Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 12 (1912)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1912)
- Article
- Illustrationen zu Russlands Judenpolitik im letzten Monat
- Date
- 1912-06-01
- Page
- Seite 537 - 538 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2583875-2584019-2584026-2601176--13157-2601267- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
537 Illustrationen zu Russlands Judenpolitik im letzten Monat. 538 jüdischer Künstler und Musiker für die Sommersaison. Das Ministerium des Innern lehnte das Gesuch „mangels eines gesetzlichen Grundes" ab. * * * Frau Gildermann, die Frau eines Handwerkers, wohnte im Dorfe Sloboda, Gouvernement Witebsk. Sie hatte dort Wohnrecht und betrieb Handel. Der Senat fand aber auf Grund eines Paragraphen des Passgesetzes von 1890, dass sie in dem genannten Orte nur wohnen, aber nicht Handel treiben dürfe, weil sie nicht zu den „eingesessenen Einwohnern" gehöre. Hiermit ist — allerdings nur für die Gouvernements Witebsk und Mohilew — neben dem Wohnrecht noch ein neues Recht der „eingesessenen Einwohner" geschaffen worden. * * * Gelegentlich einer jüngst in Kiew stattgehabten nächtlichen Streifung nach Juden ohne Wohnrecht wollten sich zwei Juden, die bei einem gewissen Schiff weilten, rasch im Keller verstecken. Der eine fiel dabei und zog sich viele Verletzungen zu. Bezüglich des andern, eines Provisors, stellte sich heraus, dass er in Kiew Wohnrecht besitze. Er hatte vor Schreck auf diesen Umstand vergessen. * * * Zwei jüdische Kaufleute fuhren aus Kisehincw ins Dorf Sinscheri. Ein Wachposten hielt den Wagen an, schleppte einen der beiden Kaufleute auf die Gemeindestube und liess ihn dann gegen Lösegeld frei. Dann jagte er dem zweiten Kaufmann nach, um zu demselben Ergebnis zu kommen. Als nun dieser schwor, kein Geld bei sich zu haben, schlug er ihn so mörderlich, dass er schwerverwundet auf dem Wege liegen blieb. — Der Pristaw erklärte dann, der Wachposten sei zu seinem Vorgehen berechtigt gewesen, weil jüdische Händler nicht in die Dörfer gelassen werden dürfen. * * * In Petersburg werden jetzt den jüdischen Handwerkern, die ihre jährlichen Aufenthaltsbücher beheben wollen, nebst den alten Büchern auch die Lehrverträge mit ihren seinerzeitigen Meistern abverlangt. Diejenigen, die sie nicht erbringen können, werden ausgewiesen. * * * In allen Gegenden, die hierfür in Betracht kommen, werden wieder die rigorosesten Vorschriften in beziig auf den Landaufenthalt von Juden erlassen, der entweder ganz verwehrt oder von einer Sonder-Erlaubnis des betreffenden Gouverneurs abhängig gemacht wird. Diese ist jetzt auch für Finnland anzusuchen, das bisher den jüdischen Sommergästen ohne weiteres offen stand. Im Kiewer Gouvernement werden sogar Register der jüdischen Sommergäste eingeführt. * * * Der neue Verwalter der Schiffhaugesellschaft in Nikolajew, Admiral Bostrem, hat alle Juden, die von seinem Vorgänger aufgenommen worden waren, aus dem Dienste entlassen. Dadurch verlieren die Betreffenden auch das Wohnrecht in Nikolajew. * * * Der Gouverneur von Nischni Nowgorod, Chwostow, wies eine Gruppe jüdischer Handwerker aus, die nach seiner Meinung vom Handwerker-Amt zu Unrecht Zeugnisse erhalten hatten. Die Handwerker appellierten an den Senat und baten um Aufschub der Verfügung. Der Gouverneur sandte daraufhin einen Rapport ab, in welchem, er aufmerksam machte, dass die ausgewiesenen Handwerker, wenn man sie in der Stadt belassen sollte, die Wahl von unerwünschten Abgeordneten für die vierte Duma fördern würden. Darum täte man gut, ihre Bitte abschlägig zu bescheiden. * * * Bei der Zusammenkunft der Gouverneure, die jüngst in Petersburg stattfand, ist das Projekt aufgetaucht, ausserhalb des Ansiedlungsrayons nur jene Juden in die Duma-Wahllisten einzutragen, die dauerndes Wahlrecht haben, also Leute mit Hochschulbildung und Kaufleute erster Gilde. Juden, die nur zeitweiliges Wohnrecht besitzen, wie Handwerker und die Eltern studierender Kinder, sollen ausgeschlossen sein. — Der Kiewer Gouverneur ist der Sache schon praktisch näher getreten. * * * Der Gouverneur von Wohlyn legte ohne Wissen der Stadtduma und ohne jede gesetzliche Handhabe der jüdischen Bevölkerung einen Zuschlag auf die sogenannte Korobka (Fleischsteuer) in der Höhe von 30 000 Rubel auf. Die Polizei treibt das Geld mit den energischsten Mitteln ein. * * * Der Senat erklärte, dass Juden, welche zu den verschiedenen protestantischen Sekten übertreten, im Sinne des Gesetzes keinen Anspruch auf die vollen Rechte gewinnen. * * * Frau Agronom Vidrin stand seit dem Jahre 1906 wegen Zugehörigkeit zur sozialdemokratischen Partei unter Anklage, befand sich aber im Auslände. Nun ist sie jüngst zurückgekehrt und stellte sich selbst den Gerichten. Bei der Verhandlung machte der Staatsanwalt gegen den gesetzlichen Milderungsgrund der Selbststellung den Umstand geltend, dass die Angeklagte eine Jüdin sei und als solche, trotz des Hasses der Juden gegen Russland, es für zweckmässiger halte, in Russland zu wohnen. * * * In Minsk bildete sich eine jüdische literarische Gesellschaft, die der Gouverneur nicht registrieren lassen wollte, weil sie geeignet sei, nationalen Hass zu entfachen. Der Senat, an den sich die Gesellschaft mit einer Beschwerde wandte, schloss sich der Anschauung des Gouverneurs an.