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Ost und West · 1909-11-01 · Heft 11 (November 1909) · p. Seite 675 - 676

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Journal
Ost und West
Volume
9 (1909)
Issue
Heft 11 (November 1909)
Article
Moses Mendelssohn-Denkmal [Illustration]
Date
1909-11-01
Page
Seite 675 - 676 (sequence 1)
Language
German
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675 676 SYNAGOGEN- UND GEMEINDE-LEBEN IM MITTELALTER.1) Von Leon Scheinhaus. IL (Schluss.) Nachdruck verboten. Schon Rabbi Gerschom aus Lothringen, Metz (960—1028), die Leuchte des Exils, der für das Judentum in Europa die Morgenröte des geistigen Aufschwungs bedeutet, ist;noch mehr als durch seine Talmudkommentarien durch seine Verordnungen berühmt geworden, mit denen er in das soziale Leben regelnd und veredelnd eingriff. Er wanderte nach Mainz aus, wo er ein Lehrhaus stiftete. Besonders bemerkenswert und epochemachend in der jüdischen Kulturgeschichte war der Meister dadurch, dass er eine Konferenz von gelehrten Rabbinern nach Worms J) Siehe Heft X, Jahrg. IX. berief und dort seine berühmten Verordnungen (Tekanot d. R. Gerschom) treffen liess, die auf das ganze fernere gesellschaftliche und soziale jüdische Leben versittlichend wirkten. Unter andern erhob er die Monogamie zum Gesetz und verordnete, dass die Ehetrennung durchaus vom Einverständnis beider Ehegatten abhängig" sein soll, während sie talmudisch auch gegen den Willen der Frau zulässig war. Man begreift, wie sehr diese Bestimmungen auf die Hebung und Stärkung des Familiensinns wirken mussten. Er schärfte ferner das Briefgeheimnis streng ein, das auch bei unversiegelten Briefen nicht verletzt werden sollte. Bei dem damaligen Verkehr, da es noch keine Post gab und Reisende die Briefe beförderten, war diese Verfügung eine ethische Tat. Obwohl der Urheber dieser und anderer Bestimmungen keineswegs mit einem offiziellen Charakter bekleidet war, besass ei ein so ausserordentliches und autoritatives Ansehen, und die Verordnungen waren so bedeutend, dass sie für alle Zeiten im ganzen Abendland ^u verbindlicher Geltung gelangten; sämtliche jüdische Gemeinden haben sie wie synhedriale Beschlüsse angenommen.2) Die hervorragenden Tossafisten haben ma vveitem geschichtlichen Blick eingesehen, dass nicht allein für theoretische Betrachtungen, sondern auch für die religiöse Praxis feste Normen verlangt werden.8) Dieser edlen Absicht verdanken die „Synoden" und die vielfachen „Verordnungen" ihre Entstehung und ihre Wirkung für die Nachwelt. Die von allen anerkannte Autorität des Rabbenu Tarn aus Rameru brachte im 12. Jahrhundert, in der schlimmsten Verfolgungszeit des zweiten Kreuzzugs, die Erscheinung der „Synoden" zutage; unter dem Vorsitz des Meisters von Rameru versammelte sich die erste rabbinische Synode, um allgemeingültige, zeitgemässe Beschlüsse zu fassen. An irgendeinem bedeutenden Messplatz, der von vielen Juden besucht zu werden pflegte, wie Troyes, Rheims, kamen die Teilnehmer zusammen, ohne Prunk und Zeremoniell, aber auch ohne Hintergedanken und politische Intriguen. Die rabbinischen Synodalbeschlüsse betrafen nicht bloss religiöse und gemeindliche Punkte, sondern streiften auch an das Zivilrechtliche, da die Juden damals ihre eigene Ge- J. PLESSNER. Moses Mendelssohn ~ Denkmal. BERLIN. 2) Jost, Geschichte der Israeliten VI (Brl. 1826) p. 242 und Geschichte des Judentums II p. 388. Grätz Bd. 5 (1860) p. 406. Güdemann p. 9. 3) Güdemann p. 44.

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