Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 16 (1916)
- Issue
- Heft 4-5 (April-Mai 1916)
- Article
- Aus der Geschichte einer alten deutschen Judengemeinde
- Date
- 1916-04-01
- Page
- Seite 187 - 188 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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187 Aus der Geschichte einer alten deutschen Judengemeinde. 188 HPK pisn uro ruia «O tOBVDni TO "IttH DDKS u1» tn wiübtk noäi mpn *iyb D^IJft MIO"1 PB^ In Schlesien gab es in alten Zeiten nur zwei durch Privilegien geschützte Judengemeinden: in Zülz, wo ziemlich die Hälfte der Bevölkerung jüdischen Glaubens war, und in Glogau, wo die „Benediktiner-Juden" außerhalb der Stadtmauern in zusammenhängender Gasse einige Häuser bewohnten. Erst als die alten Wohnungen abgebrannt waren und ihr Wiederaufbau als der Stadtbefestigung schädlich nicht zugelassen werden konnte, räumte man ihnen auf Drängen des Kaisers Ferdinand II. i. J. 1636 in der inneren Stadt, nahe am Schloß, 25 Brandstellen ein, die sich allmählich durch Zukauf zu dem 36 Häuser umfassenden Judenviertel erweiterten. Trotz des Widerspruchs seitens des Rates wurde den Glogauer Juden durch ein Privilegium vom 6. Oktober 1622 die Erlaubnis zum Bau einer Synagoge verliehen, die bis vor einem Vierteljahrhundert ihrem Zwecke diente. (Seit 1892 erfreut sich die Gemeinde eines Tempels, der zu den schönsten Bauwerken dieser Art in ganz Ostdeutschland gehört.) Um den Zuzug fremder Juden besser überwachen zu können, ordnete der Magistrat an, daß jeder aus Polen herübergekommene und in der Stadt weilende Jude sich mit einem Flecken gelben Tuchs an seiner Kleidung kenntlich machen sollte. Ihre ausschließliche Beschäftigung mit Geld- und Warenschacher machte man ihnen zum Vorwurf, und doch wurden sie von vielen bürgerlichen Beschäftigungen streng ferngehalten, wie ihnen z. B. noch 1698 untersagt war, das Posamentier- und Kürschnerhandwerk zu betreiben. Immer von neuem verlangte man von ihnen den Nachweis, daß sie sämtlich von Israel Benedikt abstammten, und man war nicht wenig über den reichen Segen dieses Geschlechts erstaunt, als 1725 bei einer genauen Zählung in den 36 Häusern des Judenviertels mit 141 Stuben nicht weniger als 278 jüdische Hauswirte, 273 Frauen, 334 Söhne, 246 Töchter, 110 Dienstboten, 169 Einwohner und 154 Bediente, zusammen 1564 Juden vorgefunden wurden. Bei diesen kaum glaublichen Zuständen ist es nicht zu verwundern, wenn die Chronisten von dem Leben und Treiben im Glogauer Judenviertel ein höchst unerfreuliches Bild entwerfen. Die wohlhabenden und begüterten Juden bewohnten zwölf besser gelegene und wohnlicher eingerichtete Häuser, während die minderbemittelten mit den völlig verarmten und hilfsbedürftigen Juden auf zwei enge Gassen verwiesen waren und hier, zusammengedrängt, ohne die Synagoge, 23 meist hölzerne, kleine Vorderhäuser mit noch elenderen Hinterhäusern inne hatten. Da ihnen das Einmieten in Bürgerwohnungen sehr erschwert wurde, waren sie gezwungen, bei benachbarten Bürgern wenigstens allerhand Kammern, Keller, Gewölbe und Böden zu mieten, um darin die Waren für ihren starken Handel: Wolle, Ochsenhäute, Schafleder, Inselt notdürftig unterzubringen. Die Folgen dieser Ueberfüllung mit ärmlichen Menschen waren natürlich Unordnung, Unsauberkeit und Feuergefährlichkeit., so daß unaufhörliche Klagen der Anwohner üßer üble Gerüche^ Unflat und Unsicherheit bei den Behörden einliefen. Der geschäftliche und wirtschaftliche Verkehr der Juden mit der eigentlichen Stadt, die Besorgung notwendiger Geschäfte und Einkäufe unentbehrlicher Lebensmittel war harten Beschränkungen unterworfen. So durfte, nach einem Befehle des Oberamts vom 7. Juli 1700, keine israelitische Person an Sonn- und christlichen Feiertagen, sowie bei öffentlichen Prozessionen weder auf einer Gasse noch auf einem Platze oder in einem christlichen Hause sich blicken lassen. So tief aber überall die Abneigung der christlichen Bevölkerung gegen die Juden sein mochte, so verschloß man sich doch nicht der Erkenntnis, daß sie für den Handel mit dem nahen Polen geradezu unentbehrlich waren. Wohl hatte man sie seit der allgemeinen Vertreibung von 1582 in manchen schlesichen Städten stillschweigend geduldet, aber nur in Glogau und Zülz waren sie zu dauernder Niederlassung berechtigt. Dieser Zustand dauerte bis zum Jahre 1713, als durch eine kaiserliche Verordnung allen Juden ein nach sechs Klassen sich abstufendes Toleranzgeld auferlegt wurde, wodurch sie sich eine gewisse Berechtigung erkauften. Da die privilegierten Judengemeinden von Glogau und Zülz keiner Toleranz bedurften, so wehrten sie sich gegen diese Besteuerung aufs äußerste; aber erst 1721 gelang es ihnen durchzusetzen, daß die in Glogau angesessenen Juden vom Toleranz-Impost ausgenommen wurden. Weitere Erleichterungen brachte die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts. Bald nach der Besitzergreifung Schlesiens durch die Preußen wandte sich die jüdische Gemeinde zu Glogau mit der Bitte an Friedrich II., ihr die früher erteilten Freibriefe zu bestätigen. Die Bestätigung erfolgte 1743; gleichzeitig wurde der aus 282 Familien bestehenden Gemeinde bewilligt, daß sie jährlich 300 Stück Rindvieh und ebenso viele Kälber und Hammel zu ihren Hochzeiten und Festen einbringen und nach ihrem Gefallen schlachten durfte. Die Abgabenverhältnisse der Juden wurden geregelt, und die Kammer genehmigte, daß sie von Kapitalien unter 500 Tlr. 10 o/o, von größeren 8 % und von Pfändern unter 10 Tlr. wöchentlich 1 Pfg. für den Taler Zins nehmen durften. Bei Streitigkeiten unter sich durfte der Rabbiner mit den Aeltesten Entscheidung treffen und Geldstrafen bis zu 5 Gulden auferlegen. Das Rabbinatsgericht in Glogau stand in höherem Ansehen als das Breslauer, weil hier die jüdische Bevölkerung zahlreicher als in der Provinzialhauptstadt war und dem Glogauer Stuhle auch der Ruf größerer Gelehrsamkeit