Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 12 (1912)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1912)
- Article
- Bekanntmachung
- Date
- 1912-06-01
- Page
- Seite 579 - 580 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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£79 5S0 Hitteilungen der Alllance Mite Universelle. BEKANNTMACHUNG. Zwischen der Alliance Isradite. Universelle in Paris und dem Herausgeber und Chefredakteur von „Ost und West", Herrn Leo Winz in Berlin ist am 29. flpril dieses Jahres ein auf die Weiterlieferung von „Ost und West" an die Mitglieder der Alliance bezüglicher Vertrag für die Dauer von 9 Jahren geschlossen worden. Auf Grund dieses Vertrages werden sämtliche bei der Centraileitung registrierte deutsche Mitglieder der Alliance Israelite Universelle als ständige Abonnenten von „Ost und West" in den Listen des Verlages geführt Die regelmässige Lieferung der Zeitschrift erfolgt für die Mitglieder (bis auf die geringen Zustellungsgebühren) kostenlos. Neu hinzutretende Mitglieder erhalten die bereits erschienenen Hefte des laufenden Jahrgangs gleichfalls kostenlos nachgeliefert. Das Cenfpal-Comife der Alliance Israelite Universelle. Narcisse Leven. Der Präsident. MAROKKO UND DIE ALLIANCE ISRAELITE UNIVERSELLE. Der Ursprung der jüdischen Bevölkerung von Marokko lässt sich auf zwei verschiedene Völkerstämme zurückführen. Die im Innern des Landes wohnenden Juden sind die Nachkommen jener israelitischen Stämme, die in Begleitung der arabischen Eroberer ins Land gekommen waren; die Bewohner der Hafenstädte im Norden und Westen sind die Söhne der aus Spanien ausgewiesenen Juden. Die an der atlantischen Küste und im Norden Marokkos lebenden Juden stehen unter dem Schutze der europäischen Konsuln; im Gegensatz bilden die Juden im Innern des Landes die Beute der Beamten, das Opfer der Strassenräuber und die Prügelknaben einer rückständigen und fanatischen Bevölkerung. Es würde eine lange Liste geben, wollte man alle Mordtaten, Plünderungen, Aufstände und Angriffe aufzählen, die gegen die Juden verübt worden sind und deren böse Folgen vielfach durch das Eingreifen der Alliance bei den zuständigen marokkanischen Behörden haben gemildert werden können. In einem Lande, in dem der Wille des Scheriffs souveräne Gewalt hat, sind die Fermane des Kaisers der einzige gesetzliche Schutz der Israeliten. Im Februar 1864 erlangte Moses Montefiore, den die Verfolgungen vom Jahre 1863 ins Land gerufen hatten, einen Ferman, der den Israeliten das Wohlwollen des Kaisers zusicherte, ihnen dieselbe Behandlung wie allen anderen Unterthanen versprach und sie allen Ausnahmegesetzen und der Strafe der Bastonade entzog. Dieser Ferman war auf Ersuchen der europäischen Regierungen im August 1872 und bei der Thronbesteigung des Sultans Muley Hassan im Jahre 1874 erneuert worden. Die Mehrzahl der europäischen Regierungen hat in Marokko eingeborene und ausländische Schützlinge, die eben durch diesen Schutz nicht mehr der Landesgesetzgebung, sondern nur der Jurisdiktion ihrer Konsuln unterstehen. Diese Einrichtung hat den hauptsächlichen Zweck, den in Marokko ansässigen europäischen Handelshäusern eingeborene Agenten zu verschaffen, die mit dem Namen Zensiten bezeichnet werden, und dieser Name schützt sie vor den ungerechten Schikanen der Ortsbehörden. Im Jahre 1880 hat es in Marokko 563 solcher Schützlinge gegeben, darunter 103 Israeliten; seitdem hat ihre Zahl sich etwas vergrössert. Schon seit Jahrzehnten war man in Marokko bestrebt, diese Institution abzuschaffen, aber die französische und die italienische Regierung haben sich immer dagegen gesträubt. Im Jahre 1880 trat in Madrid ein Kongress zur Beratung der Angelegenheit zusammen. England, das damals grosses Ansehen in Marokko besass, unterstützte die Wünsche der marokkanischen Regierung. Die Alliance übermittelte den europäischen Kabinetten ein Memorandum, in dem. dargelegt wurde, dass diese Schutz-Methode besonders für die Israeliten eine unumgängliche Notwendigkeit wäre. Die Herren Charles Netter und