Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 11 (1911)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1911)
- Article
- An die verehrlichen Lokal-Comités der Alliance Israélite Universelle
- Date
- 1911-02-01
- Page
- Seite 155 - 156 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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155 156 SV\\yv«" .....""W/K " MITTEILUNGEN m ans dem Deutschen Bureau der j§ Alliance Jsraelile Universelle na nr O^aE^K ^Kier BERLiM.rs 2^. ^BB^ OranienDurgersrrtf <d AN DIE VEREHRLICHEN LOKAL-COMITES DER ALLIANCE ISRAELITE UNIVERSELLE. Nachdruck mit Quellenangabe "gestattet. In Ergänzung unseres Schreibens vorn 20. Dezember v. J. empfehlen wir den Lokal-Comites, sownit sie mich keim1 Satzungen besitzen, sich nach Massgabe des nachstellenden Statuts zu organisieren. § 1. Das Lokal-Comite hat zur Aufgabe: 1. Die Propaganda für die Alliance lsraelite Universelle. 2. Die praktische Tätigkeit im Sinne des allgemeinen Statuts der Alliance, insoweit eine solche Tätigkeit in.....erforderlich ist. § 2. Das Lokal-Comite besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mitglieder des Gomites werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Alljährlich scheidet der dritte Teil der Mitglieder aus. Die Reihenfolge des Ausscheidens wird für die erste Wahlperiode durch das Los bestimmt, die ausgelosten Mitglieder sind wieder wählbar. Die Wahlen finden in der General-Versammlung statt, welche spätestens im zweiten Vierteljahr jedes Jahres abgehalten werden muss. Die Einladung zur General-Versammlung erfolgt durch schriftliche Benachrichtigung der Mitglieder. Zwischen den General-Versammlungen kann das Lokal-Comite Mitglieder kooptieren. Diese sind in der nächsten General-Versammlung mit den ausgelosten Mitgliedern zur Wald zu stellen. § 3. Das Lokal-Comite wählt alljährlich in seiner ersten Sitzung einen Vorsitzenden, einen Schatzmeister und einen Schriftführer, für jedes dieser Acmtcr einen Stellvertreter. § 4. Aenderungen dieser Satzungen erfolgen in einer General-Versammlung, falls zwei Drittel der Anwesenden den Aenderungen zustimmen. In der Einladung zur General-Versammlung muss angegeben werden, wie die Satzungen geändert oder ergänzt werden sollen. Es soll mit dem vorstehenden Entwurf nur eine Direktive gegeben worden. Selbstverständlich werden in vielen Fällen lokale Verhältnisse Abänderungen bzw. Zusätze bedingen. Jedoch erinnern wir daran, dass die Artikel 15 und 17 der Statuten der Alliance lsraelite Universelle unter allen Umständen beachtet werden müssen. Mit vorzüglicher Hochachtung Deutsche Conferenz-Oemeinschaft der Alliance lsraelite Universelle. Max Fuchs, Justizrat, stellvertretender . Präsident. Dr. Alfred Apfel, Geschäftsführer im Ehrenamt.