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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1858-01-01 · Neue Folge, fünfter Jahrgang 5619 (1858-1859) (1858-1859) · p. Seite 329

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, fünfter Jahrgang 5619 (1858-1859) (1858-1859)
Date
1858-01-01
Page
Seite 329 (sequence 373)
Language
German
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IRI
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329 brachte neue Bedürfnisse mit sich! Nicht mehr umschließt das Ghetto die jüdische Gemeinde! Die humanen Gesetze der letzter» Jahre gewähren dem Israeliten die volle Berechtigung jeder Art von Gewerbe. — Aber wie verlassen — verwaist fühlt sich der arme jüdische Handwerkslehrling — wie noch mehr der angehende junge Meister, wenn ihnen der wohlhabende Glaubensbruder nicht mit Rath und That zur Seite steht. Hier also übernehmen die Vereine, die zu diesem Zwecke in einzelnen Gemeinden, wie in Wien, Pest, Arad, Preßburg rc., gebildet sind, das Priesteramt der Chebra, sie helfen mittelbar und unmittelbar, und es steht zu hoffen, daß mit der Zeit die Wohlthaten des Gesetzes sich verwirklichen, so daß durch die Einflußnahme der bestehenden und hoffentlich sich mehrenden derartigen Vereine von Israeliten ein tüchtiger Handwerkerstand unter unseren Glaubensbrüdern zu Stande kommen werde. Ein Ergebniß, das wohl jede Anempfehlung entbehren kann! Als zeitgemäß aber und zum Sporn für Andere dürfte es wohl erkannt werden, wenn hier eine Thatsache zur Meldung kommt, die Bedeutung genug hat, um eben als ein Ersatz jener Opfer gelten zu können, die unsere Bäter nach anderer Art dem Altäre Gottes dargebracht haben. — Der Pestcr Verein begann nämlich im Jahre 1856 einen eigenen Fond zu sammeln, der dazu bestimmt ist, junge Meister mir besonderer Bevorzugung der Zöglinge des Pester Bereines leihweise mit entsprechenden Summen beim Antritte ihres Meisterrechtes zu unterstützen. Erst nach Verlaus von zwei Jahren beginnen die unverzinslichen Rückzahlungen von drei zu drei Monaten bis zum Ausgange voller vier Jahre. — Zu diesem Fonds haben bisher folgende Bereinsmitglieder nach alphabetischer Ordnung gezeichnet!

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