Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 12 (1912)
- Issue
- Heft 8 (August 1912)
- Article
- Die Kriminalität der deutschen Juden
- Date
- 1912-08-01
- Page
- Seite 715 - 716 (sequence 2)
- Language
- German
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715 Die Kriminalität der deutschen Juden. 716 worden kann, — umso weniger, als sie ja nicht aus einer ursprünglich fehlerhaften Anlage herstammen, sondern sich als Werkzeuge besonderer Voraussetzungen darstellen. So darf vor allem bezüglich derjenigen von den genannten Delikten, die mit dem Erwerbsleben zusammenhängen, nicht auf die bereits erwähnte und noch zu erwähnende Wirkung des Berufes auf die Kriminalität nicht vergessen werden. Dann ist bezüglich der Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz über die Sonntagsruhe und den Ladenschluss darauf zu achten, dass es sich da um ein neues Gesetz handelt, welches mit einem Schlage bisher erlaubte Handlungen als verboten erklärte. Schliesslich ist zu bemerken, dass in den drei hier berücksichtigten Perioden bei manchen der genannten Delikte eine mehr oder weniger starke Abnahme hauptsächlich der jüdischen Kriminalität festzustellen ist. So rücksichtlich der Verletzungen gegen die Wehrpflicht um 5 Prozente (gegenüber 0,9 bei den Christen). Die zweite Haupt g r u p p e der Delikte, die V erbrechen und Vergehen gegen die Person umfassend, weist schon als ganze eine jüdische Kriminalitätsziffer auf1, die hinter der christlichen zurückbleibt. In der letzten Periode beträgt sie bei den Christen 354,1, bei den Juden 252,3. Und dies schon nach einer merklichen Besserung auf christlicher Seite gegenüber dem Stande in den ersten zwei Perioden. Dazu zeigt sich aber auch noch die Erscheinung, die wir schon in der ersten Gruppe zu konstatieren Gelegenheit hatten, dass die günstigsten Kriminalitätsziffern gerade bei den schwersten Delikten dieser Hauptgruppe zu finden sind. So bei Notzucht usw. 6,4 gegen 8,4 unter den Christen, Blutschande 0,1 gegen 0,7, Mord, Totschlag, Kindesmord, Aussetzung, Tötung auf Verlangen 0,3 gegen 0,7, Körperverletzung 75,3 gegen 201,1 und Verbrechen und Vergehen gegen die persönliche Freiheit 8,8 gegen 22. Die ungünstigeren Ziffern entfallen auf die relativ unwichtigeren Delikte der zweiten Hauptgruppe, so auf 1. Kuppelei und Zuhälterei 8,8 gegen 5,9, 2. Verbreitung unzüchtiger Schriften, Aergerniserregung durch unzüchtige Handlungen 9,8 gegen 4,5, 3. Beleidigung 130,7 gegen 97,2, 4. Zweikampf 0,3 gegen 0,1. Ad 1 ist die Städtereigenschaft der Juden, ad 2 die berufliche Gelegenheit (starke Vertretung im Buchhandel) in Berücksichtigung zu ziehen. Die hohe Kriminalitätsziffer ad 3 ist wohl teils auf das lebhaftere Temperament der Juden zurückzuführen, teils mit der geringeren Zahl der Körperverletzungen bei Juden zu erklären. Die Verletzungen werden eben durch Beleidigungen ersetzt. Der Ueberschuss der Juden an verurteilten Zweikämpfern endlich hat seine Gründe in der starken jüdischen Vertretung innerhalb der Intelligenz. Auch dass die Christen als Reserveoffiziere vielfach von Militärgerichten abgeurteilt werden, was sich in der Kriminalstatistik ausdrückt, dürfte in Betracht kommen. Auch in der dritten Hauptgruppe der Delikte, der die Verbrechen und Vergehen gegen das Vermögen angehören, sind die Kriminalitätsziffern für die Juden günstiger als für