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Ost und West · 1912-08-01 · Heft 8 (August 1912) · p. None

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Journal
Ost und West
Volume
12 (1912)
Issue
Heft 8 (August 1912)
Date
1912-08-01
Page
None (sequence 1)
Language
German
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ÜST^ÄeSTT ILLUSTRIERTE MONATSSCHRIFT v FÜR DAS GESAMTE JUDENTUM, Herausgegeben und redigiert von LEO WINZ. Alle Rechte vorbehalten. Heft 8. August 1912. XII. Jahrg. DIE KRIMINALITAET DER DEUTSCHEN JUDEN. Die Kriminalität der Juden ist schon seit geraumer Zeit nicht mehr die vornehmste Quelle, aus der die Antisemiten schöpfen. Wenn sie „wissenschaftlich" sein wollen, können sie jetzt noch höher hinaus. Chamberlain und seine Schüler haben ihnen die Seele des nichtkriminellen Juden so geschickt appretiert, dass sie ihre helle Freude an ihr haben. Sie müssen gar nicht mehr auf die Ausnahmsbösen zurückgreifen, um die Juden schwarz zu malen. Indes, für diese höchste Wissenschaft ist vorläufig erst ihre „höchste Intelligenz" reif. Für die Kleineren im Geiste und Willigeren im Betrogenwerden leistet ihnen ihre Kriminalstatistik noch immer die vorzüglichsten Dienste, um so mehr, als sie von ihrer langjährigen Uebung und einer billigen Methode unterstützt werden. Und von diesem Gesichtspunkte ist es wirklich verdienstlich, wenn der Verein zur Abwehr des Antisemitismus in einer soeben erschienenen Aufklärungsschrift*) der Kriminalstatistik der Juden ein besonderes Kapitel widmet und liier die Ergebnisse wirklich wissenschaftlicher Bemühungen ernst zu nehmender Gelehrter und Forscher in populärer Fassung zusammenträgt. Die Untersuchungen beziehen sich auf die Jahre 1899 bis 1907 (wobei diese Zeit in drei Perioden, 1899—1902, 1903—1906 und 1907—1908 eingeteilt ist) und stellen die Beteiligung der deutschen Juden und Christen an den verschiedenen Verbrechen und Vergehen einander gegenüber. Doch muss gleich im voraus bemerkt werden, dass diese Gegenüberstellung kein genaues Bild des wirklichen Verhältnisses gibt, weil die verschiedene Berufsgliederung von Juden und Christen, ihre ungleiche Verteilung auf Stadt und Land, endlich die Tatsache nicht zum Ausdrucke kommt, dass die Christen viel mehr Kinder, also 'strafunmündige Personen, unter sich haben als die Juden. Die erste grosse H auptgruppe von Delikten, für welche der Vergleich angestellt wurde, umfasst die V erbrec h e n und V ergehen gegen Staat, öffentliche Ordnung und Religio n. Sie zeigt auf den ersten Blick *) .,üie wirtschaftliche Lage, soziale Gliederung und die Kriminalstatistik der Juden/- 1912. Verlag des Vereines zur Abwehr des Antisemitismus. eine sehr bedeutende Belastung auf jüdischer Seite. Während in den drei Perioden auf 100 000 Christen 136,4, 145,5, 149,2 Verurteilte kamen, sind die entsprechenden jüdischen Kriminalitätsziffern 221,7, 273,6, 284,5. Grund genug für die Antisemiten, um die Staatsgefährlichkeit der Juden als bewiesen zu erachten. Aber man braucht nur ein wenig Unterteilung dieser Hauptgruppe vorzunehmen, um sich von der Voreiligkeit des antisemitischen Urteiles zu überzeugen. Denn gerade an den schwersten Verbrechen dieser Hauptgruppe: Hochverrat, Landesverrat und Majestätsbeleidigung sind die Juden mit derselben geringen Kriminalitätsziffer (0,1) beteiligt wie die Christen. In denjenigen Delikten, die die eigentlich „staatsgefährlichen", die sozusagen antikonservativen sind: Widerstand gegen die Staatsgewalt und Vergehen, die sich auf die Religion beziehen, weisen sie sogar ganz ausserordentlich günstigere Kriminalitätsziffern auf als die Christen, nämlich 0,2 gegen 32,6 und 0,1 gegen 0,4, günstigere übrigens auch noch in einer Reihe anderer Delikte, wie Hausfriedensbruch, Arrestbruch, Münzverbrechen und Münzvergehen, Meineid und falsche Anschuldigung. Und nur eine dritte Untergruppe meistens relativ unwichtiger Delikte ist es, die durch ihre für die Juden höchst ungünstigen Ziffern das Bild der jüdischen Kriminalität in der ganzen Hauptgruppe ungünstig beeinflusst. Da sind 1. die Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz über die Sonntagsruhe und den Ladenschluss, 2. die Zuwiderhandlungen gegen die Gewerbeordnung, 3. andere Verbrechen und Vergehen gegen die öffentliche Ordnung (Verbot des Trucksystems, Verbot der Eintragung eines Merkmales ins Arbeitsbuch, Hausieren mit explosiven Stoffen und Nötigung zur Arbeitseinstellung und Arbeitsentlassung), 4. Verletzung der Wehrpflicht und 5. andere Verletzungen der Eidespflicht, ausser Meineid, — bezüglich welcher Delikte die jüdischen Kriminalitätsziffern 111,0 gegen 17,8 auf christlicher Seite, 92,6 gegen 34,3, 13,8 gegen 3,5, 25,3 gegen 11,8 und 1,3 gegen 0,9 betragen. Für billig Denkende wird nun wohl kein Zweifel sein, dass aus diesen ungünstigeren Ziffern allein noch kein Schluss auf jüdische Verderbtheit gezogen

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