Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, siebenter Jahrgang 5621 (1860-1861) (1860)
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 80 (sequence 106)
- Language
- German
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80 äußerst spärlich und nur erceptionell sich darlegende Zulassung von Juden zu Staats- und Lehrämtern. Noch bleibt auch der Zutritt zum Notariate verwehrt, und selbst die Benützung verschiedenerBildungsanstalten, darunter sogar der Präparandien für Elementarlehrer, erschwert. Die Gemeinde sehen wir in ihrer Autonomie nicht gehörig gewahrt, und selbst noch die Anomalie einer sremdkirchlichen Aufsicht ihrer Schulen bestehen. Unsers Bedünkens wäre eine solche Aufsicht den Cultusgemeinden selbst zu überweisen und ihnen die Wahl der betreffenden Organe freizustellen. Ein höheres Aufsichtsrecht wüßten wir aber nur dem Staate und nicht einer fremden Kirche zu vindiciren. Auch die Verhandlungen über die neueinzuführenden Gemeindeverfaffungen sind noch weit davon, wenigstens in Galizien, das Princip der Gleichberechtigung hervortreten zu lassen. Selbst die verbotenen Bezirke bestehen noch zur That in Galizien, und noch am 11. März 1860 wurde einem christlichen Bürger zu Lemberg das Halten zweier jüdischer Arbeiter in seiner Ziegelbrennerei im Recurswege verwehrt, weil diese Ziegelbrennerei sich in einem verbotenen Bezirke befand. Noch viel wichtiger ist eine unterm 20. Jänner 1860 erlassene und von den Kanzeln verlesene Gurrende *) des zum *) Gurrende des hochw. Przemyöler Bischofs Fr. cß. Wierzchlejski: »Die hohe k. k. Statthalterei hat unterm 2. December 1859, Zahl 50,562, die in Folge der Allerhöchsten Entschließung vom 13. November 1859 erlassene Verordnung des k. k. Ministeriums des Innern vom 20. November 1859, Zahl 11,896, kundgemacht, welche das Verbot des Haltens christlicher Dienstboten, Ammen, Gesellen und Lehrlinge von Seite der Juden aufhebt. »Indem wir der ehrwürdigen Diöcesan-Geistlichkeit obige K