Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, dritter Jahrgang 5617 (1856-1857)
- Date
- 1856-01-01
- Page
- Seite 152 (sequence 196)
- Language
- German
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152 Auf dem Grabe der frommen Esther. »Hub das Gebot Esthers bestätigte diese Verordnung des Purim und wurde in das Buch geschrieben. Und der König Ahasverus legte Tribut auf dem Lande und den Inseln des Meeres.« * (Esther 9, 32; 10, U »Und es schrieb Esther, die Königin die Tochter Abichails und Mordechai der Jude mit allem Nachdruck zu bestätigen diesen zweiten Brief, Purim betreffend. (Esther 9, 29.) Dieses befindet sich ans der Vorderseite. So hat es angeordnet die fromme Frau al Dschamal Satam den gelehrten Brüdern den Meroe Dschamnal Al dawaltat Jechiskia und Dschamnal Al dawatlat Josia Iemuel im Jahre 1621. Anmerkung der Redaction. Indem wir die Abschriften der Epitaphien geben, ist wohl Fachmännern gegenüber unnöthig zu bemerken, daß beide Epitaphien wahrscheinlich apokryph sind und zwar daß die Renovirung bereits an einer apokryphen Grabschrift erfolgte. Ohne weitläufige Conjuncturen machen zu wollen, bemerken wir: Bekanntlich gibt Zunz an (Zur Geschichte und Literatur), daß die Formel (Sechuto jagen alenu amen) erst im dreizehnten Jahrhundert nach der gew. Zeitrechnung entstand. Zu den Zeiten Mordechais und Esthers wurden überhaupt keine Inschriften auf Grabsteine gesetzt. In viel späterer Zeit entstand erst der Gebrauch Bibelverse bei solchen Gelegenheiten anzuwenden. Auch kam die Schrift Merubaath in späterer Zeit erst in Anwendung. Benjamin v. Tndela in seinen Reisen erzählt ebenfalls von diesem Grabmale ohne irgend etwas dabei zu bemerken. Hartwig Wessely gibt über diese Grabsteine einen besonder:: Aufsatz abgedruckt in den Measthn unter dem Titel Magycl cliadaschoth.