Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 14 (1914)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1914)
- Article
- Holländische Künstler
- Date
- 1914-01-01
- Page
- Seite 45 - 46 (sequence 6)
- Language
- German
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45 Karl,Schwarz: Holländische Künstler. 46 mit dem Bierkrug dagegen zeigt uns seine ganze Fröhlichkeit und beschauliche Zufriedenheit, da es ihm gut geschmeckt und der Tropfen gut gemundet hat. Und wieder treten wir in ein niederes Bauerngemach, das nur spärliches Licht durch ein kleines Fenster erhält, kommen in einen schmucklosen Raum mit derben .Möbeln. Selbst der Wanderer auf der Straße wird das Surren des Rades vernehmen, das die alte Spinnerin hier fleißig dreht, die ganz in ihre Arbeit versunken ist. Hier nähert sich der Künstler, schon wieder mehr der Art holländischer Stillebenmalerei, da der Zusammenklang von Mensch und Umgebung ein engerer ist. Am meisten erreicht er aber dieses Ziel in dem Landschaftsbildchen „Das alte Haus" — vielleicht die Hütte, in der die alte . Spinnerin sitzt;, denn so müssen wir uns ihre Umgebung denken,, einsam und weltentlegen, da nichts, weiter in die Stille klingt als das leichte Schwingen des Spinnrades.— „Zu aller Zeit ist die Natur Vorbild und Vorwurf für die Kunst gewesen, und die künstlerische Wiedergabe der Natur in stets neuen Abwandlungen ist die Aufgabe der Kunst und wird es bleiben/' So schreibt Wilhelm Bode in einem beachtenswerten Artikel über die „neue Kunst", in dem er die Auswüchse der neuesten Kunstsekten treffend charakterisiert und geißelt. Holland hat sich von dem reaktionären Trubel dieser modernen Kunstphilosophen ohne Aesthetik zu bewahren gewußt, da seine Söhne durch die Liebe zu ihrem Lande den Blick für das wahre Leben sich erhalten haben, da sie nicht als gezierte Psychologen, sondern aus natürlichem Schöpfertrieb ihre Kunst üben. EIN DENKWÜRDIGES DOKUMENT. (Zum Beilis-Prozeß.) Im Januar wird die Anklage gegen Herrn Schulgin, Kiew, den bisherigen Führer der Konservativen in der Duma und bekannten Herausgeber des in Rußland angesehensten und einflußreichsten konservativ-antisemitischen Organs »Kiewljanin«, zur Verhandlung gelangen. Diese Anklage beschuldigt ihn, „in seiner Zeitung lügenhafte Mitteilungen über das Vorgehen der Anklagebehörde in Sachen Beilis veröffentlicht zu. haben". Während des Beilis-Prozesses brachte Schulgin in, seinem Organ eine ganze Reihe aufsehenerregende, glänzend geschriebene Artikel, die die vollständige Haltlosigkeit des Ritualmord - prozesses darlegten und eine vernichtende Kritik für das Verhalten der Justizbehörde bildeten. Die Staatsanwaltschaft erblickte in diesen Artikeln den Tatbestand einer Beleidigung staatlicher Institutionen und zog Herrn Schulgin zur Verantwortung. Dieser zitierte zu seiner Entlastung eine ganze Schar von Zeugen, die alle die Richtigkeit seiner Bekundungen bestätigen sollten, und ersuchte das Gericht in einer ausführlichen Eingabe, die Einvernahme seiner Zeugen von Amtswegen zu veranlassen. In einer Sitzung des Kiewer Strafsenats vom 2. Dezember 1913 (19. Nov. a. St.) wurde durch Gerichtsbeschluß diese Eingabe abschlägig beschieden. Herrn Schulgin wird es also unmöglich gemacht, den Wahrheitsbeweis vor Gericht zu erbringen. In seiner Eingabe sind aber die wesentlichen Aussagen der Zeugen enthalten, die übrigens auch an einer anderen Stelle festgelegt sind. Wir glauben daher, unseren Lesern dieses interessante Dokument der Zeit nicht vorenthalten zu sollen und bringen im folgenden den wesentlichen, auf die Aussagen der Zeugen bezüglichen Teil aus Schulgin's Eingabe an das Gericht in wörtlicher Uebersetzung. (Die Redaktion.) „Unter Verzicht auf einen Offizialverteidiger stelle ich vor Gericht den Antrag, die folgenden Zeugen zur gerichtlichen Vernehmung zu laden, durch deren Aussagen Tatsachen festgestellt werden, die mich zu den in Nr. 266 des „Kiewljanin" gemachten Ausführungen vollauf berechtigten. 1. Das Mitglied der Reichsdurna Georgij Samisslowsky - Petersburg (Vertreter der Nebenkläger im Beilisprozeß. — D. Red.) wird bekunden, daß er sowohl wie seine Gesinnungsgenossen von der Partei der Nationalisten in dem Beilisprozeß lediglich eine Gelegenheit, Ritualmorde bei Juden festzustellen, sahen; daneben erschien ihnen das Schicksal des Beilis selbst unwesentlich; darüber, als auch über die auch seiner Meinung nach unzureichenden Verdachtsmomente gegen Beilis äußerte er, Samisslowsky, sich sowohl mir als auch anderen Personen gegenüber; außerdem war Samisslowsky —- soweit meine Kenntnis reicht — bemüht, auf Mitglieder der Justizverwaltung einen Druck auszuüben, damit sie seinen Standpunkt zu dem ihrigen machten. 2. Das Dumamitglied Wassiliy Maklakoff-Petersburg wird bezeugen, daß Samisslowsky auch in seinen Dumareden, sowie in Privatgesprächen mit ihm, den oben dargelegten Standpunkt vertrat. Dabei behauptete Samisslowsky, daß Amtspersonen, die den Ritualmord negierten, von Juden bestochen wären. 3. Der Erste Staatsanwalt bei der Kiewer Strafkammer, Herr Georgij Tschaplinsky-Kiew (der im Aufträge des Justizministers die Anklage gegen Beilis erhob. — D. Red.) wird bekunden, daß er in seinen Unterhaltungen mit Herrn Trifonoff und anderen ausdrücklich. erklärt habe, daß für ihn im Beilisprozeß nicht die Feststellung der Schuld des Angeklagten/ sondern die Feststellung der Existenz des Ritualmordes bei den Juden von Wichtigkeit sei; ferner wird dieser Zeuge über den an ihn gerichteten Bericht des Oberstleutnants Pawel Iwanoff (Chef der Gendarmerie) aussagen, demzufolge die Ritualmordversion nach dem Gange der Untersuchung keine Bestätigung gefunden habe, dagegen viele Beweise vorhanden wären fürdieBeteiligungderWeraTscheberjak und einiger ihr nahestehenden