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Ost und West · 1910-07-01 · Heft 7 (Juli 1910) · p. None

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Journal
Ost und West
Volume
10 (1910)
Issue
Heft 7 (Juli 1910)
Date
1910-07-01
Page
None (sequence 7)
Language
German
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Herausgegeben und redigiert LEO WINZ. Alle Rechte vorbehalten. Heft 7. Juli 1910. X. Jahrg. J U DEN KOERPERSCH AFT. Von' Prof. Dr. Kalis eher. Nachdruck mit Quellenangabe gestattet. In einem Artikel in „The American Hebrew and Jewish Messenger", dessen von dem Verfasser selbst herrührende deutsche Uebersetzung in der „Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 27. Mai erschienen ist, behandelt Abraham S. Schomer New-York „die Judenfrage im Lichte der Jurisprudenz", indem er die Hauptmerkmale eines Gesellschaftsorganismus, einer Körperschaft bespricht und zeigt, dass den über den Erdball zerstreuten etwa zwölf Millionen Juden nur drei von den sechs Wesenselementen einer Körperschaft zukommen. Diese drei sind die Mitgliedschaft, die trotz des Individuumwechsels fortbesteht, also „unter unaufhörlicher Sukzession steht"; der Gemeinschaftsname; der Zweck oder das Ziel, nämlich „die Verbreitung gewisser ethischer Doktrinen im Einklang mit der Lehre der Propheten". Dagegen fehlen der Gesamtjudenheit die drei übrigen Merkmale einer Körperschaft: Gesetze, über die sich der Verfasser nicht näher auslässt; Beamte, d.h. Repräsentanten, Funktionäre, die sie nach aussen vertreten und ihre Angelegenheiten verwalten; ein bestimmter Sitz, (Mit Hauptbureau., ein Hauptquartier, von dem aus die Beamten einer Körperschaft deren Angelegenheilen leiten und verwalten können. „Die Juden stellen somit tatsächlich eine defekte Körperschaft vor und haben infolgedessen keine rechtliche Existenz als Gesellschaft, weder vor dem Forum der Einzelnation noch vor dem der Welt". Um diese zu erlangen, fordert der Verfasser, dass die Juden in ihrer Gesamtheit eine Körperschaft bilden sollen. Man wird natürlich einwenden, dass die Juden keine Körperschaft, keine juristische Person sein wollen, dass sie nirgends politische oder bürgerliche oder wirtschaftliche Sonderinteressen verfolgen, dass ihr Beharren bei der Religion ihrer Väter kein fremdes Interesse berührt, und dass sie daher nichts anderes erstreben, als in den Ländern, in denen sie leben, gleiches Recht und gleiche Pflichten mit allen übrigen Angehörigen des Staates. Aber wir stellen uns auf den Standpunkt des Verfassers, der einen schönen Traum träumt, wie ihn wohl noch kein Jurist gehabt hat, wenn er verlangt, dass die Juden oder ihr Vertretungskörper der Welt eine Deklaration unterbreiten sollen, „der zufolge die Juden aller Länder es müde sind, einen desorganisierten Haufen zu bilden, sich vielmehr als normale, internationale Gesellschaft zur Förderung der ethischen Doktrinen der Propheten konstituieren wollen", und wenn er meint, dass „ein solcher welthistorischer Schritt aus den Judenmassen eine definitive, mit persönlichen Attributen ausgestattete, einen gigantischen Gemeinwillen vertretende Körperschaft machen würde — eine Körperschaft, welche in Verfolg ihrer Ziele die Möglichkeit haben wird, sich den Respekt der ganzen Welt zu erringen". Allein die Welt, die es wissen will, weiss es ja, dass „der Zweck der Judengemeinschaft ein ausschliesslich geistiger" ist, und die es nicht wissen will, wird sie sich von einer solchen Deklaration überzeugen und in ihrer Recht und Gerechtigkeit verhöhnenden Behandlung der Juden beirren lassen, selbst wenn sie wirklich den gemeinsamen Willen von zwölf Millionen Juden zum Ausdruck brächte? Ja, wenn ebensoviele Kanonen hinter ihnen ständen!] Aber nicht Polemik gegen den Verfasser ist der Zweck dieser Zeilen, sondern vielmehr die Erinnerung — und die Verwunderung, dass er nicht daran gedacht hat, — dass eine Körperschaft, wie er sie verlangt, und mit allen von ihm geforderten Merkmalen seit fünfzig Jahren bereits besteht. Wer wüsste nicht, dass die Alliance Israelito Universelle ein solcher Gesellschaftsorganismus ist? Wie ihr Name besagt, will sie alle auf dem Erdenrund lebenden Juden umfassen, und in der Tat zählen Juden aller Länder der Erde, die nur irgend eine Beziehung zur europäischen Kultur haben, zu ihren Mitgliedern. Sie hat ihre Gesetze (Statuten); sie hat ihren bestimmten Sitz, in

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