die Christen: Für die drei Perioden 299,1, 304 und 308,6 gegen 348,1, 340,7 und 365. Immerhin aber ist hier die Differenz ziemlich unbedeutend und es ist eine kleinere Zahl A'on allerdings stark begangenen Delikten, rücksichtlich welcher die jüdische Kriminalität geringer ist. So z. B. der Diebstahl mit 67,9 gegen 180,7, der Raub und die räuberische Erpressung mit 0,1 gegen 1,0, gemeingefährliche Verbrechen und Vergehen (Brandstiftung usw.) mit. 1,3 gegen 7,1. (Wobei noch zu bemerken ist, dass gerade bezüglich der letzteren Deliktgattung eine ununterbrochene Verschlechterung der christlichen und eine Besserung der jüdischen Kriminalität stattfindet). Für die grössere Zahl der in diese Hauptgruppen gehörigen Delikte sind die jüdischen Kriminalitätsziffern ungünstiger. So z. B. beim Betrug 82,7 gegen 42,3, beim betrügerischen Bankrott 0,4 gegen 0,09, beim einfachen Bankrott 14,9 gegen 0,9, bei anderen Verbrechen und Vergehen in bezug auf ein Konkursverfahren 0,9 gegen 0,1, bei Wucher 0,5 gegen 0,04, bei Vergehen in bezug auf das geistige Eigentum 4,0 gegen 0,4. Abgesehen nun davon, dass gerade bei den wichtigsten und am meisten als Beweise gegen die Juden herangezogenen von diesen Delikten, wie Bankrott und Wucher, ein konstanter und erheblicher Rückgang der jüdischen Kriminalitätsziffern zu konstatieren ist, — muss hier ganz besonders auf die berufliche Besonderheit der Juden als die Kriminalität beeinflussend hingewiesen werden. Es hat nämlich jeder Beruf seine eigenen Delikte, seine eigenen „verbrecherischen Missbildungenund da die Juden in einem so bedeutenden Prozentsatze Kaufleute sind, so ist es nur selbstverständlich, dass sie an den Delikten des Kaufmannsstandes, den „verbrecherischen Missbildungen' ' des Handels, um so viel stärker beteiligt sind als die Christen. Man hat es also nach Ansicht der betreffenden Theoretiker gar nicht nötig, in diesem Punkte oder sonst überhaupt erst die jüdische Rasse oder Religion als Ursache zu bemühen. Die Rasse kann höchstens die leichtere Begehbarkeit gewisser Delikte, niemals aber eine angeborene schlechte Anlage im allgemeinen begründen. Sonst müsste ja auch den Christen, weil sie häufig dieselben Delikte begehen, dieselbe schlechte Anlage zugeschrieben werden können. In der vierten Haupt g r u p p e der Delikte, Verbrechen und Vergehen i m Amte (inklusive Bestechung), ist die Kriminalität der Juden ebenfalls kleiner als die der Christen, und zwar um die Hälfte: 0,9 gegen 1,8. Zum Schlüsse sei noch ausdrücklich hervorgehoben, dass an einer ganzen Reihe von Delikten die Juden früher stärker als die Christen beteiligt waren, während sie jetzt günstiger dastehen. Hierher gehören: Meineid, falsche Anschuldigung, Religionsvergehen, andere Verbrechen und Vergehen wider die Sittlichkeit und Abtreibung. Für die im allgemeinen günstigere Kriminalität der Juden werden als Hauptgründe die bessere Erziehung und der grössere Wohlstand der deutschen Juden angeführt. Die Rasse kommt hierfür zwar auch, in Betracht, aber in analogen Grenzen, wie sie für die öftere Begehung gewisser Delikte massgebend ist: insofern sie für andere Delikte eine schwerere Begehbarkeit begründet. Das Endergebnis aller der Untersuchungen hinsichtlich der Kriminalität der Juden aber ist, dass sie die Ziffern durchaus nicht zu scheuen haben. Im Gegenteil, sie sind ihre beste Rehabilitation.