Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 4 (1904)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1904)
- Article
- Zionistenstolz und Sehnsucht
- Date
- 1904-12-01
- Page
- Seite 845 - 846 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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845 Dr. Edgar Alfred Regener: Zionistenstolz und Sehnsucht. 846- und die Postkarten tragen die stolze Gewissheit in Abertausenden ins Land. Da naht die Erfüllung. Auf den Zinnen der Tempel, auf den Türmen der Burg, auf den Kuppeln der unteren Stadt glimmen die Leuchten auf, die aufrauschen zu einem gewaltigen Feuermeer strahlendster Sonne. Die Ebene grünt, und es lacht das Tal, die Zypressen duften, und die Palmen neigen ihre Zweige. Das Gewölk am Himmel ist zerteilt, Zion grüsst die heimkehrenden Kinder. Die Dornen, die das Kleid zerrissen, werden ihre Wirrnis lösen, die züngelnden Schlangen, die nach des Wanderers Fersen schielten, zucken ins Gras und bergen sich in steiniges Geröll. Das ist die Feier eines neuen Frühlings, und das Hosiannah der Juden ist ein Triumphgesang. Doch in diesen Traum, der ihn der Wirklichkeit entrückt, dringt der Entsetzensschrei der yerfolgten Juden aus Kischinew. Russische Willkür, sadistische Blut- und Knechtungsgier der Regierenden schuf ein Blutbad, das in seinen Grausamkeiten jedem Gefühl, jeder Kultur Hohn spricht. Es ist nicht Wut, was den Künstler packt, der das Unglück seiner Brüder hört, es war nicht Fluch und Schmähen, das den Zaren und seine Bluthunde traf; ein heisses Mitgefühl und der Wunsch, in seiner Weise die Fernen zu trösten in seinem Mitleiden, Hessen seiner Feder das Weiheblatt zu Maxim Gorkis Sbornik entstehen, dessen Rahmen, von Flammen und Dornen gebildet, auf breitem Bande in hebräischer Schrift die Widmung tragen: Den Märtyrern von Kischinew geweiht. Der Ausdruck des Alten auf dem Scheiterhaufen ist Ergebung und Milde; der Engel, der ihm die Stirne küsst, trägt das Heiligtum seines Glaubens, die Thorarolle. Und zum zweitenmal schrecken ihn russische Gewaltmassregeln gegen die Juden auf. Als Russlands Raubgier für Japan den Kriegsfall schuf, mussten sich auch die jüdischen Aerzte in die Front begeben. Doch ihre Angehörigen, die auf den Sohn, den Vater, den Bruder angewiesen waren, von denen sie erhalten und unterstützt wurden, mussten nach russischem Gesetz, ihrer Ernährer beraubt, ohne Hab und Gut die Städte verlassen. So begegnen sich Väter und Söhne, diese geführt von dem Sensenmann auf elender Mähre, jene geleitet von dem Engel des Volkes, der die Fackel des Lebens und des Lichtes in Trauer zur Erde senkt und seine Linke, deren Finger noch in der Krümmung wie zum Segen zusammengepresst sind, schmerzvoll vor das Antlitz drückt. Jeder geht in den gewissen Tod. Schar der Väter: „Wohin des Weges, ihr Kinder?" — Schar der Söhne: „Gen Osten — das heilige Russland schickt uns. Und ihr, Väter?" — Schar der Väter: „Gen Westen — das heilige Russland verjagt uns/' Was geht es den Juden, der ein Mauschel ist, an, ob seine Brüder leiden. Lilien weiss und fühlt, dass ihn starke Bande mit den Schwachen und Gequälten verknüpfen, und gibt diesem seinen Zusammenhang mit ihnen künstlerischen Ausdruck. Seine Begabung hat in diesem Gedanken an Suggestivität der Linie, an Prägnanz der Sprache und an seelischer Vertiefung des¬ Vorwurfs dr.s gewonnen, was an Liliens Fähigkeiten den Kenner wie den Kunstfreund und den Laien zu teilnehmender Bewunderung hinreisst. Auf dem Felde des Zionismus hat Lilien den schönsten Schmuck seiner Kunst gefunden und pflückte hier die Blüten seiner künstlerischen Vollendung in ihrer Eigenart und ihrem Reichtum. E. M. LILIEN. BERLIN. Ex libris Anna Freifrau von Münchhausen- CAus: E. M. Lilien. Ein Beitrag zur Geschichte der zeichnenden Künste von Dr. Ed-. Alf. Regener. Lattmann Verlag, Goslar. F. A. DIE MOSAISCHE GESETZGEBUNG IM LICHTE DES CODEX HAMMURABI. Von Dr. M. Schon.1) in. (Schhiss.) Nachdruck verboten. Als ein klassisches Beispiel für die Stellung des mosaischen Gesetzes zu den ihm vorliegenden Rechtsanschauungen kann nun folgendes gelten: Im Codex Hammurabi finden sich drei merkwürdige Rechtsfälle, in ihrem inneren Zusammenhange von Müller scharfsinnig erkannt, wo statt des Urhebers eines todeswürdigen Verbrechens dessen Sohn oder Tochter mit dem Tode bestraft werden. Diese drei Fälle sind folgende: J) Siehe „Ost und West" Heft 10. 1. Wenn eine Pfandperson im Hause des Pfandgläubigers infolge von Schlägen oder schlechter Behandlung stirbt, falls diese Person der Sohn des gepfändeten Schuldners ist, wird der Sohn des Pfandgläubigers getötet. (§ 116.) 3. Wenn ein Mann (bei einer Rauferei) einer Freigeborenen, die schwanger ist, einen Schlag versetzt, ihr eine Fehlgeburt verursacht und sie selbst infolgedessen stirbt, tötet man dessen (des Schlägers) Tochter. (§ 210.) 3. Wenn durch Fahrlässigkeit des Baumeisters