Mannheim
Compact Memory

Ost und West · 1913-05-01 · Heft 5 (Mai 1913) · p. Seite 411 - 412

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ost und West
Volume
13 (1913)
Issue
Heft 5 (Mai 1913)
Article
Die Israeliten Rumäniens
Date
1913-05-01
Page
Seite 411 - 412 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2583875-2584033-2584039-2604615--14545-2604693
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

411 Die Israeliten Rumäniens. 412 und politischen Rechte gemessen, die Gefahr mit sich, durch ihren Uebergang unter rumänische Herrschaft in Zukunft dieser Rechte beraubt zu werden. Es ist allgemein bekannt, dass Rumänien, ungeachtet der durch den Berliner Vertrag den Mächten gegenüber eingegangenen Verpflichtungen, fortfährt, seine im Lande geborenen israelitischen Untertanen, deren Vorfahren seit Jahrhunderten in ununterbrochener Folge dort gelebt und alle ihre Bürgerpflichten einschliesslich Militärdienst erfüllt haben, als Fremde zu behandeln, die weder bürgerliehe noch politische Rechte haben. Unter solchen Verhältnissen würde der Uebergang unserer das fragliche Gebiet bewohnenden Glaubensgenossen (in dem alte jüdische Gemeinden und grosse Massen israelitischer Landwirte sich befinden), vom bulgarischen zum rumänischen Regime gleichbedeutend sein mit dem Uebergang von bürgerlicher Freiheit und völliger Gleichberechtigung zu vollständiger Entrechtung und tiefster Erniedrigung. Angesichts der einen Teil der bulgarischen Israeliten bedrohenden Gefahr haben wir, die Vertretung der Judenheit dieses Landes, die Pflicht, unsere Stimme zu Ihnen, Herr Ministerpräsident, zu erheben, um gegen die Uebergabe eines bulgarischen Gebiets an Rumänien zu protestieren und die Königliche Regierung zu bitten, wie es auch kommen wird, die Rechte unserer Glaubensgenossen bei den bevorstehenden Verhandlungen zu schützen. Genehmigen Sie usw. Für das Zentral-Konsistorium Bulgariens. Dr. Ehrenpreis, Grossrabbiner, Präsident S. Penhas, E. Arie, D.-S. Farhy, E. Sidi, Mitglieder. Der Ministerpräsident hat der Delegation, die ihm das Schriftstück überreicht hat, die Mitteilung zugehen lassen, er würde das Dokument dem Minister-" rat unterbreiten und er habe zu dem Rechtsgefühl der Vermittelungsmächte das volle Vertrauen, dass diese Frage eine befriedigende Lösung finden würde. Der berühmte italienische Staatsmann Luigi Luzzatti, ehemaliger Ministerpräsident, hat auch, seinerseits in Sachen der rumänischen Juden die öffentliche Meinung durch einen energischen Aufruf angeregt, den er an die Mächte gerichtet hat, und der im ,,Corriere della Sera" in Mailand vom 3. März 1913 zum Abdruck gelangt ist. Dieser Aufruf lautet in der Uebersetzung: ,,Wa« uns veranlasst, in dieser Frage das Wort zu ergreifen, ist unsere innige Liebe zur heiligsten und grundlegendsten aller konstitutionellen Freiheiten, zur Religionsfreiheit. Wir bitten die europäische Diplomatie, heute, da man den Rumäniern, die die Glaubensfreiheit verachten, Landgebiet und Untertanen der Bulgaren überweisen will, die diese Freiheit hochhalten, ihre erleuchteten Traditionen vom Jahre 1878 wieder aufzunehmen. Wie dürfte man in unserer Zeit der Aufklärung und der Zivilisation zu freien Männern sprechen: „Die Diplomatie verwandelt Euch von einem Tage zum andern in Sklaven, in Vaterlandslose und beraubt Euch der konstitutionellen Garantien! Denn dieses wird, wenn nicht rechtzeitig etwas dagegen geschieht, das Schicksal der unglücklichen Israeliten, die das zur Ueberweisung an Rumänien bestimmte bulgarische Gebiet bewohnen. Es ist nicht schwer, diese Behauptungen zu