Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 12 (1912)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1912)
- Article
- Friede in der Alliance
- Date
- 1912-12-01
- Page
- Seite 1137 - 1138 (sequence 2)
- Language
- German
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1137 Friede in der Alliance. — Tagung der Deutschen Lokal-Comites der Alliance Israelite Universelle. 1138 von dem Central - Comite in Paris inzwischen genehmigten Grundzüge nunmehr zum Beschluss erhoben worden, durch welche die Beziehungen der deutschen Mitglieder der Alliance untereinander und zu dem Central-Comite eine neue Regelung gefunden haben. Der Beschluss wurde von 109 Lokal-Comites (Verzeichnis siehe unten) und von sämtlichen 21 deutschen Mitgliedern des Central-Comites (mit Ausnahme des Geh. Medizinalrats Prof. Dr. Landau) einstimmig gefasst. Der „Beschluss" lautet: Zu der heutigen Versammlung sind alle deutschen Lokal-Comites, die bisher bestehenden Bezirks-Comites und die in Deutschland wohnenden Mitglieder des Central-Comites der Alliance Israelite Universelle eingeladen worden. Die Versammlung beschliesst die Annahme der in der Vorbesprechung am 3. d. M. gefassten und von dem Central-Comite bereits genehmigten Beschlüsse, welche folgendermassen lauten: Die in Deutschland bereits bestehenden und noch zu gründenden Bezirks-Comites haben sich unter der Form einer freien Organisation zu konstituieren, die als Vertretung der deutschen Alliancemitglieder zu betrachten ist und den Zweck hat a) eine einheitliche Propaganda in Deutschland zur Werbung neuer Mitglieder in die Wege zu leiten, die bestehenden Lokal-Comites straffer zu organisieren und für Schaffung einer grösseren Anzahl Lokal-Comites in jedem Bezirk zu sorgen. b) ] alljährlich die Vertreter aller deutschen Bezirks-Comites ein oder mehrere Male in Gemeinschaft mit den deutschen Mitgliedern des Central-Comites zu einer Sitzung zu berufen, um über die allgemeinen Interessen der Alliance zu beraten und etwaige Wünsche und Vorschläge sowohl direkt schriftlich dem Central-Comite als den deutschen Mitgliedern* des Central-Comites zur persönlichen Vertretung in Paris zu unterbreiten und für die Wahlen zum Central-Comite geeignete Mitglieder waus Deutschland zu präsentieren. Die Bezirks-Comites wählen zu Beginn 'jedes Jahres je zwei Vertreter ,für diese Vereinigung, die Mitglieder der letzteren deren Vorsitzenden. Am Wohnsitz des Vorsitzenden der Vereinigung befindet sich das Deutsche Bureau der A. I. U. Dieses Bureau untersteht der Leitung des Central-Comites, muss aber zur Verfügung des Vorsitzenden jener Vereinigung sein. Die nach diesen Vorschlägen zu schaffende Vereinigung der deutschen Bezirks-Comites bedarf zu erfolgreicher Propaganda und zur Unterhaltung des Deutschen Bureaus der Alliance der Geldmittel. Diese sind durch das Central-Comite alljährlich zu bewilligen. Den deutschen Bezirks-Comites ist |es (überlassen, ob sie die aus [ihren Bezirken aufkommenden Beiträge direkt an das Central-Comite in Paris oder an das Deutsche Bureau der Alliance abführen wollen. Insoweit diese Gelder nicht j für die »Unterhaltung des Deutschen Bureaus und für Propagandazwecke von dem Central-Comite bewilligt sind, sind sie nach Paris abzuführen. Somit also treten [in Deutschland jetzt alle innerhalb eines grösseren Bezirks (region) bestehenden Lokal-Comites einem Bezirks-Comite bei (voraussichtlich werden 8 Bezirks-Comites comites regionaux — siehe Art. 16 der Alliance-Statuten — gebildet) und die Delegierten dieser Bezirks-Comites (deren Zahl je nach Zahl der im Bezirk vorhandenen Alliance-Mitglieder aus 2 eventuell bis 4 Herren bestehen soll) werden in Gemeinschaft mit den 21 deutschen Mitgliedern des Central-Comites die »Freie Organisation der deutschen Alliance-Mitglieder" bilden. Ferner wurde mit Stimmen-Mehrheit eine Resolution mit folgendem Wortlaut beschlossen: Die Versammlung spricht den dringenden Wunsch aus, dass das Central-Comite folgendes genehmigen möge: a) Zu der freien Organisation "entsenden die Bezirks-Comites nach Massgabe der Zahl der von ihnen vertretenen Mitglieder mindestens zwei und höchstens vier Mitglieder. j) Wenn ein deutsches Mitglied des Central-Comites in Wegfall kommt, wird der Nachfolger in der Weise bestimmt, dass die freie Organisation dem C. C. drei Kandidaten benennt, von denen das C. C einen wählt. Dei Vorsitzende erläuterte bei Beginn der Versammlung den „Beschluss" und gab Kenntnis von einer dem Central-Comite gegebenen Interpretation, die dahin gehe, dass das Deutsche Bureau der A. I. U. unter Uberleitung des Central-Comites gestellt wird. Der „Beschluss" wurde einstimmig gefasst; die Diskussion drehte sich nur um die1 Geschäftsordnung bezw. um die Zulässigkeit der »Resolution«. Ueber die Resolution konnten sich nur die