Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 10 (1910)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1910)
- Article
- Die Lage in Rumänien
- Date
- 1910-02-01
- Page
- Seite 127 - 128 (sequence 1)
- Language
- German
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128 DIE LAOE IN Die Tatsache, dass während des Jahres 1909 nicht ein einziger Israelit in Rumänien naturalisiert worden ist, kennzeichnet hinreichend die Gesinnung der Regierung gegenüber den Juden. Die Regierung begnügt sich nicht, den Juden alle positiven Bürgerrechte zu versagen, sondern geht darauf aus, durch Ausdehnung der Gesetze, die die Juden an Entfaltung ihrer Tätigkeit hindern, diesen den Zutritt zu dm wenigen Gewerbszweigen zu verschliessen, in denon sie bisher noch ihre Intelligenz und ihren Fleiss erproben konnten. Typisch hierfür sind die beiden Gesetzentwürfe, die gegenwärtig in Vorbereitung sind und demnächst an die Kammern gelangen sollen. Das geltende Gesetz über die Unterstützung der nationalen .Industrie verlangt von den Industriellen, die an den Wohltaten dieses Gesetzes teilhaben wollen, dass sie höchstens 33 % jüd'scher Arbeiter beschäftigen. Dafür gen:essen diese Industriellen Zollfreiheiten eder Steuer- und Tarifnachlässe. Dieses Gesetz ist nur der Form nach nicht imperativer Art, indem es nur für die Industriellen gilt, die auf gewisse Benefizien Anspruch erheben.. Die Konkurrenz ist aber so gross, dass sich tatsächlich kaum ein Fabrikant finden wird, d<;r auf materielle Vorteile verzichten und aus blosser Humanität bereit sein möchte, jüdische Arbeiter über jene Verhältniszahl hinaus zu beschäftigen. Die Regierung bleibt nicht dabei stehen, dem jüdischen Proletariat die Existenzmittel zu nehmen. Der Gesetzentwurf des Handelsministers Djuvara, der demnächst vor das Parlament kommt, erschwert die geltenden Bestimmungen noch, indem er sie auf das jüdische Bureaupersonal, die jüdischen Techniker und so weiter ausdehnt, die als „Fremde" betrachtet werden. Hier einige Artikel des neuen Entwurfs: Artikel 8. — Um die in dem gegenwärtigen Gesetz vorgesehenen Vorteile ganz oder teilweise gemessen zu können, muss der Unternehmer, der darum nachsucht, die Verpflichtung eingehen, mindestens 25 % der gesamten an die Arbeiter, Angestellten usw. — einschliesslich der Direktoren, Beamten und Arbeiter aller Art — zu entrichtenden Vergütungen an rumänische Bürger zu zahlen. - •<•! Fünf Jahre nach Erlangung dieser Privilegien muss der auf rumänische Bürger entfallende Anteil 50 % betragen. Abgesehen von diesen Verpflichtungen, ist der Unternehmer gehalten, nach Ablauf der 5 Jahre nachzuweisen, dass in jeder Kategorie seiner Angestellten zum mindesten 25 % rumänische Bürger sind. Artikel 9. — Den Unternehmern, die nach Ablauf der fünfjährigen Privilegienfrist den Beweis erbringen, dass sie während des letzten Jahres statt des vorgeschriebenen 50%igen Minimums mindstens 75% aller Gehalte und Löhne an rumänische Bürger gezahlt haben, wird eine Verlängerung des Privilegiums auf weitere 7 Jahre gewährt. RUMAENIEN. Nachdruck mit Quellenangabe gestattet. In der Ausgabe vom 24. November (7. Dezember) 1909 kommentierte der „Adeverul" diesen Gesetzentwurf wie folgt: „Um zu hindern, dass die relative Zahl der rumänischen Angestellten und Arbeiter auch die im Lande geborenen Israeliten einbegreife, die hier ihrer Militärpflicht genügt haben, verlangt der Entwurf, dass 50 bis 80 % an Lohn- und Gehaltszahlungen an rumänische Bürger geleistet werden. Kann eine Regierung, die auf ihren Ruf und auf die wohlverstandenen Interessen des Landes achtet, Hunderte von jüdischen Familien mit einem Federzug aufs Pflaster werfen, was unzweifelhaft geschieht, wenn der Entwurf Gesetz wird! Es ist recht, dass man den Rumänen einen Platz in der Industrie anweist; ist es aber nicht ebenso recht, dass die Regierung sich um das Geschick der jühischen Bevölkerung kümmert, die im Lande lebt und arbeitet, und dass die Regierung ihr etwas mehr Interesse zuwendet, als den wirklichen „Fremden", denen sie den vierten Teil aller Stellen vorbehalten will!" Em anderer Entwurf will den Juden ,einen der wenigen freien Berufe verschliessen, der ihnen bisher offen war: den ärzlichen Beruf. Der Entwurf bestimmt, dass die an auswärtigen Fakultäten und Aerzteschulen erlangten Titel und Diplome nur die rumänischen Bürger zur Ausübung des ärztlichen Berufs ermächtigen soll. Von den medizinischen Fakultäten des Inlandes — abgesehen von wenig zahlreichen Ausnahmen — ausgeschlossen, hatten die jungen Israeliten, die sich dem medizinischen Studium widmen wollten, keine andere Möglichkeit, als auf ausländischen Universitäten sich ein Diplom zu holen und dann zur Ausübung der Praxis nach Rumänien zurückzukehren. Das neue Gesetz bleibt übrigens dabei noch nicht stehen : Für den Fall, dass junge Israeliten von rumänischen Fakultäten Diplome erlangen, bestimmt es, dass jeder, selbst der mit einem rumänischen Diplom ausgestattete Mediziner, seinen Beruf nur auf Grund einer vom Minister des Innern erteilten Genehmigung ausüben darf! Der „Adeverul" vom 9. Dezember bezeichnet den Entwurf nach Prüfung seiner Tragweite als durchaus ju den feindlich und bemerkt, dass man nur nicht den Mut h^be, s:ch offen zu dir-ser Trnd< nz zu bekennen: „Uns scheint, dass es loyaler und ritterlicher gewesen wäre, statt aller der Bestimmungen, die diese wirkliche Absicht des Gesetzes verstecken, deutlich und einfach den Grundsatz aiifz jstellen: Die medizinische Praxis ist den rumänischen Bürgern allein vorbehalten. Das wäre wenigstens offen, deutlich und loyal gewesen. Den Israeliten Rumäniens wird die Absicht nachgesagt, in einem Kongress eine Protestdenkschrift gegen die neuen wider sie geplanten Gesetze und gegen cle gesamte Ausnahmegesetzgebung, unter der sie leiden, an den König zu richten. DIE MISSION DER ALLIANCE NACH DEM YEMEN. Diese grosse Provinz. des ottomanischen Reichs ist bis zum heutigen Tag nicht in das Tätigkeitsgebiet der Alliance einbezogen gewesen. Die Strenge des Sultans Abdul Hamid, die Kriege und Aufstände, die seit langen Jahren diesen Bezirk verwüsten, haben die Forscher ferngehalten. Vor einiger Zeit wurde Nachdruck mit Quellenangabe gestattet. die Aufmerksamkeit der jüdischen Welt schmerzlich dadurch erregt, dass zahlreiche israelitische Flüchtlinge, namentlich aus Sanaa, der Hauptstadt des Yemen, an der Küste erschienen und von den Leiden erzählten, die der Fanatismus der Araber und die unaufhörlichen Kriege ihnen bereitet hatten, von der