Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, siebenter Jahrgang 5621 (1860-1861) (1860)
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 49 (sequence 75)
- Language
- German
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49 gerstatt, komiiien sie am Frcitnge an, so haben >1auf drei, in einem Locale neben der Synagoge zu oral reichende Mahlzeiten Anspruch. Von daher schreibt sich dr neoch hentestattfindende Brauch, daß der Vorbeter in der Synagoge den Fcstgruß Kiddasch) über einen Weinpocal spricht, da in ihm die Gemeinde als Wirth vertreten ist, welchem letzteren die Pflicht obliegt, beim Eingänge des Sabbats den Weihespruch vor der ersten Festmahlzeit vorzutragen. Am Sonntage erhalten die Bettler ihre Wegzehrung und werden entlassen. Angesehene Gäste und Gelehrte sind zu Tische in die Häuser.zu laden, wobei der Anstand erfordert, daß der Wirth beim Eingang in das Haus, der Gast beim Ausgehen den Vortritt habe, jener nicht zu lang auf's Essen warten lasse, nichts von seinen widrigen Geschicken erzähle, und stets freundliche Miene zeige. Der Gast tadle nichts, lobe nichts überschwenglich, halte sich genau an den Hausbrauch und befolge die Regel: »Keinem Geheiße widerstehe, es wäre denn dem Wörtchen: Gehe.« Eine Beleidigung ist die vermeintliche Höflichkeit, wenn der Gast von seinem Th eile den Kindern oder Dienern des Hauses etwas anbietet. Denn einst lud zur Zeit der Hungersnoth ein Mann drei Gäste zu sich, deren jedem er nur ein Ei vorsetzen konnte. Die Gäste jedoch in der Meinung, es sei noch anderer Vorrath da, gaben jeder dem nebenstehenden schmachtenden Knäblein ein Ei. Außer sich vor Beschämung stürzt der Wirth auf sein Kind — ein Schlag und es liegt todt zu seinen Füßen. In Verzweiflung stürzt die Mutter sich vom Dach hinab und der Gatte folgte ihrem Beispiele. Der Wirth lege ferner reichlich vor, der Gast lasse von jeder Schüssel einen Theil als Zehenten zurück, und spreche nach der Mahlzeit eine eigens vorgeschriebene Segensformel: Es sei Gottes Wille, baß dieser Wirth nie Beschämung erfahre, ge- Jsr. Jahr. 1861. 4