Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 12 (1912)
- Issue
- Heft 11 (November 1912)
- Article
- Die Israeliten in Marokko
- Date
- 1912-11-01
- Page
- Seite 1047 - 1048 (sequence 2)
- Language
- German
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1047 Die Israeliten in Marokko. 1048 Unglück vom April sehr angelegentlich beschäftigt und ich hatte darüber seinerzeit bereits mit Herrn Regnault und später mit dem General Lyautey verhandelt. Seitdem bin ich der Sache noch näher getreten und habe sie mit den höheren Beamten des Auskunftsbureaus der Stadt Fez, dem sämtliche Verwaltungsangelegenheiten unterstehen, gründlich beraten. Ich habe diesem Amt den Entwurf für eine Verwaltungsbehörde des Judenviertels vorgelegt, dessen Abschrift ich hier beischliesse, und zu meiner grossen Freude darf ich Ihnen mitteilen, dass dieser Entwurf genehmigt worden ist und in ungefähr einer Woche in Kraft treten soll. Die Wahlen zu der neuen städtischen Körperschaft sollen in einigen Tagen im Mellah stattfinden. Im Schoss dieses „Mejless" oder der Stadtverwaltung gibt es zunächst drei feste, unabsetzbare Mitglieder; diese sind: der Pascha der Stadt, der Direktor der „Alliance Israelite", der das wichtige Amt des Schatzmeisters zu bekleiden hat, und der Scheikh-el-Ihud, dem die Ausführung der vom Mejless gefassten Beschlüsse übertragen wird. Noch eine zweite gute Nachricht habe ich Ihnen zu übermitteln; sie bedeutet einen ungemein wichtigen Erfolg für die Israeliten von Fez: die arabische Stadt wrird dem Mellah künftig 10 Prozent von allen ihren Einkünften überlassen; die betreffende Summe beträgt mindestens 60 000 Francs jährlich. Zur Erlangung dieser Subvention habe ich mich auf folgenden Rechtsgrundsatz gestellt: Die Einnahmen der Stadt setzen sich aus dem Verkauf verschiedener Monopole zusammen — Schnupftabak, Opium, Kif, Schmucksachen, Wareneinfuhr- und Ausfuhrzoll, Verkaufsstände auf öffentlichen Märkten usw. Diese verschiedenen Lasten wurden von den Israeliten ebenso wie von den Mohamedanern getragen, der Ertrag kam nach der seit undenklichen Zeiten in mohamedanischen Ländern herrschenden gewohnheitsmässigen Ungerechtigkeit nur der arabischen Stadt zugute. Da die Israeliten nun in demselben Umfang wie die Araber diese Steuern zahlten, war es ihr gutes Recht, dass auch ihnen ein Teil der Einnahmen zukam. Diesen Standpunkt habe ich dem General Lyautey und den Offizieren des Auskunftsbureaus klargelegt und nach den verschiedensten Berichten, Versuchen und Diskussionen, mit deren vereinzelter Aufzählung ich Sie nicht ermüden will, ist es nun gelungen, den Widerstand der mohamedanischen Kreise zu besiegen und das gewünschte Ziel zu erreichen. Da die Bevölkerung von Fez auf 100 000 Seelen geschätzt wird und die Juden ungefähr den zehnten Teil dieser Bevölkerung bilden, haben wir den dem Mellah zukommenden Anteil auf ein Zehntel der allgemeinen Einnahmen festgesetzt. Diese Einnahmen der Stadt Fez betragen gegenwärtig 600 000 Francs jährlich; davon werden also jährlich 60 000 Francs in die Kasse des Mellah fliessen und werden hier für allgemeine öffentliche Zwecke verwandt werden: für Reinigung, Beleuchtung und Strassenpflaster des Viertels, für die Unterhaltung einer Poliklinik, für Schulen usw. Durch die finanzielle Aufsicht der Beamten des Auskunftsbureaus werden diese Einnahmen sich voraussichtlich noch vergrössern, so dass wir auch für die Einnahmen des Mellah eine Erhöhung erhoffen dürfen. Die erste Auszahlung der Subvention soll im Oktober dieses Jahres erfolgen und für den Monat September gelten. Der Mejless im 3Ieliah (die neue Behörde des Judenviertels). Der Mejless im Mellah setzt sich folgendermassen zusammen: 1. der Pascha von Fez, Präsident; 2. der Schuldirektor der ,,Alliance Israelite", Schatzmeister; 3. der Scheikh-el-Ihud, Noib (Ausführungsorgan) des Mellah; 4. aus sechs Mitgliedern, die von den Notabein des Mellah zu wählen sind, eines von ihnen als Vertreter des Stadtteils „Nuail". Der Scheik-el-Ihud wird vom Mejless in seiner nächsten Sitzung gewählt werden. Die Grossrabbinen der jüdischen Gemeinde sind nicht wählbar; ihre Stellung als vereidete Richter schliesst sie von dieser Versammlung aus. Der Schatzmeister erhält einen Adjunkten zur Mitarbeit an seiner amtlichen Tätigkeit. Die gewählten JNotabeln erhalten keinerlei Honorar. Die Gehälter des Schatzmeisters, seines Adjunkten und des Scheikh-el-Ihud sollen in einer der ersten Sitzungen vom Mejless festgesetzt werden. Wahlen. Die Mitglieder des Mejless werden auf zwei Jahre gewählt und sind wiederwählbar. Jedes Jahr müssen drei Mitglieder ausscheiden und die Notabein müssen sich zu einer Neuwahl zusammenfinden. Im ersten Amtsjahr des Mejless werden die ausscheidenden Mitglieder durch das Los bestimmt. Die ersten Wahlen sollen stattfinden, sobald das Prinzip des Mejless-el-Medina vom Sultan genehmigt sein wird; die späteren am 1. Januar jedes Jahres. Beim Ableben eines Mitgliedes des Mejless hat eine Ersatzwahl in der ersten Woche nach dem Tode des Mitgliedes zu erfolgen. Die Geschäftsordnung des Mejless. Der Mejless hat selbst den Zeitpunkt seiner Versammlungen und die Tagesordnung der Sitzungen festzusetzen. Der Kommandant des Bezirks Fez (oder sein Vertreter) hat das Recht, so oft er es für erforderlich hält, den Sitzungen beizuwohnen. Die der Diskussion des Mejless unterbreiteten Angelegenheiten, die vorher von einem dazu gewählten Berichterstatter zu prüfen sind, werden zur Abstimmung gebracht. Ergibt sich durch die Abwesenheit einiger Mitglieder Stimmengleichheit für zwei verschiedene Ansichten, so wird die Entscheidung dem Schiedsspruch des kommandierenden Generals des Bezirks Fez unterbreitet. Die Entscheidungen der Mejless werden vom Sekretär in ein Buch eingetragen, vom Präsidenten unterschrieben und vom Bezirkskommandanten gegengezeichnet. Aufgaben der Mejless. Der Mejless hat die Leitung und die Verantwortlichkeit für die Ausführung aller Arbeiten, die das öffentliche Wohl betreffen: die Gesundheit und die Sauberkeit des Viertels, die Unterhaltung der Krankenhäuser und aller sonstigen Einrichtungen, die die Wohlfahrt seiner Einwohner fördern. Eine der. ersten Aufgaben des Mejless besteht darin, die Ausgaben nach den Einnahmen zu regeln und danach ein städtisches Budget aufzustellen. Er muss sich bemühen, die Einnahmen ohne die Auferlegung neuer Abgaben zu möglichst hohem Ertrage zu steigern. Er muss demnach die pünktliche Ablieferung der städtischen Einnahmen an den Schatz-