Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 6 (1906)
- Issue
- Heft 10-11 (Oktober-November 1906)
- Article
- Mitteilungen aus dem deutschen Bureau der Alliance Israélite Universelle
- Date
- 1906-10-01
- Page
- Seite 749 - 750 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2583875-2583943-2583952-2593982--06615-2594110- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
749 Satzungen der deutschen Conlerenz-Gemeinschaft der A. I. U. 750 bewirkt, das die Bezeichnung führt: „Deutsches Bureau der Alliance Israelite Universelle". Das Bureau untersteht der Leitung des Vorsitzenden. Dieser stellt an und entlässt die Beamten und setzt ihre Gehälter fest. § 7 Der Vorsitzende ernennt den Schatzmeister und, falls sich die Notwendigkeit dazu ergiebt; einen stellvertretenden Schatzmeister. § 8. Tagungen der Deutchen Conferenzgemeinschaft beruft der Vorsitzende, so oft er es für erforderlich hält, und mindestens alljährlich einmal die regelmässige Jahressitzung innerhalb der vier ersten Monate des Kalenderjahres nach Beriin oder anderswohin in Deutschland; ausserdem muss eine Tagung der Deutschen Conferenzgemeinschaft berufen werden, wenn mindestens der vierte Teil der Mitglieder der Deutschen Conferenzgemeinschaft diese Tagung bei dem Vorsitzenden unter Angabe der Beratungsgegenstände beantragt. Die Tagung muss alsdann innerhalb dreier Wochen nach dem betreffenden Antrag durch direkte Einladung jedes Mitgliedes einberufen werden. Auf den Tagungen können sich die Mitglieder durch ein anderes Mitglied der Deutschen Conferenzgemeinschaft oder durch ein Mitglied des Local- Comites, dem sie zugehören, auf Grund schriftlicher, dem Vorsitzenden einzureichender Vollmacht vertreten lassen. Ausserdem ist der Vorsitzende befugt, die Mitglieder des Local-Comites desjenigen Platzes, an dem die Tagung stattfindet, einzuladen, Diese Eingeladenen haben das Recht, sich an den Verhandlungen beratend zu beteiligen. Wahlen und Abstimmungen sind offen. Auf Antrag können geheime Wahlen und Abstimmungen beschlossen werden. Es entscheidet stets die einfache Mehrheit der erschienenen Mitglieder; bei Stimmengleichheit gibt der Vorsitzende den Ausschlag. § 9. In der regelmässigen Jahrestagung unterbreitet der Vorsitzende den Rechenschafts- und Arbeitsbericht über das abgelaufene Jahr, sowie den Arbeitsplan für das neue Jahr. Den regelmässigen Jahrestagungen der Deutschen Conferenzgemeinschaft soll möglichst ein Alliance^Tag angegliedert werden, zu dem alle Vertreter der deutschen Bezirks- und Local-Comites einberufen werden und alle Mitglieder der Alliance Zutritt haben. Auch sonst kann der Vorstand der Deutschen Conferenzgemeinschaft einen Alliance- Tag einberufen, wenn er es für erforderlich erachtet. In diesen Versammlungen wird über die allgemeine Lage der Alliance sowie über Schritte, die im Interesse der Glaubensgenossen in Gemässheit des Artikels 1 der Statuten der A. I. U. notwendig sein sollten, beraten werden. Die Tagesordnung auch für diese Versammlung stellt der Vorsitzende fest. Die Beschlüsse der Versammlung werden der Centrale in Paris als Anträge durch das Deutsche Bureau unterbreitet. Beschlüsse der deutschen Conferenz= Gemeinschaft der Alliance Israelite Universelle vom 13. Februar 1906. 1. Die bestehenden deutschen Bezirks- und Local-Comites sind straffer zu organisieren. Wo seither derartige Bezirks- und Local-Comites nicht bestanden haben, sind solche einzurichten. Ueber die Zweckmässigkeit entscheiden die in den Hauptorten wohnenden Mitglieder der deutschen Conferenzgemeinschaft beziehentlich die dort bestehenden Comites, denen die Überwachung und Durchführung der betreffenden Organisationen/in den einzelnen Landesteilen übertragen wird. 2. Eine allgemeine Propaganda für die Werbung neuer Mitglieder ist seitens aller Bezirks¬ und Local-Comites in die Wege zu leiten. Die Propaganda soll einerseits mit Aufrufen und Rundschreiben, andererseits mit Versammlungen und Vorträgen einsetzen. Die Aufrufe und Rundschreiben werden einheitlich vom Deutschen Bureau zur Verfügung gestellt. Die Vorträge sind für die einzelnen Bezirks- und Local-Comites von den betreffenden Mitgliedern der Deutschen Conferenzgemeinschaft zu organisieren. Eh e gemeinsame Redner- und Vortragsliste wird im Deutschen Bureau festgestellt werden, das auch die eventuellen Honorare für die Vorträge begleicht. 3. Das Deutsche Bureau in Berlin soll an Stelle der seitherigen Obersetzungen der französischen Monatsberichte eine selbständig bearbeitete Monatsschrift herausgeben, die den Bezirks- und Local- Comites unentgeltlich von Berlin zugesandt wird. Desgleichen soll das Deutsche Bureau die französischen Jahresberichte der A. I. U. in deutscher Übersetzung zur Versendung bringen. Die Bezirks- und Local-Comites haben dem Deutschen Bureau geeignetes Material für die Monatsschrift zu übermitteln, über dessen Aufnahme das Deutsche Bureau zu entscheiden hat