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Ost und West · 1904-06-01 · Heft 6 (Juni 1904) · p. Seite 371 - 372

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Journal
Ost und West
Volume
4 (1904)
Issue
Heft 6 (Juni 1904)
Article
Zur neuesten religionsgeschichtlichen Literatur
Date
1904-06-01
Page
Seite 371 - 372 (sequence 6)
Language
German
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371 Dr. Felix Perles: Zur neuesten religionsgeschichtlichen Literatur. 372 meisten „die Macht der christlichen Idee" schuld, die ihnen in Dogma und Leben in einer Weise entgegentrat, dass sie im Glauben an die Möglichkeit einer allumfassenden Religion und Humanität schwankend werden konnten. Und wenn wiederum doch nur so wenige Juden in diesem Glauben schwankend wurden und ihn dann bald wiederfanden, so gewannen sie ihn eben aus der Vertiefung in ihre eigenen Propheten und Aggadisten, Dichter und Philosophen, und deren Niederschlag in der Liturgie, vor allem des Neujahrsfestes und Versöhnungstages. Und auch wenn wir, was nur gerecht ist, die „Macht der christlichen Idee" nicht ausschliesslich nach dem Verhalten des Christentums und der Christen zum Judentum und den Juden, sondern nach den offiziellen Lehren des Neuen Testaments und der praktischen Betätigung derselben zu allen Zeiten beurteilen, so finden wir dort doch auch sehr viel Hass und Partikularismus1), und möchten fragen, ob die Mahnung2), „Kinder lasset uns nicht lieben mit Reden oder mit der Zunge, sondern mit Tat und Wahrheit" zu irgend einer Zeit überflüssig war, und ob es etwa übertrieben ist, wenn ein religiöser Denker der Gegenwart3) von der heutigen Nächstenliebe sagt: „Sie wird, was sie in der Weltgeschichte von jeher war, ein literarisches Prunkstück, glänzend genug, um als ebenso plumpes wie durchschlagendes Losungswort bei der Predigt des Nächstenhasses brauchbar zu bleiben." Es hat sich überhaupt auf wissenschaftlichem Gebiet eine Art Faustrecht gegen das Judentum herausgebildet. Man möchte das Recht des Stärkeren, das man im Leben gegen uns ausübt, auch auf geistigem Gebiete zur Anwendung bringen, als ob es selbstverständlich wäre, dass der materiell Stärkere auch immer recht habe. Wie es im Mittelalter eine beliebte Methode war, die Forderungen der Juden nicht anzuerkennen, w^enn man nicht bezahlen konnte oder wollte, so leugnen manche heutige Schuldner der Juden, die ihnen in geistiger und sittlicher Beziehung so viel danken, entweder alle Forderungen keck ab,- weil sie sich sonst bankerott erklären müssten, oder gönnen jedenfalls eher den Babyloniern die Ehre, als geistiger Kreditär der heutigen Kulturwelt zu gelten. Was wir Juden Babel auf religiösem Gebiet verdanken, können wir ruhig, ja mit Stolz bekennen, während alle jüdischen Gegenschriften, so weit ich gesehen habe, nur krampfhaft festzustellen suchen, was wir Babel nicht verdanken. Wir verdanken nämlich Babel den gesamten Aberglauben, der uns in manchen haggadischen Teilen des babylonischen Talmuds entgegentritt, gegen den der gesunde Sinn des jüdischen Volkes sicli zwar gleich zu J) Vgl. meine Schrift „Boussets Religion des Judentums im neutestamentlichen Zeitaller kritisch untersucht", S. 55. 2) I. Joh. 3, 18. 3) Hermann Cohen in dem krit. Nachtrag zu Lange, Gesch. des Materialismus, 2. Aufl. 515. Anfang sträubte, von dem uns aber erst Maimonides endgültig befreite und gleichsam ein „Los von Babel!" über das Heiligtum des Judentums schrieb. Aus dem Wust der zahllosen grösseren und kleineren Schriften zur Babel-Bibel-Frage, die fast ausschliesslich polemischen oder apologetischen Charakter trugen oder gar von Autoren herrührten, denen überhaupt jede fachmännische Kenntnis der keilinschriftlichen Literatur abging, hebt sich eine Veröffentlichung hervor, die nur der Wissenschaft dienen will, zu der auch bezeichnender Weise sich zwei hervorragende Forscher vereinigt haben, um in gemeinsamer Arbeit das wichtigste Dokument des babylonischen Geisteslebens nach der philologischen und rechtsgeschichtlichen Seite zu erklären.4) Kohl er und P eis er lassen nur die Steine reden, sie drängen uns nicht ihre persönliche Ansicht über Wert und Unwert des alten Gesetzbuches auf, sondern wollen bloss sagen, was da ist. So ermöglichen sie auch dem des Babylonischen unkundigen Leser, sich ein Urteil über das Werk Hammurabis zu bilden, und nur in dem zweiten Exkurs wird eine „Würdigung des Hammurabigesetzes und der in ihm enthaltenen Volkskultur" geboten, von dem § 3 mit den Worten beginnt: „Ein Hauptunterschied der babylonischen von der israelitischen Kultur ist ein religiöser." Bezüglich der vielfach behaupteten Entlehnung der israelitischen Kultur und speziell des Rechts aus Babylon hören wir: „Gerade die Hauptquelle, nämlich das Bundesbuch, ist so altertümlich und dem Stande seines Volkslebens entsprechend, dass wenigstens eine unmittelbare Entlehnung seiner wesentlichen Bestandteile als ausgeschlossen erscheint. Parallelen lassen sich aus gemeinsamen Grundlagen erklären, aus denen beide Kulturen hervorgegangen sind, ganz ähnlich, wie die vielen Parallelen zwischen den Rechten der indogermanischen Völker. So alt und so hochentwickelt die babylonische Kultur war, so brauchen wir darum nicht anzunehmen, dass Babylonien die semitische Kultur allein entwickelt hat und die israelitischen oder arabischen Kulturen ausschliesslich Lehnkulturen waren; sondern sie waren, abgesehen von den von aussen kommenden Anstössen und Aufpfropfungen, beide ureigene Bildungen, die aus dem semitischen Lebenstrieb hervorgegangen sind." Die Betrachtung der Veröffentlichungen von Kalthoff und Steudel einerseits, Kohler und Peiser andererseits zeigt uns wieder, dass das Judentum im Lichte der strengen religions- und rechtsgeschichtlichen Forschung ein wesentlich anderes Gesicht zeigt als die Gemälde ahnen lassen, die eine von bestimmten Tendenzen geleitete Wissenschaft des Tages der Welt als höchste und letzte Wahrheit anpreist 4) Hammurabis Gesetz. Von J. Kohler und F. E. Peiser. Band I: Uebersetzung, juristische Wiedergabe, Erläuterung. Leipzig. Eduard Pfeiffer. 1904.

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