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Ost und West · 1913-12-01 · Heft 12 (Dezember 1913) · p. Seite 971 - 972

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Journal
Ost und West
Volume
13 (1913)
Issue
Heft 12 (Dezember 1913)
Article
Die Israeliten in Rumänien
Date
1913-12-01
Page
Seite 971 - 972 (sequence 2)
Language
German
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971 Die Israeliten in Rumänien. 972 unsere Pflicht, festzustellen, dass sie auf den Ruf des Vaterlandes mit derselben Begeisterung geantwortet haben, wie die rumänischen Bürger. Aber, meinen Sie nicht, verehrter Herr Minister, dass kein Schatten dieses leuchtende Bild trüben darf und dass alle, die morgen vielleicht fallen können, auch das Bewusstsein haben dürften, dass sie für ihr Vaterland fallen? meinen Sie nicht, dass wir allen diesen Männern Zusicherungen geben mussten, die ihre Lage verbessern? Sagen wir ihnen doch, dass alle, die unter der Fahne dienen, eine Festigung ihrer Situation erfahren sollen. Wir können uns auf den Präzedenzfall von 1878 berufen, wo nach dem Unabhängigkeitskriege 800 Fremde, die den Feldzug mitgemacht hatten, en bloc naturalisiert wurden. Wir werden sicher auch ohne Verletzung der konstitutionellen Einrichtungen ein Mittel finden, die Naturalisation aller Männer zu beschleunigen, die mobilisiert worden sind. Ich halte es für notwendig, verehrter Herr Minister, dass wir ihnen diese Zusicherung geben. Im Vertrauen auf das Versprechen der Nation werden sie mit noch grösserem Mut den Gefahren trotzen. Jeder von ihnen muss überzeugt sein, dass keine Ungerechtigkeitunter denFalten unsererFahnePlatz findet." Diese Erklärung wurde von den Versammelten mit fast einstimmigem Beifall aufgenommen. Der Finanzminister Marghiloman antwortete darauf: „Meine Herren Senatoren, die Sie hier arbeiten und Ihr Stimmrecht ausüben, Sie wissen besser als irgendwer sonst, dass das rumänische Parlament in den drei letzten Jahren sehr freigebig in der Zuerkennimg des rumänischen Bürgerrechts an alle die gewesen ist, die hier geboren und erzogen und noch nicht im Besitz der politischen Rechte gewesen sind, die aber das Rekrutierungsgesetz befolgt und damit das Anrecht auf Naturalisation bewiesen haben. Nach meiner Meinung wird in Zukunft die beste Unterstützung eines Naturalisierungsgesuchs in der Tatsache bestehen, dass der Betreffende an den militärischen Vorgängen der letzten Zeit teilgenommen hat. Ohne im Namen der Regierung eine diesbezügliche Verpflichtung zu übernehmen, darf ich wohl unser aller Ueberzeugung dahin aussprechen, dass die Naturalisation unverzüglich und sobald wie möglich allen Israeliten und sonstigen im Lande geborenen und erzogenen Fremden gewährt werden wird, die jetzt bereit sind, ihr Blut für dieses Land zu vergiessen." In Gesprächen mit Journalisten haben verschiedene rumänische Politiker, besonders der Minister des Innern Take Jonesco, sich sehr lobend über die patriotische Haltung der Israeliten ausgesprochen und für die Gesamtnaturalisation der unter den Fahnen stellenden Juden erklärt. Aber sie machten bereits eine Unterscheidung zwischen den tatsächlich mobilisierten und den nur vorläufig dafür in Aussicht genommenen Juden. Nur die ersteren sollten ihrer Meinung nach von der vorgeschlagenen Massregel Nutzen ziehen. Dann machte man auch Einschränkungen in bezug auf die Freiwilligen. Viele von ihnen waren im ersten Augenblick eingestellt aber nach einiger Zeit unter dem Vorwand in die Heimat entlassen worden, dass man sie nur irrtümlich angenommen hätte, da das Gesetz den Fremden keine freiwilligen Verpflichtungen gestatte. Aus diesem Grunde hat der „Verband der eingeborenen Israeliten" eine Petition an den Vorsitzenden des Ministerrats gerichtet, in der unter anderem von den Unannehmlichkeiten die Rede ist, die den israelitischen Soldaten bei der Mobilisierung zugefügt worden sind. Die Petition lautet: Bukarest, den 3.