Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 14 (1914)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1914)
- Article
- Ein Epilog zum Beilis-Prozess
- Date
- 1914-01-01
- Page
- Seite 51 - 52 (sequence 2)
- Language
- German
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51 Nicolai Krassowsky: Ein Epilog zum Beilis-Prozeß 52 Verletzung fand. Durch das Verdikt der Kiewer Strafkammer wurde ich freigesprochen; die Mörderbande aber behielt ihre Freiheit weiter. Beilis wurde vor seine Richter gestellt und von den Geschworenen freigesprochen. Es dürfte nicht überflüssig sein, hier zu bemerken, daß gegen zwei Verteidiger des Beilis eine Verfolgung eingeleitet wurde, daß zwei Zeugen, die die Schuld der Bande bekundeten, eine Strafe ereilte, daß ferner der Kriminalbeamte Mistschuck, der die Untersuchung in einem dem Ritualmord entgegengesetzten Sinne geführt hatte, versetzt und vor Gericht gestellt wurde. Schließlich mußte Schulgin, Dumamitglied, angesehener Führer der konservativen Partei, neuerdings auf der Anklagebank Platz nehmen, weil er eine ganze Artikelserie der Entlarvung des ungesetzlichen Vorgehens der Kiewer Staatsanwaltschaft gewidmet hatte. Und gerade jetzt — im Schulginprozeß — muß alles seine Aufklärung finden, was sich hinter den Kulissen der unerhörten Affäre abspielte. Als Schulgins Zeugen treten offizielle Persönlichkeiten auf, u. a. Herr Tschaplinsky, der Staatsanwalt der Kammer, der kein geringes Verdienst um das Zustandekommen des „Beilisprozesses" für sich in Anspruch nehmen darf. Mitglieder der Gendarmeriepolizei, Funktionäre der Justiz, Dumamitglieder, von Herrn Schulgin auf den Plan gerufen, werden das Geheimnis der Beilisaffaire, all jene Schleichwege, die sie gewandelt, enthüllen und alle jene Winkelzüge, die gemacht wurden, um den aus Grüften des Mittelalters gezerrten Leichnam einer blutigen Beschuldigung im Tempel der Gerechtigkeit zur Schau zu stellen. Kiew, 21. Dezember 1913. Nicolai Krassowsky. (Man dürfte auf diesen, wie es scheint, unvermeidlichen Epilog der Beilisaffäre gespannt sein. Indessen lassen soeben aus Petersburg eingelaufene Nachrichten vermuten, daß der Prozeß gegen Schulgin seitens des Justizministeriums noch rechtzeitig niedergeschlagen werden wird. Man befürchtet in diesen Kreisen, daß trotz aller Vorsichtsmaßregeln (wie die Ablehnung der wichtigsten Zeugen) es Herrn Schulgin doch noch gelingen könnte, den vor einigen Tagen wegen seiner Verdienste um das Zustandekommen des Ritualmordprozesses zum Senator beförderten Staatsanwalt Tschaplinsky öffentlich bloßzustellen. — Die Redaktion.) DR. DAVID HOFMANN, REKTOR DES RABBINERSEMINARS ZU BERLIN. Von Dr. Eppenstein. Am 1. Kislev 5674 30. November 1913 feierte Dr. David Hofmann, Rektor des Rabbinerseminars zu Berlin, seinen 70. Geburtstag. Geboren zu Verbö in Ungarn, von seinem gelehrten Vater und auf den berühmtesten Talmudschulen seines Heimatlandes in den rabbinischen Fächern vorgebildet, absolvierte er, nach nur kurzer Vorbereitung, das Gymnasium zu Preßburg mit Auszeichnung, worauf er die Universitäten in Wien und Berlin besuchte. Nachdem Hofmann einige Jahre an einer Lehrerpräparandie und an der von S. R. Hirsch geleiteten Realschule zu Frankfurt a. M. gewirkt hatte, wurde er im Herbst 1873 von Israel Hildesheimer an das von ihm ins Leben gerufene Rabbinerseminar berufen, dessen Leitung er seit dem im Jahre 1899 erfolgten Tod des Begründers übernahm. Hier entfaltete nun David Hofmann eine außerordentlich fruchtbare Tätigkeit als Dozent für Talmud, Ritualkodices und Auslegung des Pentateuchs, indem er einer sehr großen Zahl von Schülern — unter denen mehrere die größten Rabbinatssitze, wie auch bedeutende Lehrstühle an theologischen Anstalten in verschiedenen Ländern zieren — das eigentliche Rüstzeug ihrer rabbinisch-wissenschaftlichen Ausbildung in opferfreudiger, durch ein seltenes Lehrgeschick wirksam unterstützten Hingabe, gewährte. H. beschränkte sich jedoch nicht auf diese, immerhin einen großen Aufwand von Kräften erfordernde Betätigung: er hat auch durch Veröffentlichung seiner tiefeindringenden Forschungen, die sich fast über das ganze Gebiet der Traditionsliteratur des Judentums erstrecken, die Wissenschaft im eminentesten Sinn gefördert, vor allem aber der Hochhaltung der Ueberlieferung die wertvollsten Dienste geleistet. Nachdem er sich durch die Biographie des ersten Rektors der Akademie zu Nehardea, des auf allen Wissensgebieten hervorragenden Mar Samuel, aufs vorteilhafteste eingeführt hatte, wandte er sich, seiner Ueberzeugung von der Verbindlichkeit der mündlichen Lehre unerschrocken Ausdruck gebend, der systematischen Darstellung des unlöslichen Zusammenhanges dieser mit der in der Thora vorliegenden schriftlichen Lehre zu. Die Quellen der Tradition erschließend, behandelte er, ebenso wie der Begründer der wissenschaftlichen Talmudforschung, Zacharias Frankel, die Mischna, in seiner lichtvollen Abhandlung: Die erste Mischna und die Kontroversen der Tannaim. Auf dem so gewonnenen Boden der strengsten Wissenschaftlichkeit und der gefestigten Ueberzeugung baute nun H. weiter, indem er in gründlichen Abhandlungen verschiedene Probleme, die in alten wie neueren Zeiten Gegenstände der Bibelkritik waren, erörterte so: die pentateuchischen Gesetze,dieZeitderOmerschwingungund des Wochenf estes usw. All' dies war aber nur eine Vorarbeit für die Lösung einer Aufgabe, die H. vorschwebte: der ins Maßlose sich steigernden Bibelkritik, die in einer Zerreißung des ganzen Pentateuchs und willkürlicher Behandlung der biblischen Vorschriften gipfelte, den Boden zu entziehen. Nach mehreren kleinen Aufsätzen über die Ansichten der von Graf und Wellhausen ausgehenden Schule veröffentlichte er die Programmschrift: Die wichtigsten Instanzen gegen die G r af - We 11 h a us e n s c h e n Hypothesen, Heft I — von der im nächsten Jahr die