beweisen. Der Artikel 44 des im Jahre 1878 abgeschlossenen Berliner Vertrages hat folgenden Wortlaut: ,,Die Verschiedenheit des Bekenntnisses oder religiösen Glaubens darf für niemanden den Grund zürn Ausschluss vom Genuss der bürgerlichen und politischen Rechte bilden, noch zum Ausschluss von irgend welchen öffentlichen Aemtern und Würden oder von der Ausübung verschiedener Gewerbe und Industrie n im ganzen Lande." Diese heilsame und klare Fassung des Artikels 44 war zum Schutz der jüdischen Bevölkerimg geschaffen worden. Sie war eine Bedingung für die Anerkennung der Unabhängigkeit Rumäniens, des zur weitesten Entwickelung begabten edlen Landes, das der Gerichtshof der Grossmächte von seinem bedauerlichen Fehler der Intoleranz zu heilen bemüht war. Für die übrigen Balkanländer waren die gleichen Massregeln festgesetzt worden. Aber während Bulgarien, Serbien und Griechenland ehrlich und getreu : diese Gewissensfreiheit gelten liessen, hat Rumänien* sie nicht respektiert. Es führte in ihre Verfassung! den Artikel 7 ein, nach dem alle Fremden ohne Unterschied der Religion ihre gesetzmässige Einzel-Naturar Jisation erhalten könnten. Obgleich die Grossmächte; erkannten, dass der Artikel 7 der rumänischen Verfassung den Artikel 44 des Berliner Vertrags nicht nur nicht ausführte, sondern ihm direkt widersprach, haben sie die Unabhängigkeit Rumäniens doch unter der besonderen Bedingung bestätigt, dass der Artikel 44 als Erlöser der Bedrückten sofort betätigt würde; sie taten dies nach Empfang eines formellen Versprechens seitens Rumäniens, das dieses Land der ganzen zivilisierten Welt gegenüber. verpflichtete. , Und tatsächlich veröffentlichte der rumänische Minister des Auswärtigen, Basil Boeresca, ein Memorandum über die Revision des Artikels 7 der rumänischen Verfassung und in diesem, den Signatarmächten des Berliner Vertrags mitgeteilten Memorandum heisst es: „Unter der neuen Ordnung werden die jüdischen Untertanen Rumäniens alle rRechtehaben, die die Fremden im allgemeinen geniessen; sie werden ausserdem noch das den Fremden nicht zustehende Recht erhalten, im Heer zu dienen. Häuser und Grundstücke in den Städten zu erwerben, Advokaten zu werden und jeden Beruf und jedes Gewerbe frei auszuüben; sie werden denselben Personal*^ stand haben wie die Rumänen, werden in der gleichen!* Weise vom Gesetz und den Behörden geschützt''; werden und können die kleine und die grosijF5 Naturalisation erwerben." ' ^'fffc Aber, wie bekannt, ist das Gegenteil geschehenen Nicht nur ist keine dieser A7ersprechungen gehaltet .' worden, sondern die rumänischen Israeliten sind naöfi'' und nach dank den Einschränkungsmassregeln, seljjjjfc; der Rechte beraubt worden, die ihnen früher zustan^n^ In den vierunddreissig Jahren seit dem Berliner Ve'r--I trag bis zum heutigen Tage sind von den 250 000 is'r^e^y« litischen Rumäniern nur zweihundert gemäss dem Artikel 7 durch Spezialgesetz naturalisiert worden, Alle andern — mit Ausnahme von 800 Personen — werden als Vagabunden und Heimatlose betrachtet. Die harte offizielle Formel des rumänischen Gesetzes, die das Herz mit Mitteid erfüllt, lautet: ,,Fremde., ohne fremden Schutz".?' L i Die unglücklichen Juden Rumäniens sind wahiK;. haft heimatlos. Wir haben eine Reihe von Gesetzen und Verord-ug nungen — ungefähr einhundertundfünfzig — durchrM gelesen, die gegen die „Fremden" ergangen sind und?: die ausschliesslich auf Juden Anwendung finden}».) es ist der denkbar grausamste Ostrazismus, und die-.; Aermsten leben stets in Fesseln und Banden. Die ein-'

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.