Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 19 (1919)
- Issue
- Heft 11-12 (November-Dezember 1919)
- Article
- Inder [Illustration]
- Date
- 1919-11-01
- Page
- Seite 287 - 288 (sequence 1)
- Language
- German
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287 Die jüdische Auffassung vom Staate. 288 DIE JUEDISCHE AUFFASSUNG VOM STAATE. Von Rabbiner Dr. Lewkowitz, Berlin. Die jüdische Religion ist gleichzeitigmit dem Damit ist aber noch nicht die Frage entjüdischen Volke entstanden, Mose, der Schöpfer schieden, ob die Anwendung von Gewalt zum des jüdischen Glaubens, ist auch der Organisator dauernden Wesen des Staates gehört, oder nur des jüdischen Volkstums. In hartem, schwerem eine vorübergehende Notwendigkeit ist. Ist nach Kampf mußte Israel sich seine Heimat erstreiten, biblischer Auffassung staatliche Ordnung auch in mühsamer Arbeit sein staatliches Leben sich aufbauen, ohne Zwang denkbar? So entschieden in der mosaischen So war schon durch diese geschichtliche Lage Mose gezwungen, zu den politischen Fragen Stellung zu nehmen. Wie deutlich er die Notwendigkeit staatlicher Ordnung erkannte, zeigen uns seine Worte: „Richter und Amtleute sollst du dir einsetzen in all deinen Städten, die der Ewige, dein Gott, deinen Stämmen gibt, und sie sollen das Volk in Gerechtigkeit richten/' Wie die Befugnisse der Richter und Amtleute sich gegeneinander abgrenzen, ist nicht klar ersichtlich, unsere jüdischen Bibelerklärer scheinen aber nicht fehlzugreifen, wenn sie in den „Amtleuten" die Träger der Staatsgewalt erblicken. Wenn diese Auffassung zutrifft, ließe sich aus der Vorschrift des Mose, in allen Städten des Landes „Richter und Amtleute" einzusetzen, der Schluß ziehen, daß der Thora zufolge das Wesen des Staates Zwang und Gewalt ist. Er schafft nicht nur die Gesetze, deren Zweck die Herstellung und Aufrechtelhaltung der Ordnung ist, sondern erzwingt auch den Gehorsam, gegen die Entscheidung des Richters oder Gesetzgebers. Die Bibel vertraut also nicht blind der Vernunft und sittlichen Kraft des Menschen, sondern rechnet mit der zerstörenden Gewalt menschlicher Leidenschaften und wendet gegen sie das Mittel des 'Zwangs an. Wenn demnach Mose die Einsetzung von „Richtern und Amtleuten" in allen Städten des Landes verlangt, so verrät sich darin seine tiefdringende Kenntnis der Menschennatur und sein Wirklichkeitssinn, ebenso, wie seine staatsmännische Weisheit. RUDOLF M.ARCUSE, Berlin Inder (Birnbaum-Holz) Bestimmung, überall Amtleule einzusetzen, das Mißtrauen gegen den Menschen zum Ausdruck kommt, so wäre es doch falsch, anzunehmen, daß die Bibel die menschliche Natur für schlecht und unveränderlich hält. Gerade in dieser Frage scheiden sich vielmehr die Religionen. Nach der Lehre Luthers ist das Wesen des Staates Zwang und nichts anderes als Zwang, er ist die von Gott eingesetzte Ordnung, deren Aufgabe es ist, die erbsündige Natur des Menschen in Schranken zu halten. Schwindlet die Sünde, so verliert also auch der Staat seine Daseinsberechtigung. Die Bibel jedoch lehrt uns, an die sittliche Natur der Menschenseele zu glauben und auf das allmähliche Wachstum der sittlichen Kräfte zu hoffen. Selbst dann aber, wenn die Propheten die Menschheit am Endziel ihrer geschichtlichen Entwicklung erblicken und das messianische Reich schildern, zeichnen sie noch immer das. Bild einer idealen staatlichen Ordnung, eines Staates, in dem das Recht auch ohne Zwang herrscht. So ergibt sich uns, daß nach biblischer Auffassung die Entwicklung des Staates sich vom Zwang zur Freiheit bewegt. Worin Mose die Aufgabe des Staates erblickte, geht deutlich aus den Worten hervor: Richter und Amtleute „sollen das Volk in Gerechtigkeit richten". Sie dienen damit der Wohlfahrt des Volkes. Die Sorge für das materielle Wohl ist eine wesentliche Aufgabe des Staates. Er hat die wirtschaftliche Entwicklung des Volkes zu fördern und gegen alle Gefahren zu sichern. Ist seine