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Ost und West · 1912-04-01 · Heft 4 (April 1912) · p. Seite 317 - 318

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Journal
Ost und West
Volume
12 (1912)
Issue
Heft 4 (April 1912)
Article
Die polnische Feme
Date
1912-04-01
Page
Seite 317 - 318 (sequence 2)
Language
German
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317 Revue .der Ereignisse. 318 Sie waren aus Russland mit Zeugnissen von russischen Regierungsmittelschulen gekommen und hatten auf Grund dieser Zeugnisse Aufnahme als ordentliche Hörer der Krakauer Universität gefunden. Bemerkt muss werden, dass sie auf Grund von Zeugnissen von Privatm.ittelschulen nicht aufgenommen worden wären und dass sie wegen der in Russland herrschenden Prozentnorm russische Universitäten nicht besuchen können. Was kümmert das aber die edlen Polen, die vor mehreren Jahren einen Boykott gegen russische Begierungsschulen ausgesprochen haben? Die polnischen Universitätshörer hatten die unglaubliche Frechheit, die ,,Verräter'' vor ein Kollegengericht zu zitieren. Zur Ehre der gepeinigten jüdischen Studenten sei es gesagt, dass von den elf Vorgeladenen bloss einer dem „Gerichte" sich stellte, während zehn die Kompetenz der „Richter" bestritten und zu erscheinen ablehnten. Das „Urteil" der Gerichtsspieler lautete auf Nichtzulassung und wurde in der Weise vollstreckt, dass man den Verurteilten den Eintritt in das Universitätsgebäude mit Brachialgewalt verwehrte. Auch Schläge setzte es ab. Leider sieht es noch nicht darnach aus, als ob die österreichische Regierung bald einsehen würde, dass ihre Polen denn doch etwas zu üppig werden in Ga-. lizien. Darum sehnen sich ja auch die russischen Polen nach galizischer Bewegungsfreiheit. Aus allen ihren Zeitungsartikeln klingt die Klage: O, warum haben wir nicht die Macht? Dann würden wir's erst den Juden zeigen. ... So dass die Juden in Russisch- Polen wirklich manchmal in Versuchung kommen können, dem russischen Absolutismus in Polen ein langes Leben zu wünschen. . . . Traurig, aber begreiflich, wenn man unter einem Volke mit so rasendem, blind um sich hauendem Chauvinismus lebt, wie es die Polen zu sein nicht aufhören wollen. ILLUSTRATIONEN ZU RUSSLANDS JUDENPOLITIK IM LETZTEN MONAT. Nachdruck mit Quellenangabe gestattet. VII.*) In dem IMutbesehuldigiingspmzess gegen B ei I is wird weiter manipuliert. Das Ergebnis der Untersuchung gefällt in Petersburg nicht. Aber Beilis wird nicht auf freien Fuss gesetzt, — auch nicht gegen Kaution. Dagegen hält Justizminister S c h t s v h e g 1 o w i t o w daran fest, dass die Verhandlung unbedingt in dem von Leidenschaften aufgewühlten Kiew stattfinden müsse. Und Iv o k o w z e w und Makarow geben ihm recht. Die Verwaltung des Gefängnisses, in dem Beilis interniert ist, hatte ihm in der Person des Verbrechers Rasnatschenko einen Spion beigesellt. Dieser meldete dann, er habe bei Verlassen des Kerkers von Beilis eine Botschaft an dessen Frau zu bestellen gehabt, sie möge das von den Juden gesammelte Geld zur Vergiftung zweier besonders gefährlicher Zeugen benutzen. Einer dieser gefährlichen Zeugen ist übrigens Entlastungszeuge. Der Sachverständige Sikorsky berief sich in seinem Gutachten auf judenfeindliche Werke, um den Ritualmord plausibel zu machen. Die Untersuchung interessierte sich sehr für zwei angebliche österreichische Rabbinen, die gleich nach Ermordung des Christenknäben verschwunden sein sollen. Nur waren es keine Rabbinen. sondern Verwandte des Fabrikanten Saitzew, und die Zeit stimmt auch nicht. Auch der Tatsache, dass Beilis einmal beim Mazzos-Backen assistierte, legte die Untersuchung Wert bei. I >er Uralsker Polizeimeister Liwkin, welcher im vergangenen Jahre z w e i J u d e n nie d e r - s c h o s s , weil sie, seiner langjährigen Erpressungen müde, ihn angezeigt hatten, (siehe ..Illustrationen zu Russlands Judenpolitik" in den Heften X und XII des vorigen Jahrganges) wurde von dem Kreisgerichte in Saratow zu — drei Ja Ii r e n Arrestanten- Kompagnie verurteilt, wobei ihm noch die Untersuchungshaft eingerechnet wurde. Das Gericht berücksichtigte seinen Aufregungszustand. Die militärischen Zeugen behaupteten einen Zustand der — Notwehr, weil es sich um seine Ehre gehandelt habe. Trotzdem die langjährige erpresserische Tätigkeit des Mörders im Gerichtssaale lückenlos bewiesen wurde, drückte ihm. nach dem Urteil der Gendarmerie- Oberst voll Mitgefühl die Hand und die Offiziere gaben ihm Hoffnung auf — Begnadigung. Der Vorsitzeade Hess das Publikum aus dem Saale entfernen und sprach fünf Minuten lan<>' allein mit d-em Mörder. Am zweiten Tage des Pogromes von Bialystock, am 2. Juli 1906, e r s c h o s s ein gewisser Miller, der eine Patrouille Soldaten führte, auf der Strasse die 20jährige jüdische Advokatentochter Hanna Binowskaja. Nach dem Pogrom wurde über Anklage des Vaters der Erschossenen eine Untersuchung eingeleitet. Nun ist die Untersuchung gegen Miller, der mittlerweile G y m n a s i a 1 1 e h r e r wurde, eingestellt worden. *) Siehe Ost und West Heft 10, 11, 12 Jahrg. XI und Heft 1, 2, 3 Jahrg. XII. Der Senat hat in einer ganzen Reihe von Prozessen gegen Juden, die wegen Verletzung der* W ohnrechtsbestinimungen zur Ausweisung und zur Vermögenskonfiskation verurteilt worden waren, nach kurzen Heratungen im Sinne dieser Urteile entschieden.

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