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Ost und West · 1911-11-01 · Heft 11 (November 1911) · p. Seite 983 - 984

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Journal
Ost und West
Volume
11 (1911)
Issue
Heft 11 (November 1911)
Article
Jüdische Hochzeitsbräuche in alter und neuer Zeit
Date
1911-11-01
Page
Seite 983 - 984 (sequence 2)
Language
German
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Ü33 Bar-Ami: .Jüdische Hochzeitsbräuche in alter und neuer Zeit. 984 tünuichen AVesens und nationaler Eigenart. Die Hochzeitsbräuche der Juden variierten, mehr als alle anderen jüdischen Bräuche, nicht nur nach den verschiedenen Ländern, sondern in den verschiedenen Gegenden desselben Landes, auch unterlagen sie im Wandel der Zeiten bedeutenderen Veränderungen als "andere Bräuche. Darum ist ihre zusammenhängende Darstellung um so schwieriger. Doch weisen die entlegensten Gegenden hierin gewisse gemeinsame Züge auf. Es genügt, den von Perles' französischem Gewährsmann erwähnten „Marschalik" zu nennen, der im Elsass auf einer jüdischen Hochzeit die Gäste mit seinen Schnurren ergötzte — ein Brauch, der vor fünfzig Jahren in Deutschland längst ausgestorben war, aber in ganz Polen und Russland sieh bis auf den heutigen Tag erhalten hat. .Der Brauch wie der Name seines Trägers stammt aus Polen, „Marschalik" heisst nämlich nicht Narrschalk, wie einige wollten, auch nicht „Maschalik", wie andere meinten (vom hebr. Maschal), sondern es ist das polnische Wort „marszalek" (zu ergänzen: Godow) Hochzeitsmarschall. Dieser Funktionär mit dem ernsten Namen führt auch heute noch daneben den hebräischen Titel ,,Badchan'' Lustigmachcr. Ursprünglich waren nämlich diese beiden Funktionen getrennt und wurden erst im Verlaufe der Zeiten in einer und derselben Person voreinigt. Doch nun sind wir schon mitten in dem Hochzeitsgetriebe, welches wir doch vom Beginne seines Herganges schildern wollen. Jeder Punkt hat eine historische Entwicklung durchgemacht, die wir womöglich bis zu den Anfängen zu rück verfolgen wollen. Es wird daher das angemessenste sein, eine jüdische Hochzeit in ihrer volkstümlichsten Form zunächst im engen Rahmen zu schildern, um nachher die einzelnen Phasen eingehend vom evolutiv-historischen und vergleichend-ethnographischen Standpunkt einer Untersuchung zu unterziehen. An alle geehrten Leser dieser Zeitschrift ergeht zugleich die herzlichste Bitte, alles, was sie an Erinnerungen und Beobachtungen über jüdische Hochzeitsbräuche besitzen oder sammeln können, an die Redaktion unserer Zeitschrift gütigst einsenden zu wollen. Das so gewonnene Material wird uns eine willkommene Ergänzung unserer eignen Sammlungen sein und soll im Verlaufe der Darstellung verwendet werden. Selbstverständlich werden die Namen der geehrten Einsender genannt werden. Von Bedeutung sind alle Bräuche und Sitten, die sich auf Freiung, Verlobung, Trauung, Hochzeitsmahl und die darauf folgenden Tage beziehen. Wir aber übergehen hier die Werbung und Freiung, bei welchen der Schadchan, der schon eine historische Persönlichkeit geworden ist, die Hauptrolle spielt, ebenso die Verlobung, deren Formen eine lange Entwicklung durchlaufen haben und später eingehend behandelt werden sollen, und wenden uns den eigentlichen Hochzeitsfeierlichkeiten zu. Der letzte Sabbat vor dem