Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, erster Jahrgang = Jahr 5615 (1854-1855) (1854)
- Date
- 1854-01-01
- Page
- Seite 15 (sequence 129)
- Language
- German
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15 druck es erscheint, daß der Statthalter in Triest sich selbst seinem Leichenzuge anschloß. Bürgerliche Lunst und Handwerk. Wir haben in einer nur als Manuscript gedruckten Schrift herausgestellt, wie die Beschränkungen der Juden in der Ausübung der bürgerlichen Kunst und des Handwerks noch weit hemmender waren als im Betriebe der Industrie im Großen. Als Bürger und Meister konnte ein Jude das gelernte Handwerk gar nicht und nur in der Umfriedung seines Ghetto'- es selbstständig betreiben. Wie Hohn klang unter einer solchen Gesetzgebung die oft gestellte Anforderung, daß die Juden dem Handel entsagen und sich Künsten und Handwerken widmen sollten. Was daher unter solchen Verhältnissen geleistet worden, verdient gewiß um so größere Anerkennung. Dennoch haben die Juden in Oesterreich auch hierin ihren guten Willen und ihre vielseitige Begabung an den Tag gelegt, in neuerer Zeit hat die Neigung der Israeliten zum Handwerke überall sehr merklich zugenommen, freilich unter der gehegten Voraussetzung, daß die Gesetze, welche ihnen das Bürger- und Meisterrecht verwehrt hatten, sich überlebt hatten und kaum aus länaern Fortbestand rechnen konnten. Wir berufen uns deshalb aus die in einem besonder« Aufsatz dargelegten Resultate des zu Wien begründeten Vereins zur Verbreitung des Handwerks unter den inländischen Israeliten. So kurz die Zeit ist, seitdem es den Juden gestaltet wird, das Meisterrecht in Wien auszuüben, so haben sich doch bereits drei als solche selbstständig etablirt: ein Tischler, ein Drechsler, ein Schlosser. Es ist dies freilich nur eine kleine Zahl, namentlich im Vergleich zu Berlin, das bereits 200 israelitische Handwerksmeister zählt. Allein man darf nicht außer Acht lassen, daß die Juden in Preußen bereits seit 1812 im Genüsse des Bürger- und Meisterrechtes stehen. Spezielle Nachweisuugen über den Betrieb von Handwerken durch die Israeliten anderer Kronländer fehlen uns mit Ausnahme Mährens, woselbst nach den neuesten Angaben der israelitische Handwerksstand sich in folgender Weise vertheilte: