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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1857-01-01 · Neue Folge, vierter Jahrgang 5618 (1857-1858) (1857-1858) · p. Seite 145

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, vierter Jahrgang 5618 (1857-1858) (1857-1858)
Date
1857-01-01
Page
Seite 145 (sequence 186)
Language
German
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IRI
…/2609281-2609288--3407-2610752
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145 Diese Begräbnißweise ist nicht so neu, als sie vielleicht mancher Leser sich vorstellt. Schon Kaiser Joseph II. von Oesterreich hat, um einer unnützen Holzverschwendung vorzubeugen, am 23. August 1784 befohlen, die Leichen ohne Kleidung, blos in einen linnenen Sack genäht, in einem der Gemeinde gehörigen Sarge aus den Gottesacker zu tragen, und dort ohne Sarg ins Grab zu legen. (Hnogek I. Th., S. 362). Wenn irgend ein Gegenstand mit Eifer erfaßt und practisch benützt werden sollte, so ist es dieser. Diese Begräbnißart, welche den Anstand und die Pietät gegen die Tobten in keiner Art verletzt, entfernt nicht nur so viele, viele Unzuträglichkeiten, die auf dem Lande und in kleinen Städten bei der Anfertigung der Särge zum Leidwesen aller Gebildeten slattsinden, sie hindern auch — und das ist ihr ungeheurer Nutzen — am sichersten das Schrecklichste, was dem Menschen begegnen kann, die Möglichkeit dcsWiedererwachens der Begrabenen, ein Punkt, der trotz diesfallfiger obrigkeitlicher Anordnungen, trotz vielfältiger Belehrungen auf der Kanzel und durch die Literatur, trotz häufiger trauriger Erfahrungen (man sehe mein Sofcr hachajim, Brilon bei Friedländer S.332—338) noch immer so geringe Beachtung und Würdigung gefunden, vielleicht auch noch lange nicht finden wird, und nur durch obige Bestattungsart seine schnelle und befriedigende Erledigung erhält. Anlegung von Gemeindechroniken. Es wäre darin Alles das einzutragen, was sich im Laufe des Jahres Wichtiges und Auszeichnungswerthes zugetragen, insbesondere statistische Bemerkungen über den Zustand der Gemeinde, über die Zahl der Familien, der Gemeindeglieder und der Schulkinder, über ihre Erwerbsquellen, Beschäftigung, Ein- und Ausgabe für Jahr!', f. Jsr. 1858. 10

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