begleitet, worin es heißt: Es sind nun in der heutigen Schlußverhandlung Artikel vorgelesen worden, aus welchen der Gerichtshof die Ueberzeugung gewonnen har, daß sie geradezu Haß und Verachtung predigen und daß sie Bewohner des Kaiserstaates gegeneinander, sei es von Seite der Religion, sei eS von Seite der Nationalität, aufzuhetzen geeignet sind. Die. betreffenden Artikel sind der Art, daß sie an den Begriff der strafbaren Handlung nach §. 302 streifen und es mit Grund zu glauben ist, daß eine Strafamtshandlung nur deshalb noch nicht eingeleitet worden sein dürfte, weit darauf Rücksicht ge-

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