-16. August 1913. Hochverehrter Herr Premierminister! Wir gestatten uns, einige Fälle zu Ihrer Kenntnis zu bringen, die ein Beweis für die unglückliche Stellung sind, die die eingeborenen Juden in moralischer wie in materieller Richtung in der Armee einnehmen. Schon vor der Mobilisierung haben wir uns wiederholt an. das Kriegsministerium wenden müssen, um dort auf die Lage der eingeborenen Juden hinzuweisen und die erforderlichen Massregeln nachzusuchen. Nachdem die Verordnung der allgemeinen Demobilisierung veröffentlicht worden war, glaubten wir, dass man nach dem von der ganzen jüdischen Bevölkerung bewiesenen glühenden und aufrichtigen Patriotisums, nach der Begeisterung, mit der Zehntausende von jüdischen Reservisten dem Ruf des Vaterlandes gefolgt waren, genügende Rücksicht auf die Männer nehmen würd«, die dem Tode für das Vaterland entgegengingen, genügende Achtung vor ihrer Menschenwürde und ihren rumänischen Gefühlen haben würde, um sie nicht auch jetzt noch als Fremde zu behandeln und bei jeder Gelegenheit zu demütigen. Aber schon von Anfang an wurden uns Vorkommnisse gemeldet, die beweisen, dass nach wie vor im alten Sinne verfahren wurde. Wir haben nicht eingreifen wollen, weil wir es für unsere Pflicht hielten, in jenen kritischen Tagen die Interessen der Vaterlandes als die obersten zu betrachten. Heute aber, wo wir bemerken, dass nach dem Friedensschluss das von uns gerügte System nicht nur aufrecht erhalten, sondern noch verschärft wird, heute nehmen wir uns die Freiheit, um Ihre Vermittelung zu bitten, damit Gerechtigkeit geübt werde. Von verschiedenen Seiten war uns gemeldet worden, dass eingeborene israelitische Freiwillige, die in das Heer eingestellt worden und während der ganzen Dauer der Mobilisierung Dienst getan hatten, unmittelbar vor dem Friedensschluss aus den Kontrolllisten gestrichen wurden, mit der Begründung, dass ihr Verlangen, als Freiwillige zu dienen, abgelehnt worden wäre. Andere mobilisierte Soldaten sind nach einmonatlicher Dienstleistung entlassen worden, „weil sie fremder Nationalität sind/' Wir führen folgende Beweise an: 77. Regiment, 3. Reservebataillon. Entlassungsschein. Der junge Goldenberg Aizie, der sich als Freiwilliger gemeldet hatte und dessen Meldung nicht berücksichtigt werden kann, wird unter dem 27. Juli 1913 aus den Listen gestrichen und in seine Heimatsstadt Jassy zurückgeschickt. Er hat das Anrecht auf freie Eisenbahnbeförderung. Ghiajua, im Juli 1913. Der Kommandeur des 3. Bataillons Hauptmann A. Banciulesko. Der junge Goldenberg Ai'zie war aber am 27. Juni eingestellt worden und hatte bis zum 20. Juli d. J Dienst getan. — Ein anderer Fall. Im 2. Bataillon des 1. Regiments in Galatz haben die jüdischen Soldaten,die vom 23. Juni bis zum 21. Juli gedient hatten, fogende Benachrichtigung erhalten: Der Soldat...... Matrikelnummer..... vom Kontingent 1906 hat sich bei der Mobilisierung gestellt. Da er fremder Nationalität ist, wird er am 13. Juli 1913 wieder in seine Heimat zurückgeschickt, Unterleutnant: Vasilesko.

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