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Ost und West · 1908-02-01 · Heft 2 (Februar 1908) · p. Seite 137 - 138

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Journal
Ost und West
Volume
8 (1908)
Issue
Heft 2 (Februar 1908)
Article
Die gegenwärtige Lage der Juden in Rumänien
Date
1908-02-01
Page
Seite 137 - 138 (sequence 2)
Language
German
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137 Mitteilungen der Allianee Israelite Universelle: Die gegenwärtige Lage der Juden in Rumauien. 138 so weit, von den jüdischen Gemeinden und Schulvereineh zu verlangen, für den Unterriöht der rumänischen Sprache, Geschichte und Geographie Lehrer rumänischer Nationalität anzustellen, mit anderen Worten also die jüdischen Lehrer, die ja „Fremde" sind, zu entlassen. Die jüdischen Schulen in Bacau, Tirgu-Ocna und Moinesti sowie in Podul-Iloaei haben bereits von den betreffenden Schulrevisoren einen Befehl in diesem Sinne erhalten, und es bedurfte einer Intervention im Unterrichtsministerium, um eine etwaige Sperrung dieser Schulen zu verhindern. Die rumänische Regierung und die Magistrate der verschiedenen Städte tragen auch nicht das Geringste zur Erhaltung der jüdischen Schulen bei, deren Gründung bekanntlich durch die Ausschliessung der jüdischen Kinder aus den staatlichen Schulen notwendig geworden war, und jetzt will die rumänische Regierung den jüdischen Gemeinden und Schulvereinen, welche die Schulen nur mit grösster Mühe und unter den schwersten Opfern erhalten können und für diese oft im Auslande Subventionen nachsuchen müssen, obendrein zumuten, seit langen Jahren im Amte befindliche jüdische Lehrer abzusetzen und an deren Stelle überzählige Lehrer rumänischer Nationalität, die gewiss nicht zu den guten Kräften gehören, zu akzeptieren! Einmal hat der Bukarester Magistrat doch etwas für eine jüdische Schule getan, indem er das Gesuch des Schulvcreins „Cultura" um Befreiung von den Abgaben für Wasser bewilligte; bei dieser Gelegenheit hielt der damalige stellvertretende Bürgermeister Bibiccscu eine lange Rede, in der er demonstrierte, class die Eumänen alles, nur keine Antisemiten seien, und dass sich die rumänischen Juden über nichts zu beklagen hätten, eine Rede, die ins Deutsche übersetzt und auf persönliche Kosten des Herrn Bibicescu in der Druckerei der Zeitung ..Rumänischer Lloyd'4 als Broschüre gedruckt und sodann in alle Windrichtungen hinausgesandt wurde. Was die politische Lage der rumänischen Juden anbetrifft, so ist in ihr auch nicht die geringste Besserung eingetreten. Man bewahrt in dieser Beziehung in den Kreisen der rumänischen Regierung und der beiden politischen Parteien eine unerschütterliche Tntransigenz, die keine Hoffnung auf eine Aenderung unserer traurigen Existenz aufkommen lässt Es ist bekannt, wieviel Zeitverlust, Demütigungen und Geldopfer die Erlangung der Naturalisierung eines Juden durch die Kammer und den Senat erfordert, und welchen Schneckengang ein derartiges Gesuch geht, das mitunter jahrelang unerledigt bleibt. Gegenwärtig gibt es nun 25 Glaubensgenossen, deren Naturalisierungsgesuche sowohl von der Kammer als auch vom Senat bereits votiert worden sind, und dessenungeachtet lässt die Regierung die diesbezüglichen Dekrete nicht im Amtsblatte erscheinen. Im übrigen besteht im rumänischen Naturalisierungsverfahren eine Abnormität, die eine Erschwerung der Erlangung der Naturalisierung bedeutet. Während nämlich in der Kammer bei der Abstimmung über Naturalisierungsgestiche, die ihr mit einem günstigen Referat des Justizministers zugchen müssen, einfache Majorität genügt, ist im Senat ^-Majorität erforderlich, und auf diese Weise geschieht es, dass derartige Gesuche, die von der Deputiertenkammer angenommen wurden, vom Senat abgewiesen werden. In dem Memorandum, das der damalige rumänische Minister des Aeussern B. Boerescu in der Zeit der Abänderung des § 7 der rumänischen Verfassung den Signatarmächten des Berliner Vertrages sandte, hatte der Minister behauptet, dass sich die Lage der Juden in Rumänien bedeutend bessern werde. Diese Behauptung hat sich seither durch die unzähligen Ausnahmebestimmungen, die gegen die Fremden und somit auch £egen die Juden des Landes in Form von Gesetzen getroffen worden sind, als unwahr erwiesen. Eine Zeitlang schien es, dass die rumänischen Juden, wenn nicht vom politischen Standpunkte, so doch wenigstens vom juridischen aus als Einheimische betrachtet würden; heute sprechen ihnen aber die Gerichte auch diese Eigenschaft ab. So hat der Kassationshof in der Affäre Cociu Avramescu ein Erkenntnis gefällt, demzufolge Juden nur dann, wenn sie vom Parlamente naturalisiert wurden, als Rumänen betrachtet werden, mangels der Naturalisierung aber jederzeit ausgewiesen werden können, und als direkte Folge dieses Erkenntnisses haben andere Gerichtsinstanzen den Grundsatz aufgestellt, dass die nichtnaturalisierten Juden völlig als Ausländer zu betrachten seien, und dass diese bei Prozessen mit Rumänen die Kaution judicatum solvi zu erlegen hätten. Den einheimischen Juden ist durch diese beiden Erkenntnisse eine Lage geschaffen worden, wie sie misslicher nie zuvor war. Von der einen Seite sind sie, da das Ausweisungsgesetz ihnen gegenüber angewandt werden kann, der Willkür der Behörden ausgesetzt, und von der anderen Seite haben sich die jüdischen Kaufleuto vor Geschälten mit Rumänen zu fürchten. Die rumänischen Juden sind also heimat- und rechtlos. Schon seit langer Zeit Alliance sich mit der Lage der Falaschas, einer in Abessynien lebenden Völkerschaft wahrscheinlich jüdischen Ursprungs. Bereits im Jahre 1867 DIE FALASCHAS. beschäftigt die hatte die Gesellschaft den Nachdruck verboten. wohlbekannten Gelehrten Joseph Halevy mit einer Studienreise in das von den Falaschas bewohnte Gebiet beauftragt. Der damals im Lande herrschende

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