Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, dritter Jahrgang 5617 (1856-1857)
- Date
- 1856-01-01
- Page
- Seite 257 (sequence 301)
- Language
- German
- Belongs to
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257 schuft der deutsch-morgenländischen Gesellschaft »über die von Layard aufgefundenen chaldäischen Inschriften« von Dr. A. Levy (in Breslau) und »über den Zweihörnigen im Koran« vom Schreiber dieses, worin Manches zur Aufhellung der rabbinischen Sage vom Messias Sohn Joj sephs. — Flavins Josephus Geschichte des jüdischen Krieges wurde von Par et aufs Neue ins Deutsche übertragen, mit einer entsprechenden Einleitung. Wir können uns nicht enthalten hieraus folgendes unbefangene und würdevolle Urtheil des gedachten ehrenwerthen christlichen Gelehrten über den Character jenes neuerdings viel geschmähten alten jüdischen Geschichtschreibers diesem Jahrbuche einzuverleiben. »Ging Josephus zu den Römern über,« sagt Paret, »so war es zu einer Zeit, wo schon der finstere wilde Geist, der im Verlaufe dieser letzten Kämpfe sich des jüdischen Volkes immer mehr bemächtigte, in einzelnen Symptomen hervortrat, und auch nach seinem Uebergange bleibt er Jude und schämt sich dieses Namens nicht. Der Rolle eines Judas Makkabäus, die ihm aufgetragen war, war er nicht gewachsen und spielte sie auch nicht zu Ende, wie auch die Volkserhebung zu seiner Zeit nicht so rein war als die makkabäische; aber die I Dienste, die er seinem Volke mit dem Schwerte nicht leisten | konnte, suchte er, nachdem er dieses niedergelegt, ihm mit der Feder zu leisten. — Er bleibt ein Freund seines Volkes : denn er bleibt vor Allem ein eifriger Bekenner und muthiger Vertheidiger seiner Religion.« — Ein vom Institut de France gekröntes und auf kaiserliche - Kosten zu Pans erschienenes umfangreiches Werk von Ernst! Renan »Histoire generale et Systeme compare de langues semitiques« verdient noch der Aufmerksamkeit unserer Leser empfohlen zu werden, um so mehr, als der Verfasser den wissenschaftlichen Leistungen der neuern jüdischen Gelehrten in Deutschland volle Rechnung trägt. Ferner enthielt die Pariser »Revue eontemporaine« einen gelehrten Aufsatz »über das jüdische öffentliche Recht« von A. Frank, Iahrb. f. Isr. 1857. 17