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Ost und West · 1917-09-01 · Heft 9 (September 1917) · p. Seite 429 - 430

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Journal
Ost und West
Volume
17 (1917)
Issue
Heft 9 (September 1917)
Article
Schutz den alttestamentarischen Familiennamen!
Date
1917-09-01
Page
Seite 429 - 430 (sequence 2)
Language
German
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429 Schutz den alttestamentarischen Familiennamen. 430 Der oben erwähnte Aufsatz hat einige Ge? sinnungsgenossen zum Zusammenschluß und dazu veranlaßt, gemeinsam über die Anwendungsweise des neuen Abwehrverfahrens schlüssig zu werden. Einstweilen soll unsre Arbeit darin bestehen, daß wir vereint mit andren, gleiche Ziele verfolgenden Stellen 1. jede des Glaubens wegen erfolgende Zu? rücksetzung der Juden und die Zweckmäßig:; keitstaufe bekämpfen, daß wir 2. bei den Behörden die Erkenntnis dessen zu wecken versuchen, daß die alttestamen? tarischen Namen keineswegs als solche be? handelt werden dürfen, deren man sich zu schämen hat, und die man deshalb ablegen muß, daß wir 3. die Träger alttestamentarischer Namen da? von zu überzeugen suchen, daß iede Unbill, die man ihnen ihres Namen wegen antut, von uns allen schmerzlich empfunden wird, und daß wir 4. die alttestamenta.rischen und deshalb ge? schichtlich bedeutsamen Namen zu befreien suchen von dem Anwurf, womit der Anti? semitismus ihren Glanz zu ersticken droht. — Von etwa 30 Herren, Vertretern fast aller Berufe, ist dieser Arbeitsplan genehmigt worden. Vereinzelt wurde ihm widersprochen mit der Angabe, daß es nicht erstrebenswert sei, die zur Taufe bereiten, schwächlichen Charaktere unter den Juden von der Ausführung ihres Planes abzuhalten. Solche Beur? teiler übersehen jedoch, daß es auch hier — wie bei allen Uebeltaten — Verführer und Verführte gibt und daß wir uns zunächst hauptsächlich gegen die Behörde, den Verführer, zu wenden haben. Diese wollen wir mit allen gesetzlichen Mitteln und u. A. mit Hilfe der ordentlichen Gerichte zur Beachtung des verfassungsmäßigen Rechts uns Juden gegenüber anhalten. Unterbleibt daraufhin künftig die Familiennamenänderung, so lernt die Oeffent? lichkeit die vielen hervorragenden Träger alttesta? mentarischer Namen stets nur unter diesen Namen kennen, was deren biblischen Glanz erneuen undjeder antisemitischen Verunglimpfung und Hetze ent? gegenwirken muß. Da nach Eintritt dieses Erfolgs auch die Behörde bei der Verleihung von Aemtern und Stellungen an dem alttestamentarischen Namen eines sonst geeigneten Bewerbers nicht mehr wird Anstoß nehmen dürfen, so entfällt der Anlaß zur Namen? änderung auch bei den Charakterschwächlingen, die sonst zur Taufe und Namenänderung bereit sind. Findet überdies das jetzt wieder lebendig gewordene Losungswort: „Freie Bahn jedem Tüch? tigen" auch dem tüchtigen Juden gegenüber un? eingeschränkte Anwendung, so sind wir gleichzeitig erlöst von dem Uebel der Zweckmäßigkeitstaufe zum Segen für uns Juden, für alle Duldsamen und für die deutsche Gesittung. Indem wir die Behörden zu unsrer Auffaßung bekehren, schützen wir neben? her zwar auch den Charakterschwächling, kämpfen wir hauptsächlich aber für uns und unsre Gleich? berechtigung, der zum Siege zu verhelfen unsrer emsigsten Bemühung unter allen Umständen wert ist, also auch dann, wenn wir dabei als weiteren Erfolg die Verhütung des Abfalls des Charakterschwächlings vom Judentume erzielen- Werden gemäß deutschem Reichsgesetz vom 3. Juli 1869 alle Rechtsbeschrän? kungen in Wirklichkeit aufgehoben, die unsre Gegner aus der Verschiedenheit des religiösen Bekennt? nisses ableiten, und gönnt man endlich den Juden ihre Bekenntnistreue, ohne sie dafür rechtlich zu benachteiligen oder ihr Ansehen zu schädigen, erschließt man also auch ihnen die ihrer Befähigung entsprechenden Stellungen, Aemter und Berufe, so kann die Taufe niemals mehr Frage der Zweck? mäßigkeit, sondern nur noch Sache der Ueber? zeugung sein, womit sie gleichzeitig aus dem Kreise der Erwägungen des Charakterschwächlings aus?, scheidet. Daß wir auch ihm dienen, indem wir den beklagenswerten Anreiz zur Zweckmäßigkeitstaufe beseitigen, möge niemand an der Unterstützung unsrer Bestrebungen hindern, die hauptsächlich gegen die behördliche Verneinung der Gleichbe? rechtigung der Juden und gegen die behördliche, Unterstützung des verwerflichen, der Zweckmäßig? keit dienenden Taufunwesens gerichtet sind.

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