Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 8 (1908)
- Issue
- Heft 8-9 (August-September 1908)
- Article
- Die Israeliten in Rumänien
- Date
- 1908-08-01
- Page
- Seite 569 - 570 (sequence 1)
- Language
- German
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560 570 DIE ISRAELITEN IN RUMAENIEN. Während des jüngsten Zeitabschnitts hat die behördliche Strenge gegenüber den in den Landgemeinden wohnenden Israeliten noch weiter zugenommen. Die Vertreter der Ortsbehörden haben das Werk der Vertreibung erbarmungslos fortgesetzt. Sie wurden in ihrem- Verhalten durch das neue Gesetz über die Landgemeinden bestärkt, das alles der Willkür der Präfekten anheimstellt. Nach den früheren gesetzlichen Bestimmungen hatten die Präfekten schon die Befugnis, die Fremden auszuweisen, aber der Artikel 52 des neuen Gesetzes räumt ihnen sogar die Gewalt ein, nach ihrem Belieben jede frühere Aufenthaltsgenehmigung zu widerrufen. Der erwähnte Artikel lautet: „Der Genehmigung des Distriktspräfekten unterliegen die Gesuche um Niederlassungserlaubnis in den ländlichen Gemeinden; auch haben die Präfekten das Recht, jede Genehmigung dieser Art zu widerrufen, sobald der Fremde nicht mehr die in dem Artikel 5 des Gesetzes über die Organisation der Landgemeinden vorgesehenen Bedingungen erfüllt." Auf Grund dieser neuen Bestimmung haben die Vertreter der Zentralgewalt volle Handlungsfreiheit. Vergeblich bat die Regierung im Verein mit der Presse, die ihre Politik verteidigt, den Versuch gemacht, die Oeffentlichkeit über die Tragweite der neuen Verwaltungswillkür zu täuschen. Die zahlreichen Ausweisungen israelitischer Familien in den Bezirken von Jassy, Falciu, Bacau strafen die ganze offiziöse Rethorik Lügen. Ein Oppositionsjournal, die „Opinia" in Jassy vom 12. Mai, spricht sich über die Ausweisungen folgendermassen aus: „Die Präfektur von Jassy hat eine Entscheidung dahin getroffen, alle fremden Pächter und ihre Familien auszuweisen. Wir haben uns nicht in das Werk der Nationalisierung dieses Bezirks einzumischen. Aber solche Massnahmen, namentlich zur Zeit der drängenden landwirtschaftlichen Arbeiten, bilden eine offene Gefahr für den auswärtigen Kredit des Landes und für die finanzielle Lage unserer Stadt. Wir glauben, dass sie ebenfalls eine Gefahr bilden für die Grundbesitzer, und sind der Meinung, dass die Personen, die, von einem falschen Patriotis- Nachdruck mit Quellenangabe gestattet. mus geleitet, so leichtfertig handeln, sehr bald ihr Tun bedauern werden. Es ist nicht Sache eines Präfekten, so schwierige Fragen lösen zu wollen. Mag das Parlament nötigenfalls ein Gesetz erlassen, das den Fremden die Pachtung von Landgütern verbietet — unter allen Umständen verlangen wir ein Ende der Anarchie, die in der Präfektur von Jassy herrscht.'1 Tatsächlich werden in diesem Distrikt die Ausweisungen mit der grössten Strenge durchgeführt. Bisher hatte man sich begnügt, die Juden vom flachen Lande zu vertreiben. Jetzt ist man so weit gegangen, sie auch aus den kleinen Städten zu verjagen. Man hat sogar den Pächtern verboten, jüdische Beamte zu "behalten. Nachstehend eine paradigmatische Aufforderung, die an einen Israeliten der letzterwähnten Kategorie gerichtet worden ist: „Wir, der Bürgermeister der Gemeinde Buznea, Bezirk Jassy. tun auf Befehl des Herrn Präfekten dem Herin X, Rechnungsführer und Verwalter des Gutes B., kund, dass er mit seiner Familie die Gemeinde zu verlassen hat, weil er die Bedingungen des Aitikel 5 des Gesetzes über die Landgemeinde- Organisation nicht erfüllt. Wir geben ihm zu wissen, dass er über die Grenze geschafft werden wird, wenn er der gegenwärtigen Aufforderung nicht Folge leistet.4' In letzter Zeit haben die Behörden namentlich Bivolari zu ihrem hauptsächlichsten Tätigkeitsfeld gemacht. Bivolari ist eine kleine Stadt, nahe der russischen Grenze, dicht am Pruth, mit einer jüdischen Bevölkerung von 2000 Seelen. Alle Israeliten, die nicht Immobilienbesitzer sind, haben die Aufforderung erhalten, die Stadt zu verlassen. Verwendung zu ihren Gunsten hat für einzelne einen Aufschub erwirkt, ebenso für manche Israeliten in Raducaneni (Bezirk Falciu) und in Damianesti (Bezirk Bakau). Gegen Ende Mai waren etwa 50 Familien endgiltig vertrieben. Eine Statistik über diese Massnahme zeigt, dass der grösste Teil der vertriebenen Haushaltungsvorstände ihrer Militärpflicht genügt hatte, und dass nicht wenige unter ihnen seit 30 und selbst seit mehr als 40 Jahren am Orte ansässig gewesen waren. DIE ISRAELITEN Herr Bensimhon, Direktor der Allianceschule in Larache, hat an das Central-Comite nachstehende Briefe über die Lage in Uazzan gerichtet, die eine Vorstellung geben von den fortgesetzten Beängstigungen, unter denen das Land und namentlich die israelitische Bevölkerung leidet: Larache, 21. Juni 1908. Die heute früh aus Uazzan eingelangten Nachrichten schildern die Lage unserer Glaubensgenossen in der Stadt als verzweifelt. Seitdem Mulay Hafid in diesem Gebiet als Sultan proklamiert worden ist, hat für die Unglücklichen eine Zeit der Verfolgung begonnen. Sie sind der schlimmsten Behandlung ausgesetzt und den ärgsten Demütigungen. Vorigen Mittwoch wurden drei Notable verhaftet, all ihrer Habe beraubt und ins Gefängnis geworfen. Danach drang eine Arabermenge in den Mellah, plünderte und zerstörte eine Synagoge, entweihte die Kultus- IN MAROKKO. Nachdruck mit Quellenangabe gestattet. gegenstände, zerriss die Gesetzesrollen und wrarf sie auf die Gasse. Die erschreckten Israeliten verbarrikadierten sich in ihren Häusern. Sie leben in der grössten Bestürzung. Eine Versammlung von Ulemas sollte abgehalten werden, um die Bedingungen festzustellen, unter denen man den Israeliten das Leben lassen würde. Einzelheiten fehlen. Man sieht mit Besorgnis den weiteren Nachrichten entgegen. Einige Kaufleute von hier, europäische Schutzbefohlene, die in Uazzan Geschäfte hatten, haben dem Konsularkorps Mitteilung von der Lage gemacht und von diesem das Versprechen erhalten, dass an die Gesandten in Tanger berichtet werden solle. Auch in Alkazar erfahren die Israeliten übelste Behandlung. Sie müssen vor den Moscheen alle Demütigungen erdulden, die man von früherer Zeit her kennt, und dürfen selbst über Misshandlungen sich nicht bei den Behörden be-