eigentlichen Hochzeitstage ist dem Abschiednehmen des Brautpaares von seinen Jugendgenossen und der Einführung, namentich des Bräutigams, in du Gemeind 1 gewidmet. Es findet also an diesem Sabbat das „Aufruf ens" und das „V o r s p i e 1" statt. Das „A ufrüf ens" gilt dem Bräutigam, der von angeschenen Mitgliedern der Gemeinde von seinem Elternhaus abgeholt und feierlich in die Synagoge geleitet wird. Er trägt hierbei zum erstenmal den sabbatlichen und festtäglichen Kopfschmuck der „Baale-Bathin" (Hausväter), der vollberechtigten Mitglieder der Gemeinde (ein Geschenk der Braut), sowie das seidne oder atlasne Obergewand. Der Bräutigam erhält in der Synagoge einen Ehrensitz, etwa neben dem Rabbiner, wird zur Thora a u f g e r u f e n (daher die Bezeichnung „Aufrüfens"), «aber man erteilt hierbei die Ehre, zu einer richtigen Paraschah aufgerufen zu werden, nicht zum Maphtir, wie sonst Knaben oder Bachurini (unverehelichte Jünglinge). Der Vorbeter samt dorn Chor singen hierbei mnen Segen, und nachher einen Mischeberach. Wenn der Bräutigam das Almemor nach dem Vorlesen des Thoraabschnittes verlässt, „bewerfen" ihn die vornehmen Frauen der Gemeinde von ihren erhöhten Sitzen auf der Frauengalerie herab mit Rosinen und Mandeln, welche von den in der Svnagoge anwesenden Kindern aufgelesen werden. Nachmittags versammeln sich in der Wohnung des Bräutigams seine Freunde und Genossen, um eine Art Abschiedsinahl zu feiern. Ist der Bräutigam ein „Ben-Thora", so pflegt er im Kreise der Freunde eine Art kleine Derascha vorzutragen, an die sich eine gelehrte Diskussion knüpft. Am Abend wird ein grösseres Festmahl (Molaweh Malka) gefeiert. Im Elternhausc der Braut wird am Sabbat- Nachmittag vor dem Hochzeitstage das „Vorspiel" gefeiert. Die Freundinnen und Verwandten der Braut versammeln sich, man singt und tanzt (ohne Herren natürlich) und am Abend wird ein Festmahl mit Musik ausgerichtet. In manchen Gegenden wird ausserdem noch am Vorabende des Hochzeitstages im Hause des Bräutigams ein „Bräutigam-Mahl" (Chosscnmohl), im Hause der Braut ein „Maidenmahl" veranstaltet. (Entsprechend cPm deutschen Polterabend.) Wenn beide Parteien in derselben. Ortschaft wohnen, hegeben sich die Verwandten und Freunde clor Braut in das Haus des Bräutigams und holen ihn und die Seinigen in das der Braut ab. Die Trauung findet nach uraltem Brauche am Abend, und zwar, soweit die Jahreszeit es erlaubt, unter freiem Himmel statt, — in Grossstädten im Synagogenhof oder in der Synagoge. Der Hochzeitstag gilt nach sehr alter Auffassung als Tag der Sündenvergebung für die Brautleute, also als eine Art Versöhnungstag, daher fasten die Brautleute an diesem Tage bis zur Trauung, und zum Minchah-Gebet schalten sie in die Schemoneh-Esrah die grosse Beichte von Jörn Kippur (Al-chet) ein. In manchen Gegenden zündet die Braut, an diesem Tage zum erstenmal, vor Minchali zwei Lichter an und spricht über ihnen den Segen, der für die Festtage vorgeschrieben ist, und betet dabei das hierzu bestimmte, in jüdischdeutscher Sprache abgefasste Gebet. In gewissen Gegenden ist es Brauch, dass Eltern, die zum erstenmal ein Kind ausheiraten, an diesem Tage ebenfalls fasten. (Doch fällt natürlich das „Al-chet" und das Lichteranzündon in diesem Falle weg.) (Fortsetzung folgt.)

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