Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, erster Jahrgang = Jahr 5615 (1854-1855) (1854)
- Date
- 1854-01-01
- Page
- Seite 58 (sequence 169)
- Language
- German
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58 Fischbach, als eines mit dem Naturell der Taubstummen auA vieljähriger Erfahrung auf das Innigste vertrauten Sachverständigen, mußte für den Lehrdirektor des Instituts schon aus dem Grunde doppelt wichtig und werthvoll erscheinen, als darin die von ihm angewendete Unterrichtsmethode vollkommen gebilligt und anempfohlen wird. Herr Fischbach bemerkte unter Anderem wie folgt: „Als eine erfreuliche Erscheinung im Gebiete der Jugendbildung stellen sich uns die Leistungen des israelitischem Taubstummenlehrers Herrn Joel Deutsch zu Nikolsburg dar, von denen man sich bei einer am 1. April l. I. in der hiesigen israelitischen Religionsschule veranstalteten öffentlichen Prüfung die Ueberzeugung verschaffen konnte. — ...... Nun frage ich aber: Ist solch ein Resultat, klar und unbestreitbar, wie es uns vorliegt — nicht eine wahre Ironie auf den — man sollte es kaum glauben — sich noch in un? sern Tagen mit einer gewissen Selbstgefälligkeit geltend machen wollenden Grundsatz: daß der Taubstumme nur durch die Geberdensprache deutliche Begriffe erlangen könne,, und daß ohne diese an einen gedeihlichen Unterricht dieses Unglücklichen gar nicht zu denken sei! .... „Ich meines Ortes gebe der frohen Ueberzeugung Raum, daß das, was der wackere Deutsch als geschickter und gewissenhafter Jugendlehrer mit seinen unglücklichen taubstummen Jsraelitenkindern geleistet, und hiedurch seinen Glaubensgenossen Liebes und Gutes erzeugt hat, auch für die armen Gehörlosen des christlichen Bekenntnisses in unserem: theuern Vaterlande nicht verloren gehe, sondern langersehnte segensreiche Früchte tragen werde. „Möge sohin den Leistungen eines denkenden, willenskräftigen Mannes, der, weil er frei wählen durfte, nicht das Zunächstliegende, sondern das Vernünftigere und Bessere gewählt hat, mit Gottes gütiger Fügung als einer ernsten, bedeutungsvollen Mahnung aber auch Rechnung getragen werden, auf daß den armen, unglücklichen, gleichberechtigtem Taubstummen nicht länger vorenthalten bleibe, was sie vom