Mannheim
Compact Memory

Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1859-01-01 · Neue Folge, sechster Jahrgang 5620 (1859-1860) (1859) · p. Seite 182

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, sechster Jahrgang 5620 (1859-1860) (1859)
Date
1859-01-01
Page
Seite 182 (sequence 220)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2609281-2609292--4276-2611623
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

182 Da hat es denn nicht an Zeitungsschreibern gefehlt, die gerade diese letzteren, die Juden betreffenden Satzungen des Conciliums von 1267 in aller Ausführlichkeit übersetzt, veröffentlicht und besprochen haben, nicht ohne den ostensiblen Zweck sie dem zweiten Wiener Concil ans Herz zu legen. Als dann bald darauf mitten in der Reichshauptstadt von einer Kanzel herab die ernstlichen Gefahren, die aus den bestehenden „ ' s 'Beziehungen der Gläubigen zu Juden und Ketzern der Kirche drohen, nachgewiesen und daran eindringlichere Ermahnungen geknüpft wurden, als ferner, wie verlautet, sogar der Beichtstuhl dazu benutzt wurde, um diesen Gefahren entgegenzutreteu, da verbreitete sich wirklich durch viele deutsche und fremdländische Zeitungen das Gerücht, daß in unserem neunzehnten Jahrhundert manche die Juden betreffende Concilienbeschlüsse des dreizehnten Jahrhunderts erneuert werden sollten. Glücklicherweise hat sich dieses Gerücht als völlig grundlos erwiesen. Daß es aber überhaupt nur verbreitet und geglaubt werden konnte, beweist, daß man doch nur gar zu häufig die gründliche Verschiedenheit, die trotz Jesuitismus und Reaction zwischen unserem und dem Zeitalter der Kreuzzüge besteht, übersieht, daß man vergißt, wie Satzungen, die vermöge des ihnen innewohnenden Geistes selbst nicht in der Zeit ihrer Entstehung zu voller Wirksamkeit gelange» konnten, welche, Dank dem unaufhörlich vorwärtsschreitenden Menschengeiste, längst abgethau und zu Grabe getragen sind, nimmermehr zu kräftigem Leben erweckt werden können. Vergegenwärtigen wir uns diese Satzungen und versuchen wir ihrem Verständnisse näher zu treten, sie in ihren Wirkungen zu beobachten. Es ist, wenn wir es recht machen, ein doppelt lohnendes Beginnen. An dem Bilde einer düstern Vergangenheit wird uns der Unterschied zwischen Einst und Jetzt recht klar entgegentreten: wir werden Trost schöpfen für die Mißstände der Gegen- 11527374

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.