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Ost und West · 1912-11-01 · Heft 11 (November 1912) · p. Seite 1049 - 1050

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ost und West
Volume
12 (1912)
Issue
Heft 11 (November 1912)
Article
Der Mejless im Mellah
Date
1912-11-01
Page
Seite 1049 - 1050 (sequence 2)
Language
German
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1Ö4Ö Die Israeliten in Marokko. 1050 meister überwachen und die Festsetzung aller bestehenden Abgaben beaufsichtigen. Die städtischen Einnahmen umfassen die „Gerjuma" und ein Zehntel der allgemeinen Einnahmen der Stadt Fez. Demgegenüber übernimmt das Budget des Mellah auch ein Zehntel der Ausgaben von allgemeinem Interesse, die der ganzen Stadt zugute kommen. Der Mejless weist seinen Schatzmeister zur Zahlung aller fälligen Ausgaben an, die durch Rechnungs- und Quittungsbelege legitimiert sein müssen. Der Schatzmeister hat zu diesem Zweck ein Kassenbuch zu führen. Die Geldbestände werden bei einer Bank eingezahlt oder in einer Kasse niedergelegt, zu der er den Schlüssel hat. Der Inhalt der Kasse kann jederzeit durch den Präsidenten oder riuivh zwei von ihm gewählte Mitglieder des Mejless kontrolliert werden. Allmonatlich wird durch zwei zu diesem Zweck ernannte Mitglieder des Mejless der Kassenabschluss festgestellt. Die Ueberschüsse werden in eine Reservekasse getan, über deren Verwendung der Mejless zu beschliessen hat. Habu-Stiftung. Der Mejless übernimmt auch die Verwaltung der Habu-Stiftung. Da die Einkünfte dieser Stiftung eine besondere Bestimmung haben (Verteilung von Unterstützungen an die Armen der jüdischen Gemeinde), muss der Schatzmeister eine besondere Buchführung dafür einrichten. Zwei Mitglieder des Mejless erhalten den Auftrag, eine Liste der zu Unterstützenden aufzustellen und die wöchentlichen Verteilungen vorzunehmen. Beaufsichtigung der Arbeiten. Der zum Naib des Mejless ernannte Scheikh-el-Ihud, der ein fest angestellter und besoldeter Beamter ist, lässt die Beschlüsse ausführen und steht dem Mejless bei den Beratungen mit den erforderlichen Aufklärungen und Belehrungen zur Seite. Zweites Verzeichnis (nach Ortschaften) der hei dem Central - Co mit6 der Alliance Isra61ite Universelle für die Opfer der Exzesse in Fez eingegangenen Beträge. Sämtliche Ueberweisuügen sind in Francs angegeben. Adrianopel . . . 816.— Buxweiler (und Alexandrien . . 1183.40 Umgegend) . . 220.20 Algier..... 4264.20 Constantinopel Aschanenburg . 25.— (B'nei BVith Bagdad..... 1292.15 Logen in Con- Bordeaux .... 358.85 stantinopel, Boston...... 32.50 Belgrad, Adria- Breslau..... 8000.— nopel, Rust- Buenos-Ayres. . 22010.— clmk, Varna). 2398.27 Bukarest (für Copenhagen . . . 34.— Rumänien) . . 5877.25 Dubnitza .... 248.05 Elbeuf...... 100.— 701.15 Ferrara..... 450.— 49.75 Florenz ..... 734.85 New-York . . . 2500.- Forbach..... 134.- Oberehnheim . . 223.— Frankfurt a. M. 135.55 Parnabyba . . . 500 — Gent...... 30.50 Philadelphia . . 569.50 Iserlohn..... 136.50 134.- Katscher .... 72.20 465.— Luneville .... 35 25 San Francisco . 155.- Magnesia .... 100. - Setif....... 368.— Mannheim .... 1529.- 1305.25 Marseille .... 215.— Strassburg i. K, 490.— Mayen...... 6.25 5.- Medea...... J 25.15 Taiitah 372.— Mailand ..... 20.— 2923.65 Monastir .... 800.— 1885.95 Zahlungen sind entweder direkt an das Central-Comite, Paris, 45 Rue la Bruyere, an das Deutsche Bureau, Berlin-Charlottenburg 2, Grolmanstr. 48, oder an die Bezirkscomites Cöln, Mannheim uud Nürnberg zu richten. __ Sellins* der Mitteilungen der Alliance Israelite Universelle.

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