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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1857-01-01 · Neue Folge, vierter Jahrgang 5618 (1857-1858) (1857-1858) · p. Seite 79

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, vierter Jahrgang 5618 (1857-1858) (1857-1858)
Date
1857-01-01
Page
Seite 79 (sequence 120)
Language
German
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79 Dieses wäre insoserne richtig, wenn überhaupt die Strafe nur die Schuldigen träfe. Wer die Geschichte kennt, weiß, daß dieses nicht immer bei uns Juden der Fall war. Wir geben nun das betreffende Actenstück. Jeder Leser wird daraus erkennen, daß dieser Brief keineswegs aus feindlicher Gesinnung entsprungen ist, und bedarf keines weitern Commentars. Ich erlaube mir jedoch aufFolgendes die Aufmerksamkeit des geehrten Lesers hinzulenken, welches wohl in dem Briefe angedeutet, doch nicht klar ausgesprochen ist. Es war nämlich die Uebersiedlung der Juden von der Stadt nach dem »untern Werd« nicht blos keine Strafe rc., die Juden selber haben es gewünscht und gewollt. Ich verweise in dieser Beziehung auf die Monographie des Toffefot Jom Tob (Lipman Heller) genannt Megillat Eba (gedruckt Wien 1851). Indem ich mir es Vorbehalte, an einem andern Orte näher in diese Monographie einzugehen, will ich blos Folgendes hervorheben: DerBerfasser jener Monographie rühmt es sich nach, daß er als Rabbiner der Wiener Gemeinde Statuten (Dslremotli) für dieselbe verfaßt habe, und hebt es besonders hervor, daß er dazu beitrug, damit die Juden nicht versprengt und zersplittert in der Stadt wohnen (Kcksr Läsr 1ebs.cko), sondern vereinigt in der Borstadt. Wir haben hier nicht zu untersuchen, warum es den damaligen Juden wünschcnswerth erschien, gesondert zu wohnen — möglich wollten sie sich dadurch den Blicken der Neider und Hasser entziehen, möglich wollten sie verschont vom Spotte über die Religionsgebräuche bleiben — genug, sie selber wünschten eine solche Absonderung und Trennung. Jetzt haben sich die Dinge wohl geändert, aber unter den Verhältnissen jener Zeit mochte das wünschenswerth erscheinen, was wir heute, wo noch ein solches Ghetto bestehet, als Calamität bezeichnen müssen. — Und nun möge der kaiserliche Brief folgen. Wir Ferdinand der Ander von Gottes Gnaden Erwölter Rv-

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