Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 6 (1906)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai-Juni 1906)
- Article
- Die Marannen [Illustration]
- Date
- 1906-05-01
- Page
- Seite 307 - 308 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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307 308 M. MAIMON. PETERSBURG. Die Marannen. LAO BEOMER. Von Arthur Biram. Nachdruck verboten. Wir alle wissen, dass die ganze Sephirazeit, d. h. die Zeit der Omerzählung zwischen Pesach und Schewuot als Trauerzeit betrachtet wird. Wir wissen auch, dass in dieser Zeit weder Hochzeiten noch andere Feste gefeiert werden, Haar und Bart nicht geschoren werden dürfen, kurz, dass alle üblichen Zeichen jüdisch-ritueller Trauer beachtet werden. Ein Tag unterbricht diese Trauer, das ist der 33. Tag der Omerzählung, der daher der Lasbeomer, d. h. der 33. im Omer genannt wird. Für diesen Tag ist die Trauer mit allen ihren Beschränkungen aufgehoben. Fragt man, welches denn der Grund dieser Trauer sei, so hört man die mannigfachsten Antworten, so recht weiss eigentlich keiner Bescheid. Für ■, die Unterbrechung durch den 33. Tag, den Lagoeomer, wird gewöhnlich als Ursache genannt, dass an diesem Tage das grosse Sterben unter den Schülern K. Akibas, das auch als eine Veranlassung der Trauerzeit gilt, aufgehört habe. Dass das für uns keine ausreichende Begründung sein kann, versteht sich von selbst, und wird sich noch mehr ergeben, wenn wir erst sehen werden, wie mangelhaft selbst diese legendenhafte Erklärung beglaubigt ist. Es dürfte sich also verlohnen, einmal genauer zu untersuchen — es ist schon mehrfach versucht worden —, woher denn in Wirklichkeit dieser Festtag am 33. Omertag kommt. Wir werden allerdings, um nur halbwegs uns informieren zu können, dabei tief in die gesamte Gesetzgebung über die Sephirazeit hinabsteigen müssen. Denn schon hier haben wir, abgesehen von der Motivierung der Trauerzeit überhaupt, weitgehende Differenzen. Von ihnen ausgehend werden wir unsere Frage lösen können. Hören wir einmal was der Schulen an aruch, den wir ja als Hauptquelle unseres Ritualrechts zuerst befragen müssen, über den Lagbeomer bestimmt. Im Teile Orach chajjim heisst es in Kapitel 493: 1. ,.Es ist Sitte, zwischen Pesach und Schewuot bis Lagbeomer nicht zu heiraten, da in dieser Zeit die Schüler R. Akibas starben." Hierzu fügt der für uns vor allem massgebende Glossator des Schulchan aruch, Moses Isserles (Rema) in einer Glosse: ,.Aber von Lagbeomer an ist es erlaubt." 2. „Es ist Sitte, den Bart bis Lagbeomer nicht zu scheeren, denn man sagt, dass am 33. Tage das Sterben aufgehört hat, aber man darf sich erst am 34. Tage den Bart scheeren lassen." Moses Isserles: ,.In unseren Gegenden verfährt man nicht nach seinen Worten, sondern man lässt sich am 33. Tage den Bart abscheeren, und veranstaltet an diesem Tage ein Gastmahl." 3........... Moses Isserles: ,.Tn vielen Gegenden ist es Sitte, bis zum 1. Jjjar zu heiraten und sich den Bart zu scheeren, dann aber nach Lagbeomer es nicht zu tun." Werden wir uns des Sachverhaltes bewusst. Wir sehen deutlich noch im 10. Jahrh. — Moses isserles lebte in Polen um 1550, ist lange Jahre