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Ost und West · 1921-07-01 · Heft 7-8 (Juli-August 1921) · p. Seite 207 - 208

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Journal
Ost und West
Volume
21 (1921)
Issue
Heft 7-8 (Juli-August 1921)
Article
Moralunterricht
Date
1921-07-01
Page
Seite 207 - 208 (sequence 2)
Language
German
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207 Moralunterricht 208 bedeuten würde —, sondern eine geschlossene ethische Lebensanschauung bieten, idealgesinnte reine Persönlichkeiten bilden, die einem sittlichen Hochziel nachstreben, dann läßt sich eine Diskussion dieser Fragen gar nicht vermeiden. Die bestimmte Form des sittlichen Ideals, das man lehrt, hängt im Gegenteil gerade davon ab, wie man sie beantwortet. Je nachdem man das irdische Leben, seine materiellen und idealen Güter bewertet, je nach der Auffassung, die' man von der Natur des Menschen und seiner sittlichen Anlage, vom Recht des einzelnen und dem der Gesamtheit 'besitzt, wird auch die moralische Aufgabe, die man stellt, ver-. schiedenen Inhalt gewinnen. Wenn nun das Judentum den Menschen auf tias irdische Leben hinweist und ihn ermahnt, die Schönheit Ider Natur, die reinen Freuden des Daseins dankbar zu genießen, vor allem aber seine höchsten seelischen Kräfte zu entfalten und sie in den Dienst der menschlichen Kultur zu stellen, das Christentum hingegen Geringschätzung der Welt und alles irdischen Strebens fordert, nicht allein Lebensfreude als sündhaft verwirft, sondern auch' Staat und Politik, wirtschaftliche Arbeit, Wissenschaft und Kunst nur relativ gelten läßt, wie ist dann eine einheitliche sittliche Unterweisung denkbar? . Dazu kommt, daß in der Gegenwart die ethische Lehre Nietzsches nicht mehr ignoriert werden kann. Man mag ihren aristokratischen Individualismus noch so entschieden ablehnen und die Gültigkeit demokratisch-sozialer Empfindungsweise mit vollem Recht behaupten, die Tatsache, daß drei verschiedene moralische Anschauungen vorhanden sind, wird dadurch' nicht beseitigt. Solange aber keine Uebereinstimtnung in den sittlichen Grundfragen besteht, ist auch ein gemeinsamer Moralunterricht nicht möglich. Nicht weniger gedankenlos und oberflächlich, als die Forderung gemeinsamer moralischer Unterweisung der Jugend ist das Verlangen, die sittliche Belehrung von der religiösen Grundlage, auf der sie bisher ruhte, zu lösen. Wenn die Moral-«, geböte nicht im Namen Gottes verkündet werden sollen, dann bleibt für die sittliche Erziehüng nur der Appell an das menschliche Gewissen. Man mag einem Menschen die soziale Nützlichkeit der sittlichen Gesetze noch so deutlich zum Bewußtsein bringen, solange sein Gewissen ihfr nicht zwingt, an das Wohl der Gesamtheit zu denken, wird er die Forderungen der Sittlichkeit nur so weit beachten, wie es sein persönliches Interesse verlangt. Woher aber gewinnt denn das Gewissen die Autorität und das Recht, absolut gültige Gesetze vorzuschreiben, wie will man seinen Anspruch begründen, daß alle Triebe sich seinem Gebot unterwerfen, der einzelne Mensch' dem Wohl der Gesamtheit zu dienen hat? Wenn man sich nur auf die menschliche Natur beruft, unser sittliches Gefühl nichts mehr und nichts anderes ist, als menschliche Empfindungsweise, dann hat unser Selbsterhaltungstrieb, unser Glücksstreben* und sinnliches Begehren genau dasselbe Recht wie das Gewissen mit seiner idealistischen Strenge und seinem sozialen Gebot. Zur menschlichen Natur gehören sie alle in gleicher Weise, und es bleibt dann jedem' einzelnen überlassen, was er als wertvoller und höher anerkennt, ob er seinen Trieben gehorchen, oder seinem Gewissen folgen, ob er sein Leben in den« Dienst der Gesamtheit stellen, oder seinen persönlichen Nutzen suchen, ob er die Moralgebote infolge ihrer sozialen Nützlichkeit anerkennen, oder übertreten will. Das Recht zu befehlen, unbedingten Gehorsam zu verlangen, besitzt das Gewissen nur dann, wenn es nicht subjektiv menschliches Empfinden, sondern Offenbarung Gottes im Menschen ist. Dann gewinnen die sittlichen Gebote gegenüber der Unsicherheit und Willkür menschlicher Subjektivität die absolute Sicherheit objektiver Wahrheit, dann wind das Gewissen das Göttliche, unbedingt Höhere, dem alle menschlichen Triebe sich beugen müssen. Sittliches Streben ist aber nicht nur von der Anerkennung der Moralgesetze abhängi(g. Wer einem ethischen Ideal sein Leben weihen und mit aller Kraft seines Herzens ihm nachstreben soll, muß auch die Ueberzeugung haben, daß sein Streben mit der Welt und ihren natürlichen Gesetzen im Einklang ist. In einer Welt, in der das Recht des Stärkeren auch' für den Menschen uneingeschränkte Geltung besäße, wäre es sinnlos und einem Naturgesetz widersprechend, einem Schwächeren gegenüber Liebe zu üben und fremdes Recht zu achten. Nur in, einer sittlich geordneten Welt, in der moralische Gesetze herrschen, ist Raum' für sittliche Zielsetzung, die mfchr ist, als menschliche Torheit und Schwärmerei. Jedes ernste und vernünftige ethisch^ Wollen ruht demnach auf dem Glauben an eine sittliche Weltordnung. Eine solche Ordnung ist aber nur in einem einzigen Falle vorhanden und möglich: wenn die Welt nicht das Werk blinder mechani* scher Kräfte, sondern die Schöpfung eines heiligten Gottes ist, ein sittlicher Wille das Universum beherrscht und das Gesetz seines Wesens ihm aufn prägt. Daraus ergibt sich aber, daß Sittlichkeit und Religion unlösbar verbunden sind. Man kann dem Menschen nicht eine sittliche Aufgabe stellen und die Frage, ob sie erfüllbar ist, offenlassen. Wie die Bibel der Menschheit die sittliche Wahrheit verkündet hat, wird auch ihre religiöse Lehre, die Grundlage aller sittlichen Erziehung bleiben.

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